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22.3214 · Motion · 2022-03-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, so schnell wie möglich eine eigene Taskforce einzusetzen, um die in der Schweiz gelagerten Vermögenswerte reicher russischer und belarussischer Staatsangehöriger, die auf der Liste der im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sanktionierten Personen stehen, zu lokalisieren, zu sperren und gegebenenfalls einzuziehen.

Begründung

Die Vereinigten Staaten haben bereits ihre eigene Taskforce "KleptoCapture" eingerichtet. Sie besteht aus Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie aus Geldwäscherei- und Finanzfachleuten und hat zum Ziel, mithilfe "modernster Ermittlungstechnologien" nach den Vermögen von Oligarchinnen und Oligarchen zu fahnden (siehe die Mitteilung des US-Justizministeriums: https://www.justice.gov/opa/pr/attorney-general-merrick-b-garland-announces-launch-task-force-kleptocapture). Bis anhin hat das SECO lediglich eine "Deklarationspflicht" eingeführt.

Seit Beginn des Ukrainekriegs hat die SP Schweiz die Wiederaufnahme und lückenlose Umsetzung der bestehenden und künftigen wirtschaftlichen und diplomatischen Sanktionen der EU gegen das Putin-Regime und seine Verbündeten gefordert. Um diese Sanktionen unverzüglich umzusetzen und Umgehungshandlungen zu verhindern, muss dringend wie in anderen Ländern eine Taskforce eingesetzt werden.

Nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten könnte die Schweiz diese Taskforce der Bundesanwaltschaft unterstellen.

Ihre Ermittlungen müssen Fragen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Personen in der Schweiz betreffen und sich auf alle in der Schweiz und ihren Zollfreilagern liegenden Vermögenswerte erstrecken, an denen Oligarchinnen und Oligarchen, die auf der Liste der Sanktionen gegen Russland und Belarus stehen, wirtschaftlich berechtigt sind oder die sich im Besitz dieser Personen befinden. Entsprechend den von der EU beschlossenen Sanktionen werden die Ermittlungen auch den Bereich des Rohstoffhandels umfassen müssen. Die Schweiz hat diesbezüglich eine besondere Verantwortung. In der Taskforce muss zudem sichergestellt werden, dass die Kantone und gegebenenfalls ihre Strafverfolgungsbehörden einbezogen werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Umsetzung der Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine stellen die involvierten Bundesstellen vor teilweise neue Herausforderungen. Dies ist der zeitlichen Dringlichkeit sowie der Fülle von Anfragen aus der Bevölkerung, von Unternehmen oder Medien geschuldet.

Der Bundesrat ist aber überzeugt, dass die Prozesse zwischen den Bundesbehörden und privaten Unternehmen in der Schweiz gut eingespielt und effizient sind. Banken, Finanzdienstleister und andere Unternehmen, aber auch Behörden wissen über die Umsetzung der Sanktionen Bescheid. Die hohe Zahl an Meldungen und die - auch im internationalen Vergleich - hohe Summe an eingefrorenen Vermögenswerten zeigen, dass die Prozesse funktionieren.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (Staatssekretariat für Wirtschaft) koordiniert und überwacht den Vollzug von Sanktionen, die der Bundesrat gestützt auf das Embargogesetz (EmbG, SR 946.231) beschlossen hat. Es ist dabei in ständigem Austausch mit allen relevanten Akteuren im In- und Ausland. Die involvierten Bundesstellen - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, Eidgenössisches Finanzdepartement (Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (Bundesamt für Justiz, Bundesamt für Polizei (fedpol), Staatssekretariat für Migration), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Nachrichtendienst des Bundes) und Eidgenössische Finanzmarktaufsicht - arbeiten eng zusammen und tauschen sich regelmässig aus. Die in der Ständigen Koordinationsgruppe Sanktionspolitik zusammengeschlossenen Ämter haben im Übrigen Focal Points (Kontaktpersonen) eingerichtet, um ihre Bemühungen zu koordinieren. Der Bundesrat erachtet daher zum jetzigen Zeitpunkt die Schaffung einer Task Force für nicht notwendig.

Im Rahmen des geltenden Rechtsrahmen ist die Schweiz bereit, bei der Umsetzung der Sanktionen gegenüber Russland mit ihren internationalen Partnern weiterhin und wo sinnvoll verstärkt zusammenzuarbeiten. Der Bundesrat hat von der Lancierung der multilateralen Task Force zum Austausch von Informationen und der Abstimmung von Massnahmen im Zusammenhang mit der Sanktionen gegen russische Eliten ("REPO") Kenntnis genommen. Erste Kontakt haben bereits stattgefunden. Ob und wie die Schweiz sich einbringen kann, wird derzeit von den involvierten Bundesstellen geprüft.

Die Schweiz ist von der Europäische Kommission im Rahmen der Taskforce "Freeze and Seize" eingeladen worden, am Austausch unter den Mitgliedstaaten und anderen gleichgesinnten Drittstaaten über die Umsetzung von Massnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten teilzunehmen. Bisher fanden drei Treffen auf Expertenebene in diesem Rahmen statt. Weitere Treffen sollen folgen. Die Europäische Kommission hat ausdrücklich festgehalten, dass sie den Beitrag der Schweiz sehr begrüsst. Die Schweiz leistet somit ihren Beitrag, um die Wirksamkeit der Sanktionsdurchsetzung in ganz Europa zu stärken.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.