22.3305 · Interpellation · 2022-03-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In verschiedenen Schweizer Städten haben nebst Corona-Massnahmen Kritiker/innen auch offen Rechtsextreme und Faschisten demonstriert. Diese Vorfälle und der jüngste Antisemitismus-Bericht der SIG und der GRA zeigen auf, dass antisemitische und faschistische Übergriffe in der Schweiz zunehmen. Der Bericht spricht von einer Zunahme antisemitischer Fälle von 6 Prozent, im Netz sogar von einer Zunahme von 66 Prozent.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Massnahmen ergreift der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen, damit an Schulen Präventionsmassnahmen gegen Antisemitismus und Faschismus ergriffen werden? Wie beurteilt der Bund die Lehrpläne der Kantone in der Aufklärung antisemitischer Stereotypen und Verschwörungstheorien?
2. Der Antisemitismus-Bericht stellt fest, dass im Netz häufiger antisemitische Inhalte geteilt werden, vor allem in Telegram-Chats von Massnahmen-Kritiker/innen. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um die Verantwortlichen zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen? Arbeitet er mit der Zivilgesellschaft und Social-Media-Plattformen zusammen, um die Probleme anzugehen? Kann der Bundesrat ausführen, welche Massnahmen ergriffen wurden und mit wem der Bund zusammenarbeitet? Mit welchen Massnahmen werden Jugendliche für antisemitische und faschistische Hassbotschaften im Netz sensibilisiert?
3. Ist der Bundesrat bereit, die Mittel der Fachstelle für Rassismusbekämpfung aufzustocken, damit diese vermehrt bereits etablierte Beobachtungs- und Analysetätigkeiten aus der Zivilgesellschaft sowie dringend nötige Präventionsprojekte unterstützen kann?
4. Erfasst der Bund systematisch Fälle von Antisemitismus? Mit welchen Mittel und Methoden? Unterstützt er die Zivilgesellschaft in der Beobachtung und Erfassung von rechtsextremen Übergriffen in und ausserhalb des Netzes? Wie hoch war die Zahl der Vorfälle im Jahr 2021?
5. Wie stuft er die Gefahr von rechtsextremen Gruppen ein, die an Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen teilgenommen haben? Hat er Kenntnis darüber, wie sich diese rechtsextremen Organisationen finanzieren? Welche Massnahmen ergreift er, um die Zivilgesellschaft über rechtsextremes Gedankengut zu sensibilisieren? Hat er Kenntnis darüber, ob diese Personen Wehrpflicht geleistet haben, respektive Waffen besitzen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Antisemitismus und Faschismus - bzw. in einem erweiterten Verständnis Rassismus und Diskriminierung - werden in der obligatorischen Schule als Dimensionen der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) thematisiert. In den sprachregionalen Lehrplänen der obligatorischen Schule und in den nationalen Rahmenlehrplänen der Sekundarstufe II ist der Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt als eine überfachlich zu erwerbende Kompetenz verankert. Die Beurteilung und Qualitätssicherung der Lehrpläne liegt im Kompetenzbereich der Kantone.
Die Stiftung éducation21 ist eine Fachagentur der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK. Als nationales Kompetenzzentrum für Bildung und nachhaltige Entwicklung unterstützt éducation21 die Schulen bei der Umsetzung der Lehrplanvorgaben mit einem Themendossier "Respekt statt Rassismus". Diesesumfasst Materialien für Bildungsangebote zu Antisemitismus und Rassismus auf allen Schulstufen. Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) unterstützt finanziell Schulprojekte zur Rassismusprävention, die von éducation21 betreut werden - darunter auch Projekte zur Prävention von Antisemitismus.
Die Geschäftsstelle des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS) erarbeitet zurzeit, gemeinsam mit den Partnerbehörden von Bund und Kantonen, den zweiten Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus. Mit den Massnahmen sollen insbesondere Jugendliche erreicht werden. Das Potenzial von Ausbildungsstätten (Schulen, Berufsschulen) soll stärker genutzt werden.
2. Die Verbreitung von Hassrede im Internet, auch rassistischer, hat in den letzten Jahren auch in der Schweiz zugenommen. Wie der Bericht "Intermediäre und Kommunikationsplattformen" des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) vom 17. November 2021 zeigt, sind verschiedene Formen der Hassrede bereits heute in der Schweiz illegal. Allerdings stammen gemäss Bericht (S. 57) die "meisten rechtswidrigen Internetinhalte, die in der Schweiz entdeckt oder gemeldet werden, [...] von anonymen Autorinnen und Autoren und befinden sich auf ausländischen Servern", was Strafverfolgung und Rechtsdurchsetzung erschwert.
