Die Bevölkerung besser über nichtionisierende Strahlung und Massnahmen zur Reduktion der Strahlungsbelastung informieren
22.3135 · Motion · 2022-03-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Bevölkerung aktiv über die Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung und über die Massnahmen zur Reduktion der Strahlungsbelastung zu informieren. Dazu stützt sich der Bund auf die Kantone.
Begründung
Nach der Veröffentlichung des Berichts "Mobilfunk und Strahlung" hat der Bund im April 2020 eine Reihe von Massnahmen von der Erarbeitung einer Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen bis zu Begleitmassnahmen angekündigt. Unter diesen Massnahmen listete der Bund auch eine bessere Information der Bevölkerung.
Seither wurde auf technischer und rechtlicher Ebene wichtige Arbeit geleistet, es mangelt jedoch noch an einer aktiven Information der breiten Öffentlichkeit und an einer Sensibilisierung der Zielgruppen, insbesondere der Kinder. Auf den Websites der drei zuständigen Ämter, dem BAFU, BAKOM und BAG, sind zwar Informationen zu finden, sie sind aber nicht immer leicht zugänglich und vor allem nicht sehr ansprechend gestaltet.
Die Verwendung von Smartphones nimmt zu, insbesondere bei immer jüngeren Jugendlichen und Kindern. So verwenden Kinder und Jugendliche ihr Smartphone an Wochentagen durchschnittlich drei und am Wochenende durchschnittlich fünf Stunden pro Tag. Abgesehen von der Problematik, dass derart viel Zeit vor dem Display verbracht wird und den negativen Konsequenzen, die dies nach sich zieht, wird das Thema der Strahlung nur sehr selten behandelt, obwohl einfache Massnahmen ergriffen werden können, um die individuelle Strahlenbelastung zu reduzieren. Es gilt zu erklären, wie die Risiken in Verbindung mit der Strahlung daheim, in der Schule, am Arbeitsplatz und im öffentlichen Verkehr reduziert werden können. Diese Informationen sollten sich an die ganze Bevölkerung, insbesondere aber an junge Personen und Kinder richten.
Der Bund und die Kantone sollen vollständige Informationen zu den Quellen und den möglichen Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung liefern. Ausserdem sollen sie über Präventions- und Schutzmassnahmen informieren, welche die Bevölkerung bei der Verwendung von Mobiltelefonen, WLAN, Laptops und anderen kabellosen Geräten beachten soll.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Am 22. April 2020 hat der Bundesrat über das weitere Vorgehen bezüglich der Mobilfunktechnologie der fünften Generation (5G) entschieden. Er hat beschlossen, die sechs begleitenden Massnahmen umzusetzen, welche die Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung" in ihrem Bericht vom 18. November 2019 vorgeschlagen hat. Eine dieser Massnahmen betrifft die Verbesserung der Information der Bevölkerung über Mobilfunk und Strahlung.
Gegenwärtig erarbeiten die Bundesämter für Umwelt (BAFU), für Kommunikation (BAKOM) und für Gesundheit (BAG) eine gemeinsame Website, auf welcher die wichtigsten Fragen seitens der Bevölkerung und der Medien über 5G und Mobilfunk beantwortet werden. Ergänzend dazu sollen konkrete Massnahmen zur Verringerung der individuellen Strahlenbelastung durch Mobilfunktelefone aufgezeigt werden. Das Ziel lautet, die in den Bundesämtern verfügbaren Informationen leichter zugänglich und besser verständlich zu machen. Die Website wird voraussichtlich im Sommer 2022 aufgeschaltet.
Darüber hinaus werden Fragen aus der Bevölkerung und aus Medienkreisen über Mobilfunk und nichtionisierende Strahlung von den Bundesämtern laufend und direkt beantwortet.
In Anbetracht der verschiedenen ergriffenen Massnahmen erachtet der Bundesrat das Anliegen der Motionärin als erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.