22.3322 · Interpellation · 2022-03-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In der Antwort des Bundesrats zur Interpellation 21.4552 wird der kumulierte Ausstoss der Schweiz auf rund 932 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente über den Zeitraum 2021-2050. Das ist hoch, und entspricht nicht dem 2018 vom IPCC berechnete Klima-Budget von ca. 400 Millionen Tonnen Treibhausgase, welches dem in Paris 2015 definierten Klima-Budget-Konzept entsprechen würde.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sieht das in Interpellation 21.4552 ausgewiesene Budget aufgeschlüsselt nach den einzelnen Treibhausgasen aus?
2. Wie hoch wird das Budget der Emissionen im In- und Ausland aufgrund des inländischen Konsums insgesamt geschätzt? Wie sieht dies aufgeschlüsselt nach den unterschiedlichen Treibhausgasen aus?
3. Gemäss Artikel 2.1c des Pariser Abkommens müssen auch die Finanzströme auf die Temperaturziele des Pariser Abkommens ausgerichtet werden. Wie hoch wird das Budget der Emissionen aus den zukünftigen Finanzströmen des Schweizer Finanzsektors geschätzt? Wie sieht dies aufgeschlüsselt nach den unterschiedlichen Treibhausgasen aus?
4. Reicht die eingeschlagene Klimapolitik des Bundesrats, damit das in der Antwort des UVEK zur Interpellation 21.4552 errechnete Emissions-Budget bzw. das von der IPCC berechnete Budget nicht massiv überschritten wird?
5. Genügt das Emissionsziel der Schweiz für das Erreichen des Temperaturziels von 1,5 °C?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 21.4552 angegebenen kumulierten Emissionen (inklusive internationalem Luftverkehr) in der Periode 2021-2050 teilen sich wie folgt auf die verschiedenen Treibhausgase auf: Kohlendioxid (CO2) 78 Prozent, Methan (CH4) 13 Prozent, Lachgas (N2O) 7 Prozent, F-Gase (HFC, PFC, SF6, NF3) 2 Prozent. Zu beachten ist, dass die CO2-Emissionen im Zeitverlauf stark zurückgehen, während die Emissionen von CH4 und N2O in deutlich geringerem Masse absinken.
2. Die in der langfristigen Klimastrategie präsentierten Emissionspfade beziehen sich auf die inländischen Treibhausgasemissionen gemäss Treibhausgasinventar und nicht auf die konsumbedingten Emissionen, die heute zu rund zwei Drittel im Ausland anfallen. Zur langfristigen Entwicklung des in- und ausländischen Anteils der konsumbedingten Emissionen liegen keine Abschätzungen vor. Gemäss Übereinkommen von Paris müssen alle Länder bis spätestens in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ihre Treibhausgasemissionen auf Netto-Null vermindern. Die im Ausland verursachten Emissionen gehen daher infolge der klimapolitischen Massnahmen der einzelnen Staaten zurück. Die Schweiz hat mit verschiedenen Partnerländern Abkommen abgeschlossen und trägt mit diesem Engagement dazu bei, die Emissionen im Ausland zu vermindern.
3. Gemäss Übereinkommen von Paris müssen "die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung". Finanzinstitute sollen also beispielsweise mit Investitionen in ausländische, börsenkotierte Firmen oder mit Finanzierungsangeboten für inländische Hypotheken die Transition in den verschiedenen realwirtschaftlichen Sektoren unterstützen. Es gibt daher kein eigenes Emissionsbudget für den Finanzmarkt. Die Geschwindigkeit der Emissionsreduktion hängt stark von der Emissionsentwicklung in den Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie im In- und Ausland ab.
4. Nach der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes am 13. Juni 2021 durch die Schweizer Stimmbevölkerung hat das Parlament die bestehende Gesetzgebung bis Ende 2024 verlängert. Für die Zeit bis 2030 hat der Bundesrat im Dezember 2021 eine neue Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Die neue Revision sorgt dafür, dass die Schweiz ihre Emissionen bis 2030 halbieren kann. Die vorgesehenen Massnahmen sind aber noch nicht ausreichend, um das Netto-Null-Ziel für das Jahr 2050 und damit auch die in der langfristigen Klimastrategie beschriebenen Absenkpfade einzuhalten. Dafür ist nach 2030 eine weitere Verstärkung der Anstrengungen und eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Grundlagen notwendig.
5. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation 21.4552 ausgeführt, bewegt sich die Schweiz mit ihren Zielsetzungen für die Jahre 2030 (Halbierung der Treibhausgasemissionen im Vergleich mit 1990) und 2050 (Netto-Null Treibhausgasemissionen) im Rahmen des wissenschaftlichen Konsenses zu den nötigen Emissionsverminderungen, um die globale Erwärmung unter der kritischen Schwelle von 1,5 Grad Celsius zu halten. Letztlich braucht es aber dafür die kollektive Anstrengung aller Länder.
Antwort des Bundesrates.