Bei der Verbreitung von Gewaltpropaganda über das Internet kann das Bundesamt für Polizei (fedpol) gemäss Artikel 13e des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, SR 120) nach Anhörung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) die Löschung der betreffenden Website verfügen, wenn sich das Propagandamaterial auf einem schweizerischen Rechner befindet. Seit dem 1. Januar 2021 ist in einem solchen Fall der Widerruf eines schweizerischen Domain-Namens möglich. Liegt das Propagandamaterial nicht auf einem schweizerischen Rechner, kann fedpol dem schweizerischen Provider empfehlen, die betreffende Webseite zu sperren. fedpol unterstützt die Schweizer Strafverfolgungsbehörden bei ihren Anfragen bei ausländischen Providern, um die Urheber illegaler Inhalte zu identifizieren. fedpol hat bei YouTube den Status als "Trusted Flagger", Meldungen von solchen "Trusted Flaggers" werden von YouTube prioritär behandelt.
Der Bundesrat hat beim UVEK (BAKOM) eine Auslegeordnung möglicher Regulierungsansätze in Auftrag gegeben. Der Bundesrat wird dann über einen allfälligen Regulierungsbedarf befinden und gegebenenfalls Massnahmen vorschlagen.
Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates hat den Bundesrat zudem mit dem Postulat 21.3450 "Hassreden. Bestehen gesetzliche Lücken?" beauftragt, einen Bericht zum Regulierungsbedarf vorzulegen. Der beim UVEK (BAKOM) in Auftrag gegebene Bericht wird den gesetzgeberischen Handlungsbedarf in diesem Bereich abklären.
Das BAKOM unterstützt zudem Forschungsprojekte zum Thema und steht, wie andere Bundesstellen auch, in Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteuren betreffend die Gefahren und Auswirkungen von digitaler Hassrede. Von FRB, BAKOM und der Plattform Jugend und Medien (Bundesamt für Sozialversicherungen BSV) wurde 2021 eine interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA) lanciert. Der IDA gehören u.a. fedpol, der Nachrichtendienst des Bundes (NDB), der Sicherheitsverbund Schweiz (SVS), das National Cyber Security Center (NCSC) und die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) an.
Für die Sensibilisierung von Jugendlichen und ihren Bezugspersonen liefert der NAP einen geeigneten Rahmen. Jugend und Medien (BSV) hat zwischen 2017 und 2019 den Schwerpunkt " Extremismus und Radikalisierung " umgesetzt und hat in diesem Rahmen vier Projekte unterstützt, welche Gegennarrative und alternative Narrative erarbeitet und online verbreitet haben.
3. Zu den Aufgaben der FRB gehören u,a, die Sensibilisierung und Prävention zur Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung sowie die finanzielle Unterstützung von Projekten zur Rassismusbekämpfung. Sie unterstützt entsprechend heute schon Beobachtungs- und Präventionsprojekte. Aktuell unterstützt die FRB bspw. mit einer Starthilfe den Aufbau einer Meldestelle für Antisemitismus im Tessin. Ausserdem arbeiten FRB und Bundesamt für Statistik (BFS) laufend an der Weiterentwicklung der bestehenden Monitoringinstrumente.
4. Es gibt keinen eigentlichen Straftatbestand des Antisemitismus im Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0), daher werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik auch keine Zahlen zu diesem Thema erfasst. Die EKR führt eine juristische Datensammlung mit Entscheiden und Urteilen, die seit 1995 nach Artikel 261bis StGB, welcher den öffentlichen Aufruf zu rassistischem Hass und Diskriminierung verbietet, von den verschiedenen Rechtsinstanzen der Schweiz gefällt wurden. Das Beratungsnetz für Rassismusopfer veröffentlich jährlich auf der Grundlage des Dokumentationssystems Rassismus (DoSyRa) einen Auswertungsbericht zu den erfassten Beratungsfällen aller Mitgliedsstellen in der Schweiz. Daneben sei hier auf die jährlichen Monitoring-Berichte des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG) und der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) sowie der Coordination intercommunautaire contre l'antisémitisme et la diffamation (CICAD) verwiesen. Alle genannten Berichte unterscheiden nach Diskriminierungsgrund und weisen aus, ob ein Vorfall im Netz oder analog stattfand. Alle diese Quellen werden im zweijährlichen Monitoring-Bericht der FRB "rassistische Diskriminierung in der Schweiz" berücksichtigt.
5. Allfällige Hinweise auf die Beteiligung von gewalttätig-extremistischen Gruppierungen oder Personen an Aktivitäten, die sich gegen die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung richten, bearbeitet der NDB im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags.
Der NDB informiert die zuständigen Stellen des Nachrichtendienstes der Armee und des Dienstes für militärische Sicherheit über Vorgänge, die deren Aufgabenvollzug betreffen. Er informiert zudem andere Dienststellen des Bundes über Vorgänge und Erkenntnisse, welche die gesetzlichen Aufgaben dieser Stellen bei der Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit betreffen. Somit hat der NDB die Möglichkeit, die Armee und die für die Personensicherheitsprüfung zuständigen Stellen zu informieren, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass eine Person eine Bedrohung darstellen könnte. Zu Einzelfällen äussert sich der Bundesrat nicht.
Antwort des Bundesrates.