22.3150 · Motion · 2022-03-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen einer Teilrevision des StromVG (SR 734.7) oder der Revision des EnG (SR 730.0) das Konzept der Spitzenlast-Gaskraftwerke zu einem Konzept Quailifizierte Erzeuger inklusive Regulierungen für Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen zu erweitern.
Begründung
Das Konzept Spitzenlast Gaskraftwerke (Bericht ElCom vom 30.11.2021) will die Versorgungssicherheit im Winterhalbjahr verbessern, in dem diese thermischen Kraftwerke nur zu bestimmten Zeiten und unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden dürfen und eine entsprechende Kostendeckung bzw. Kostenumlage erfahren. Damit wird das energiepolitische Konzept des "qualifizierten Erzeugers" mit besonderen Regulierungsbestimmungen umgesetzt.
Die Schweiz verfügt über einen erheblichen Produktionspark von Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen im Industrie- und Nah- bzw. Fernwärmebereich (ca. 535 MWel Leistung in Klein- und Gross-WKK-Anlagen mit einer Stromproduktion von 1,9 TWh). Die Stromproduktion dieser Anlagen fällt grösstenteils im Winterhalbjahr an. Der Weiterbetrieb im Bestand dieser Anlagen und der Ausbau der Anlagen ist im Interesse einer sicheren energieeffizienten Stromversorgung. Sie kann mit entsprechenden Regulierungsbestimmungen für einen kostendeckenden Betrieb erreicht werden. Mit der Ausdehnung des Konzepts des qualifizierten Erzeugers für Spitzenlast-Gaskraftwerke auf WKK-Anlagen können auch energetische und ökologische Kriterien (zb Betrieb mit Biogas, Klimaneutralitätsanforderungen, Mindestnutzungsgrad, Mindestleistungsgrösse) verbunden werden, die in verschiedenen Kategorien bei der Kostenumlage von qualifizierten Erzeugern abgebildet werden können. Ohne entsprechende Regulierungsbestimmungen jenseits des Marktpreisgefüges für Gas- und Elektrizitätsmarktpreise (Beschaffungs- und Einspeisepreis, gleitende Prämien) muss davon ausgegangen werden, dass die bestehenden Klein- und Gross-WKK-Anlagen mittelfristig nicht erneuert werden. Damit würde sich die Versorgungslage im Winterhalbjahr weiter akzentuieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die von Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-Anlagen) erzeugte Leistung wird in der Regel durch den Wärmebedarf im Netz bestimmt, an welches sie angeschlossen sind. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, müssen diese WKK-Anlagen zudem mit CO2-neutralen Brennstoffen betrieben werden.
Das Potenzial zur Nutzung von WKK-Anlagen für die Stromproduktion im Winter ist im Entwurf des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien berücksichtigt, der gegenwärtig im Parlament beraten wird.
Der allfällige Einsatz von WKK-Anlagen wird zudem im Rahmen der Vertiefung des Konzepts der Reservekraftwerke, welche das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Auftrag des Bundesrates derzeit durchführt, als Option geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden im Herbst 2022 vorliegen und in die Beratungen über den erwähnten Gesetzesentwurf einfliessen.
Da dieses Thema hiermit bereits hinreichend behandelt wird, ist die Motion abzulehnen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.