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22.3131 · Postulat · 2022-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, Massnahmen (beispielsweise Anschubfinanzierung, Einmalvergütung etc.) zu prüfen, mit denen die Verbreitung von dezentralen Speichertechnologien für elektrische Energie möglichst rasch vorangetrieben werden kann. Zudem soll der Bundesrat prüfen, ob derzeit neben den bekannten Speichermöglichkeiten vielversprechende neue Technologien entwickelt oder erforscht werden, deren Marktreife mit öffentlichen Fördergeldern massgeblich beschleunigt werden könnte.

Begründung

Mit der wachsenden Bedeutung der erneuerbaren Energien rückt zunehmend auch die Speicherung von elektrischer Energie in den Fokus. Weil Wind- und Solaranlagen tageszeit- und witterungsbedingt nicht gleichmässig Strom produzieren, sind grosse Stromspeicher notwendig, in denen sich überschüssige Energie für Perioden mit geringerer Produktionskapazität sichern lassen. Mit genügend Speicherkapazitäten kann die Schweiz einerseits Stromverluste verhindern und andererseits die Versorgungssicherheit steigern.

Neben bewährten Speichermöglichkeiten wie Pumpspeicherkraftwerken gibt es heute dezentrale Speichertechnologien mit erheblichem Potenzial, Schwankungen bei Angebot und Nachfrage auszugleichen. Diese können dazu beitragen, Stromengpässe zu vermeiden. Zu diesen dezentralen Speichertechnologien zählen beispielsweise heimische Batteriespeicher bei Photovoltaik-Anlagen, bidirektionale Stromstecker bei Elektrofahrzeugen oder Quartierspeicher.

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen, mit denen sich die Verbreitung von Speichertechnologien und der Ausbau von Speicherkapazitäten vorantreiben lassen. Zu prüfen sind insbesondere die Effekte von Anreizen und staatlichen Förderungen wie Anschubfinanzierungen oder Einmalvergütungen.

Darüber hinaus soll der Bundesrat prüfen, ob in der Forschung derzeit innovative Speichertechnologien mit vielversprechendem Potential entwickelt werden. Bei dieser Evaluation sind vor allem die Marktreife und die Umsetzbarkeit in der Schweiz zu berücksichtigen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass Speichertechnologien eine wichtige Rolle im künftigen Energiesystem einnehmen werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) liess 2013 den potenziellen Bedarf an Speichertechnologien zum Umbau der Stromversorgung im Rahmen der Energiestrategie 2050 untersuchen (Energiespeicher in der Schweiz: Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Rahmenbedingungen im Kontext der Energiestrategie 2050; KEMA Consulting GmbH, 2013). Dort wurden die Eigenschaften und Kosten verschiedener Speichertechnologien für die Schweiz beschrieben und deren zukünftige Entwicklung sowie der künftige Bedarf in der Stromversorgung abgeschätzt. Im Jahr 2021 wurde vom BFE eine allgemeinere Übersicht zum technologischen Status verschiedener Speichertechnologien in den Bereichen Strom, Gas und Wärme verfasst (Energiespeichertechnologien, Kurzübersicht 2021; BFE, 2021). Zudem wurde eine Studie zur Rolle von Speichern bis 2050 im Strom-, Gas- und Wärmebereich publiziert, in der auch Fragen zum gesetzlichen und regulatorischen Rahmen betrachtet wurden (Neue Speicherregulierung bis 2050 im Strom-, Gas- und Wärmebereich; DNV, 2021). Weiter beschäftigt sich auch die Energieforschung mit verschiedenen Fragen zum Thema Speicher.

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass das Potenzial für zusätzliche Speicher in der Schweiz begrenzt ist. Dies liegt weniger an den fehlenden Möglichkeiten der Refinanzierung (Teilnahme am Grosshandelsmarkt, Erlöse aus der Erbringung von Regelleistung und -energie), als vielmehr an den bereits hohen vorhandenen Kapazitäten zur Energiespeicherung (Speicherwasserkraft). Die Speicher stehen zudem mit Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen in Konkurrenz, welche in Zukunft auch vermehrt am Markt für Systemdienstleistungen teilnehmen werden. Aufgrund der Zunahme volatiler erneuerbarer Energien werden Preisschwankungen am Markt (v.a. Intraday) deutlich zunehmen. Diese Marktpreisschwankungen können für die Erstellung und Nutzung von Flexibilitäten insbesondere für Speicheranlagen entsprechende Investitionsanreize vermitteln.

Bei den sogenannten Prosumern, also Haushalten, die einen Teil ihres Verbrauchs mit einer Photovoltaikanlage selbst produzieren, können dezentrale Speicher zudem dazu beitragen, den Eigenverbrauch zu erhöhen. Damit können diese Haushalte die entsprechenden Netznutzungsentgelte (Arbeitstarif) einsparen. Bei Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern in Verbindung mit Wärmepumpen und/oder Elektrofahrzeugen steigt das Potenzial zur Vermeidung arbeitsabhängiger Netznutzungskosten weiter an. Dies führt zu einer weiteren Steigerung des Werts von Investitionen in Batterieanlagen.

Der Entwurf des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) sieht die Einführung einer verursachergerechten Flexibilitätsregulierung vor: Anbieter von Flexibilitäten - dazu zählen auch Speichertechnologien - sollen eine angemessene Vergütung respektive eine Reduktion der Netznutzungsentgelte erhalten, wenn sie sich netzdienlich vom Netzbetreiber steuern lassen respektive wenn sie ihre Netzdienlichkeit mit dem Verteilnetzbetreiber abstimmen.

Da über die oben erwähnten Mechanismen bereits genügend Investitionsanreize bestehen, sind derzeit keine direkten zusätzlichen Förderungen notwendig.

Die Anliegen des Postulats sind damit bereits erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.