22.1072 · Anfrage · 2022-12-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Laut Postgesetzgebung müssen die Tätigkeit der Post ausserhalb der Grundversorgung einen Zusammenhang mit Post- und Finanzdienstleistungen oder zum Regionalverkehr, also zum Kerngeschäft, haben. Das ist bei Buchhaltungssystemen, Onlineterminbuchungen, Kundendatenverwaltung oder der Aussenwerbung in Frage gestellt.
Vor diesem Hintergrund drängt sich eine politische Diskussion auf, und der der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist der Bundesrat bereit, eine Liste der von der Post getätigten Akquisitionen inklusive aller Konzern- und Tochterunternehmen in den letzten fünf Jahren zu veröffentlichen?
2. Ist er bereit, eine Liste der von der Post getätigten Verkäufe inklusive aller Konzern- und Tochterunternehmen in den letzten fünf Jahren zu veröffentlichen?
3. Ist er bereit die Preise dieser Akquisitionen und Verkäufe zu veröffentlichen, welche jeweils bezahlt worden sind?
4. In welchem Verhältnis stehen die jeweils von der Post bezahlten Kaufpreise zu einer "true and fair view" Bewertung der gekauften Unternehmen?
5. Welches Budget hat die Post für Aquisitionen inklusive aller Konzern- und Tochterunternehmen in den letzten 5 Jahren und in Zukunft festgelegt?
6. Welche Cashbestände wurden bei den Verkäufen von Publibike und Swiss Post Solution mitgegeben, damit diese verkauft werden konnten?
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss den Corporate Governance-Richtlinien des Bundes steuert der Bundesrat die Schweizerische Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er grundsätzlich keinen Einfluss. Die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates.
Die strategischen Ziele enthalten auch Kriterien für Beteiligungen und Akquisitionen sowie die Vorgabe, dass die Post den Eigner frühzeitig und regelmässig über die strategische Weiterentwicklung (inklusive bedeutender Kooperationen und Veräusserungen) informiert. Akquisitionen stehen jedoch vollständig im Verantwortungsbereich der Post.
Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:
Fragen 1 und 2
Die Post weist sämtliche Unternehmen, an welchen sie beteiligt ist oder mit welchen sie ein Joint Venture eingegangen ist auf ihrer Homepage aus (www.post.ch/de/ueber-uns/portraet/konzerngesellschaften). Auch im Finanzbericht der Post werden die Tochtergesellschaften (inkl. Vergleich der Beteiligungshöhe zum Vorjahr) detailliert aufgelistet (vgl. Finanzbericht 2021, S. 188 ff).
Fragen 3 - 6
Über die Preise von Zu- und Verkäufen der Post wird unter den Parteien üblicherweise Stillschweigen vereinbart.
Der Bundesrat überprüft jährlich die Einhaltung der strategischen Ziele. Zu diesem Zweck erhält er vom Verwaltungsrat die relevanten Informationen. Er ist jedoch nicht über alle Einzelheiten der von der Post geplanten und durchgeführten Beteiligungen und Veräusserungen im Bild. Diese liegen im ausschliesslichen Kompetenzbereich der Post.
Antwort des Bundesrates.