22.3279 · Interpellation · 2022-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In seinem Bericht zur Erfüllung des Po. 14.3997 der KVF-N hält der Bundesrat fest, dass die Anfangsinvestitionen für Schnelladestationen auf Rastplätzen für private Akteure zu hoch seien. Aus diesem Grund solle der Bund die Anfangsinvestitionen durch eine Etablierung einer ausreichenden Stromversorgung solcher Plätze bei anstehenden Unterhaltsarbeiten reduzieren und darüber hinaus die Investitionen privater Akteure mittels eines Deckungsbeitrags fördern. Scheinbar will der Bund nun den Ausbau solcher Schnelladestationen mit dem nächsten Ausbauschritt noch stärker vorantreiben.
Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:
1. Wie hoch sind die Mittel, die der Bund bisher zur Erstellung von Ladestationen auf Rastplätzen investiert hat?
2. Wie hoch sind die Mittel aus dem NAF und anderen Quellen (getrennt ausgewiesen), die bisher für solche Vorhaben ausgegeben wurden und auf welchen Betrag belaufen sich die geplanten Kosten bis 2030?
3. Wie viele Projekte wurden dabei ausschliesslich durch den Bund realisiert und wie viele in Zusammenarbeit mit privaten Akteuren?
4. Wie teilen sich im Durchschnitt dabei die Kosten zwischen Bund und Privaten auf?
5. Wie wird vermieden, dass es zu einer verdeckten Subventionierung der privaten Akteure kommt (Anfangsinvestitionen durch Ausstattung des Rastplatzes mit einer genügend leistungsfähigen Stromversorgung ausgenommen)?
6. Handelt es sich beim "Deckungsbeitrag" des Bundes an die Kosten privater Akteure um einen einmaligen Beitrag oder um eine fortlaufende Zahlung?
7. Wie bemisst sich diese?
8. Wie hoch sind die Mittel, die der Bund bisher für solche Beiträge ausbezahlt hat?
9. Hat sich der Bund auch finanziell an der Erstellung von Ladestationen auf Raststätten beteiligt? Falls ja, wie hoch waren die hierfür eingesetzten Mittel aus dem NAF?
10. Wie rechtfertigt der Bund diese Investitionen, tragen Elektrofahrzeuge bisher doch nichts zum NAF bei?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2./8. Bisher hat der Bund rund CHF 14 Millionen in dieses Projekt investiert.
Die Finanzierung erfolgt ausschliesslich über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Die Gesamtinvestition dürfte bis 2030 bei rund CHF 50 Millionen (+/- 20 Prozent) für die Schnellladestationen auf 100 Rastplätzen liegen.
3. Derzeit sind 19 Rastplätze mit einer Schnellladestation ausgestattet. Es handelt sich grundsätzlich um Projekte von Dritten. Der Bund begleitet, unterstützt und koordiniert lediglich die fünf Betreibergesellschaften bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Projekte.
4./5. Der Bund finanziert die Strominfrastruktur vor, d.h. die Stromanschlüsse bis und mit Trafostation (in der Regel 630 kVA [Kilovoltampere]). Die Kosten für den Bau und den Betrieb der Schnellladestationen werden von den Betreibergesellschaften getragen und sind dem Bund nicht bekannt. Es besteht unter diesen Umständen kein Risiko einer versteckten Subventionierung.
6. Es handelt sich um einen einmaligen Beitrag pro Rastplatz für die Basislösung (630 kVA).
7. Die Höhe dieses Beitrags wurde auf der Grundlage einer Schätzung der Investitionskosten in die Strominfrastruktur ermittelt. Diese werden von den Betreibergesellschaften in Form einer progressiven jährlichen Entschädigung an den Bund zurückerstattet. Im Jahr 2030 (Fertigstellung aller Schnellladestationen auf den Rastplätzen) werden die tatsächlichen Investitionskosten bekannt sein. Auf dieser Grundlage wird die Höhe der jährlichen Entschädigung angepasst. Bis zum Ende der 30-jährigen Bewilligungsdauer wird dieser Betrag fix sein.
9. Nein, der Bund hat keinen finanziellen Beitrag zum Bau von Ladestationen auf Raststätten geleistet, da diese sich im Eigentum der Kantone befinden.
10. Der Bund setzt sich für die Dekarbonisierung des Verkehrs ein. Die Elektromobilität trägt erheblich dazu bei, dieses Ziel zu erreichen. Gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 30. September 2016 über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG; SR 725.13) dienen die Mittel des Fonds auch für eine umweltverträgliche Bewältigung der Mobilität.
Antwort des Bundesrates.