22.3430 · Motion · 2022-05-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein ambitioniertes Impulsprogramm im Bereich der Energieeffizienz und -suffizienz zu lancieren. Ziel des Programms soll sein, bis 2030 pro Jahr 4 TWh und danach weitere 8 TWh Strom jährlich einzusparen, um bis 2040 eine jährliche Energieeinsparung von 12 TWh zu erreichen.
Die grünste Energie ist diejenige, die nicht verbraucht wird. Sie ist auch die billigste für die Konsumentinnen und Konsumenten. Gleichzeitig aber ist ihr Verkauf der schwierigste. Die Herausforderung besteht darin, nicht verbrauchte Energie für die Energieversorger attraktiv zu machen. Der Bundesrat soll nicht nur effizientere Systeme im Rahmen von Energieerzeugung und -verbrauch fördern. Er wird auch aufgefordert, das Prinzip der Suffizienz in die erwähnten Programme aufzunehmen, um den nationalen Verbrauch pro Jahr von rund 60 TWh Strom um 12 TWh zu reduzieren.
Es geht darum, das Potenzial von Energieeffizienz und -effektivität zu steigern, also um einen minimierten Energieverbrauch bei gleicher Leistung. Die Energiemenge zu senken, die zur Befriedigung eines Bedürfnisses benötigt wird, heisst zum Beispiel: Gebäude zu isolieren, die Leistung von Elektrogeräten oder -fahrzeugen zu verbessern oder Energieerzeugungssysteme zu optimieren.
Gleichzeitig soll aber auch die Suffizienz ein Thema werden. Wir müssen den Energieverbrauch senken, indem wir unseren Lebenswandel anpassen und gesellschaftliche Veränderungen einleiten. Das bedeutet zum Beispiel, dass wir nachts die Beleuchtung von Strassen, Schaufenstern und auch jene unbesetzter Büros ausschalten, unsere Wohnungen auf 20 °C statt 22 °C heizen, die Zersiedelung eindämmen und unseren Energieverbrauch besser kontrollieren und gezielter steuern.
Die Services Industriels de Genève (SIG) sind mit ihrem über zwölf Jahre alten kostenlosen Energiesparprogramm Vorreiter auf dem Gebiet. Im Rahmen dieses Programms mit dem Namen éco21 wurden bis Ende 2021 über 230 GWh Strom gespart. Im Kanton Genf mit über 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern entspricht dies dem Verbrauch von rund 80 000 Haushalten. Gleichzeitig bedeutet die Einsparung eine Entlastung der Energierechnung der gesamten Genfer Wirtschaft in der Grössenordnung von 45 Millionen Franken pro Jahr. Darüber hinaus konnten die CO2-Emissionen mit éco21 um mehr als 250 000 Tonnen gesenkt, mehr als 120 Millionen Franken in die lokale Wirtschaft investiert und rund 600 Arbeitsplätze in der Schweiz geschaffen werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Energieeffizienz stellt einer der zentralen Pfeiler der Energiestrategie des Bundesrates dar. Ein sparsamer und rationeller Energieverbrauch erhöht die Versorgungssicherheit mit Energie und trägt dazu bei, die klimapolitischen Ziele zu erreichen. Der Bund setzt derzeit bereits Vorschriften an das Inverkehrbringen von Geräten um und fördert besonders effiziente Anlagen und Geräte im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen. Zudem unterstützt das Programm EnergieSchweiz Information, Beratung sowie Aus- und Weiterbildung im Bereich der Stromnutzung (beispielsweise eine Initiative von Swisspower, um das Konzept der Services Industriels de Genève [SIG] bei den angeschlossenen Stadtwerken auszuweiten). Diese Massnahmen tragen in erster Linie dazu bei, dass der Stromverbrauch in der Schweiz trotz Substitution und Bevölkerungswachstum nicht weiter steigt.
Das Ziel der Motion, mit einem Impulsprogramm gegenüber heute im Jahr 2030 4 TWh und im Jahr 2040 12 TWh Strom einzusparen, entspricht einem Rückgang von über 7 Prozent bzw. 20 Prozent des heutigen Stromverbrauchs der Schweiz. Dies bedürfe einer sehr grossen Anzahl an Investitionen von Unternehmen (die für über 60 Prozent des Stromverbrauchs der Schweiz verantwortlich sind) und von Haushalten sowie bedeutende Änderungen im Verhalten und der Nutzung von Anlagen, Geräten und Fahrzeugen.
Der Bund verfügt nicht über die rechtlichen Kompetenzen für Massnahmen, die für Erreichung des Ziels der Motion nötig wären. Massnahmen in Gebäuden und der Raumplanung liegen vor allem in der Zuständigkeit der Kantone. Zudem kann der Bund Einschränkungen des Konsumverhaltens oder Vorschriften zur Nutzung bestehender Anlagen nicht erlassen.
Der Bund wird die Massnahmen in seiner Kompetenz weiterhin umsetzen und verstärken. Um die Versorgungssicherheit im Hinblick auf eine mögliche Strommangellage ab 2025 zu erhöhen, hat der Bundesrat zudem weitere Massnahmen beschlossen, um das Potential rasch zu erschliessen. Dazu gehört unter anderem die Erhöhung der Fördermittel für den Ersatz von Elektroheizungen oder Auflagen für die Beleuchtung von Zweckbauten. Diese Massnahmen werden zusammen mit den Kantonen konkretisiert.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.