22.3174 · Interpellation · 2022-03-16
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Kürzlich hat der Bundesrat eingeräumt, dass bei gewissen Themen der 2015 mit Italien vereinbarten Roadmap die Ziele erreicht wurden, bei anderen hingegen nicht. Nach wie vor keine Lösung gibt es beim Zugang für Schweizer Finanzdienstleister zum italienischen Markt und im Zusammenhang damit, dass die Schweiz immer noch zu Unrecht auf der schwarzen Liste betreffend die natürlichen Personen steht.
Daher frage ich den Bundesrat:
1. In diesen beiden Dossiers sind die Resultate dürftig. Hält es der Bundesrat angesichts dessen nicht für angebracht, bei den bilateralen Verhandlungen mit Italien einen Strategiewechsel vorzunehmen und neu auf eine umfassende, themenübergreifende Vorgehensweise zu setzen, bei der nicht mehr jedes Dossier oder Thema isoliert betrachtet wird?
2. Ist er nicht der Ansicht, dass man jetzt in den Bereichen, die in der Zuständigkeit der verschiedenen Departemente liegen und an denen Italien interessiert ist, den Abschluss der laufenden Verhandlungen daran knüpfen sollte, dass einerseits den Schweizer Finanzdienstleistern ermöglicht wird, in Italien ihre Dienstleistungen zu erbringen, und dass andererseits die Schweiz von der schwarzen Liste betreffend die natürlichen Personen entfernt wird?
Begründung
Betreffend den Zugang zum italienischen Markt der Finanzdienstleistungen gab es Rückschritte. Italien erliess nachträglich eine Regelung, welche die Dienstleistungsfreiheit bei Finanzdienstleistungen ausschliesst. Stattdessen müssen alle Finanzintermediäre (einschliesslich Banken) mit Sitz in einem Nicht-EU-Land eine Zweigniederlassung in Italien haben. Die entsprechende EU-Regelung stellt es den Mitgliedstaaten frei, eine Zweigniederlassungspflicht einzuführen oder nicht. Italien optierte für die Pflicht und nutzte damit den gesetzgeberischen Spielraum nicht aus, den es gehabt hätte, um gleichzeitig die in der Roadmap festgehaltenen Absichtsbekundungen zu erfüllen. Die Zweigniederlassungspflicht verunmöglicht nicht nur die Erbringung der Finanzdienstleistungen, sondern fördert Investitionen in Italien zum Nachteil des Finanzplatzes Schweiz.
Gleichzeitig ist die Schweiz dabei, das neue Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung zu ratifizieren - auch das ein Thema, das in der Roadmap aufgeführt ist. Dieses Abkommen wird Italien enorme finanzielle Vorteile bringen, in einer Grössenordnung von geschätzt mehreren Hundert Millionen pro Jahr. Für die Schweiz hingegen liegen die Einnahmen nur im zweistelligen Millionenbereich. Es ist daher offensichtlich, dass Italien ein grösseres Interesse hat als die Schweiz, dieses Abkommen abzuschliessen. Das Ratifizierungsverfahren hätte daher für die Schweiz ein wichtiges Faustpfand sein können in Bezug auf die beiden oben genannten, noch offenen Dossiers. Wenn wir hingegen das Abkommen dienstbeflissen ratifizieren, verzichten wir auf das einzige Druckmittel, das die Schweiz noch hat in Bezug auf die verschiedenen Dossiers der Roadmap, die in unserem Interesse liegen.
Da wir jetzt keinen Spielraum mehr haben, um in den einzelnen Dossiers der Roadmap Druck auszuüben in der Hoffnung, dass so noch konkrete Resultate erzielt werden können, muss die Schweiz ihre Vorgehensweise ändern. Statt dass jedes einzelne Thema separat und unabhängig von den anderen Themen verhandelt wird, ist jetzt der Moment dafür gekommen, dass die Beziehungen zu Italien umfassend und themenübergreifend geregelt und alle Bereiche einbezogen werden, zu denen zwischen den beiden Ländern Verhandlungen oder Gespräche im Gang sind. Zu einer solchen Strategie müsste gehören, dass man gegenseitige Zugeständnisse macht, die nicht zwingend dasselbe Thema betreffen. Nur auf diese Weise wird es möglich sein, von Italien konkrete Resultate zu erhalten in den Bereichen der Finanzdienstleistungen und der schwarzen Liste betreffend die natürlichen Personen.
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Die Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien sind geprägt durch enge wirtschaftliche und politische Verbindungen, eine gemeinsame Sprache und häufige Kontakte auf allen Ebenen. Es finden regelmässig Treffen zwischen den Regierungs- und Verwaltungsvertretern beider Länder statt. Hinzu kommt die regelmässige Zusammenarbeit zu aktuellen internationalen Fragen in multilateralen Gremien. Es bestehen auch institutionalisierte Kontakte zwischen dem schweizerischen und dem italienischen Parlament.
Aktuelle bilaterale Dossiers zwischen der Schweiz und Italien werden im Rahmen institutionalisierter Gefässe bereits heute unter den Departementen koordiniert und mit Italien besprochen. Zu den wichtigsten dieser institutionalisierten Gefässe zählen der Wirtschaftsdialog des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sowie der Dialog zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beteiligt sich zu Steuer- und Finanzfragen regelmässig an beiden Dialogen.
Im Februar 2015 haben die Schweiz und Italien insbesondere eine Roadmap zu Steuer- und Finanzfragen unterzeichnet, welche es nach jahrelangen Kontroversen erlaubte, im Steuer- und Finanzbereich eine Übersicht zu allen damals hängigen Dossiers zu gewinnen und die Zusammenarbeit synergetisch zu entwickeln. Seither konnten erhebliche Fortschritte bei der Normalisierung der Beziehungen mit Italien erzielt werden. Derzeit gibt es regelmässige Kontakte auf verschiedenen Ebenen zwischen dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) und dem italienischen Ministero dell'Economia e delle Finanze (MEF).
Beide Länder beabsichtigen, sich auch künftig über bedeutende Themen wie insbesondere den grenzüberschreitenden Marktzugang für Finanzdienstleistungen sowie die Streichung der Schweiz von der schwarzen Liste auszutauschen. In diesem Zusammenhang steht der Bundesrat einer bereichsübergreifenden Abstimmung und Koordination grundsätzlich offen gegenüber.
Antwort des Bundesrates.