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22.3116 · Postulat · 2022-03-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie das zum grossen Teil brachliegende Potential zur Produktion von Solarstrom in der Landwirtschaft mobilisiert werden kann, um einen Beitrag zur Erreichung der hoch gesteckten Klima- und Energieziele der Schweiz zu leisten. Dabei ist darzulegen, mit welchen Massnahmen mehr Fotovoltaik-Anlagen auf den Dächern und an Fassaden von Scheunen und Bauernhäusern erstellt werden können. Zudem ist zu erläutern, was zu tun ist, um mehr Solaranlagen auf der grünen Wiese zu bauen.

Begründung

Laut einer neuen Untersuchung der ETH gibt es bis zum Jahre 2050 einen zusätzlichen Strombedarf von 30 - 50 Prozent, wenn die Schweiz ihre Klimaziele erfüllen will. Das heisst, der Zubau von Solaranlagen müsste gegenüber heute vervierfacht werden. Ein grosses, meist noch ungenutztes Potential liegt bei der Landwirtschaft: Nur 10 - 15 Prozent der Dächer von Scheuen oder Bauernhäusern sind mit Fotovoltaik-Anlagen versehen, und im Gegensatz zu diversen EU-Ländern gibt es noch kaum Solarparks auf der grünen Wiese bzw. in der Landwirtschaftszone. Ein Ausbau der Agrar-Fotovoltaik wäre zudem eine willkommene zusätzliche Beschäftigungs- und Einkommensquelle für die Bauern und daher auch im Interesse der Landwirtschaft.

Im Herbst 2021 hat der Bundesrat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, welche die Rahmenbedingungen für die Agrar-Fotovoltaik schaffen soll; allerdings werden die rechtlichen Hürden für den Bau von Solaranlagen auf der grünen Wiese nur wenig gesenkt. Zudem soll mit einer kürzlich in die Vernehmlassung gegebenen Revision des Energiegesetzes der Zubau bei der Solarenergie beschleunigt werden. Das sind alles gute Ansätze, allerdings gehen sie zu wenig weit, um die Klima- und Energieziele der Schweiz zu erreichen.

Braucht es dazu Direktzahlungen, analog der Förderung der Ökolandwirtschaft, Investitionshilfen, vereinfachte Bewilligungsverfahren oder steuerliche Anreize? Reichen die diversen bereits beschlossenen oder noch vorgesehenen Fördermassnahmen für die Fotovoltaik-Anlagen oder braucht es eine zusätzliche Unterstützung für die Landwirtschaft? Alle diese Aspekte sind im bundesrätlichen Bericht im Sinne einer Gesamtschau aufzuzeigen, die heute fehlt und als Entscheidungsgrundlage für konkrete und kohärente weitere Schritte unerlässlich ist.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die eidgenössischen Räte haben am 1. Oktober 2021 Änderungen des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) und des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) beschlossen (BBl 2021 2321). Mit diesen Änderungen soll die Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen innerhalb des Baugebiets sowohl auch ausserhalb des Baugebietes stark gefördert werden:

Unter anderem ist vorgesehen, dass für Anlagen, welche die gesamte produzierte Elektrizität in das Netz einspeisen, eine Einmalvergütung bis zu 60 Prozent der massgeblichen Investitionskosten ausgerichtet werden kann.

Am 11. Oktober 2021 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Teilrevision der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) in die Vernehmlassung gegeben. Demnach sollen bestimmte Photovoltaikanlagen ausserhalb der Bauzone als standortgebundene Anlagen definiert werden. Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PVA), die Vorteile für die Landwirtschaft bewirken, sind Teil dieser Vorlage. Gleiches ist auch für Anlagen, die Versuchs- und Forschungszwecken dienen, vorgesehen. Derzeit wird zudem eine Machbarkeitsstudie für Agri-PVA in der Schweiz vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) finanziell unterstützt. Sie untersucht Potentiale und Risiken im Bereich der Raumplanung und der landwirtschaftlichen Produktion. Eine Veröffentlichung der Studie soll bis Mitte Jahr 2022 erfolgen.

Um den Bau von Photovoltaikanlagen zu beschleunigen, hat der Bundesrat am 3. Februar 2022 weitere Anpassungen im Rahmen der Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Auf Dächern und an Fassaden von Gebäuden gibt es ein grosses Potenzial, das brachliegt. Um dieses besser auszuschöpfen, soll zusätzlich ein Anreiz geschaffen werden, indem die Investitionen in Photovoltaikanlagen auch bei Neubauten steuerlich abzugsfähig werden sollen. Heute sind die Kosten nur bei Sanierungen, nicht aber bei Neubauten abzugsfähig. Weiter will der Bundesrat die Erstellung von Solaranlagen an Fassaden vereinfachen, indem künftig - unter vergleichbaren Voraussetzungen wie auf Dächern - ein Meldeverfahren genügen soll. Das würde bedeuten, dass künftig in Bau- und in Landwirtschaftszonen auf Dächern oder an Fassaden genügend an die Gebäude angepasste Solaranlagen in der Regel keiner Baubewilligung bedürfen.

Mit den vorgesehenen rechtlichen Anpassungen sowie der laufenden Machbarkeitsstudie sind die Anliegen des Postulats bereits erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.