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Auswirkungen von Vorgaben zum Upov 91 in Freihandelsabkommen auf die Menschenrechtslage in Thailand, Malaysia und Indonesien

22.3446 · Interpellation · 2022-05-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz hat sich der Bekämpfung von Armut und Hunger, den SDG und dem Erhalt der Biodiversität verschrieben und durch die Deklaration über die bäuerlichen Rechte (UNDROP) und den Plant Treaty (ITPGRFA) verpflichtet, das bäuerliche Recht zu wahren, Saatgut weiterzuziehen, zu tauschen und zu verkaufen. Die Schweiz verpflichtet jedoch in Freihandelsabkommen ihre Partnerländer auf einen strengen Sortenschutz gemäss Übereinkommen des internationalen Verbands zum Schutz von Pflanzenzüchtungen von 1991 (UPOV91). Solche Bestimmungen verletzen die bäuerlichen Saatgutrechte und gefährden die Agrobiodiversität.

Dies ist umso stossender als, dass ein solch strenger Sortenschutz weder in der Schweiz, noch in Norwegen oder Liechtenstein umgesetzt wird.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wo stehen die Verhandlungen um ein Freihandelsabkommen (FHA) mit Thailand? Fordert die Schweiz einen Vertragstext, welcher Thailand dazu verpflichtet UPOV 91 beizutreten bzw. dessen Vorgaben in nationales Recht zu überführen oder ist sie offen für eine Formulierung, die es Thailand erlaubt ihre bestehende Sortenschutzverordnung beizubehalten?

2. Der Bundesrat wurde mit dem Postulat 19.3011 der GPK-N beauftragt, eine Methodik auszuarbeiten für ex-ante Nachhaltigkeitsanalysen von FHA. Gemäss der neuen Strategie Aussenpolitik sieht der Bundesrat ex-ante und ex-post Nachhaltigkeitsanalysen von FHA vor. Bei welchen Freihandelsabkommen werden erstmals ex-ante Nachhaltigkeitsanalysen durchgeführt? Wie sieht es in Bezug auf Thailand und Malaysia aus?

3. In der Antwort auf die Anfrage 20.1083 zu UPOV91 im FHA mit Malaysia verweist der Bundesrat auf das Postulat 19.3011. Kann davon ausgegangen werden, dass die Nachhaltigkeitsanalysen auch die Auswirkungen von Bestimmungen zu intellektuellen Eigentumsrechten in den Bereichen Saatgut und Medikamente auf die Menschenrechtslage in den beiden Ländern untersucht?

4. Wie ist das Vorgehen für ex-post Nachhaltigkeitsanalysen? Wann wird die Nachhaltigkeit des FHA mit Indonesien analysiert? Wie wird der Bundesrat das Postulats 21.3086 (Überprüfung der Nachhaltigkeit in Bezug auf Palmöl, geistiges Eigentum und Verlierer und Gewinner des Abkommens) erfüllen? Wird die Auswirkungen betreffend der Sortenschutzbestimmungen ebenfalls analysiert?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten und Thailand sollen demnächst wiederaufgenommen werden.

Die Schweiz, als innovatives Land mit einem wichtigen Forschungsstandort, ist auch an einem angemessenen Schutz der Rechte an geistigem Eigentum in Partnerländern interessiert. Dazu gehört auch der Sortenschutz, der einen Anreiz für Innovationen schafft. Wie bereits in der Antwort auf die Anfrage 20.1083 dargelegt, schlägt die EFTA jeweils vor, für die materielle Regelung des Pflanzensortenschutzes in FHA auf das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV-Konvention) zu verweisen. Die EFTA und die Schweiz machen den Beitritt zur UPOV-Konvention oder die Übernahme deren Standards jedoch nicht zur Voraussetzung für den Abschluss eines FHA, sondern sind offen dafür, mit Partnerländern bei Bedarf individuelle Alternativlösungen zu finden, welche einen angemessenen Sortenschutz gewährleisten und die Situation der Bäuerinnen und Bauern in den Partnerländern berücksichtigen. Zudem haben die EFTA-Staaten auf Initiative der Schweiz entschieden, in künftigen FHA-Verhandlungen vorzuschlagen, die Bestimmungen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen durch einen Artikel über genetische Ressourcen und traditionelles Wissen zu ergänzen, um so der Bedeutung des formellen als auch des informellen Saatgutsystems auch in FHA besser Rechnung zu tragen. In den Verhandlungen mit Thailand verfolgen die EFTA-Staaten diesen neuen Ansatz.

2) & 3) Im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulates 19.3011 hat der Bundesrat die methodischen Möglichkeiten untersucht, um die potenziellen Auswirkungen von künftigen FHA auf verschiedene Bereiche der nachhaltigen Entwicklung - einschliesslich der Menschenrechte - zu analysieren. Die Grundlage dafür bildete eine bei der OECD in Auftrag gegebene Hintergrundstudie, welche eine Übersicht sowie eine kritische Evaluation der verschiedenen verfügbaren Methoden bietet. Wie in der Antwort auf die Anfrage 20.1083 dargelegt und in der OECD-Studie bekräftigt, stellt die Schätzung der potenziellen Auswirkungen eines FHA auf die Menschenrechte insbesondere auf Grund der hohen Komplexität der Probleme, der Schwierigkeit zur Herstellung und Rückverfolgung von Kausalketten sowie des Fehlens zweckgerichteter statistischer Daten eine besonders grosse Herausforderung dar. Die Beurteilung der Notwendigkeit einer Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse für künftige FHA und die Festlegung der Bereiche, welche vertieft analysiert werden sollen, wird vom Bundesrat von Fall zu Fall auf Grundlage einer Voranalyse erfolgen. Eine Ex-Ante-Nachhaltigkeitsanalyse ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Schweiz mit einem wichtigen Partner verhandelt und wenn im Rahmen der Voranalyse sensible Branchen oder Bereiche identifiziert werden, die von der durch ein FHA erwarteten Veränderung der Marktzugangsbedingungen signifikant betroffen sind. Die Auswahl der zu untersuchenden Themen in dieser vertieften Analyse ist Teil der Voranalyse. Wenn möglich sollen solche Analysen gemeinsam mit den anderen EFTA-Staaten durgeführt werden. Die Schweiz wird mit den anderen EFTA-Staaten auch diskutieren, zu welchen Abkommen Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalysen durchgeführt werden sollen, wobei sich das FHA mit Thailand, je nach Beurteilung der entsprechenden Voranalyse, als erster Anwendungsfall anbieten würde.

4) Das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) EFTA-Indonesien ist am 1. November 2021 in Kraft getreten. Wie in seiner Stellungnahme zum Postulat 21.3086 dargelegt, wird der Bundesrat eine Analyse zu den Auswirkungen des CEPA durchführen, sobald fundierte Aussagen darüber gemacht werden können. Es ist davon auszugehen, dass dafür Daten zur Umsetzung für mindestens fünf Jahre notwendig sind. Die Analyse wird eine breite Auswahl von möglichen Auswirkungen des Abkommens untersuchen, sofern diese eruierbar sind und ausreichende Daten vorliegen.

Antwort des Bundesrates.

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