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22.3475 · Interpellation · 2022-05-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In Beantwortung des Postulats 20.4493 anerkennt der Bundesrat, dass Monatshygieneartikel für menstruierende Personen unverzichtbar sind und ihr Budget belasten. Tatsächlich ist es in der Schweiz Realität, dass Güter des Grundbedarfs wie Monatshygieneartikel für bestimmte Personen aus finanziellen Gründen nicht zugänglich sind. Periodenarmut hat keineswegs etwas mit individueller Hygiene zu tun, sondern ist ein Problem der öffentlichen Gesundheit. Sie birgt Gesundheitsrisiken, tangiert die Menschenwürde der menstruierenden Personen und kann sich auf den Zugang zu Bildung auswirken. Es ist bekannt, dass Periodenarmut Personen dazu bringt, ungeeignete Monatshygieneartikel zu verwenden oder letztere zu lange zu benutzen, was zum manchmal tödlichen Toxischen Schocksyndrom führen kann. Da die Menstruation immer noch ein Tabuthema ist, sind ausserdem Blutflecken aufgrund ungenügenden oder fehlenden Monatsschutzes stigmatisierend. Diese Stigmatisierung zwingt Frauen dazu, sich zuhause zu isolieren und der Schule oder Arbeit fernzubleiben. Das Risiko eines Schulabbruchs steigt, und die berufliche Situation der Betroffenen wird prekärer.

Auch wenn keine Studien vorliegen, geht man davon aus, dass rund 10 Prozent der Frauen in Ausbildung betroffen sind. Das sind jedoch nicht die einzigen Betroffenen: Obdachlose Frauen, Frauen im Exil, alleinerziehende Frauen und Frauen mit einem zu geringen Einkommen können auch unter Periodenarmut leiden. Es ist somit notwendig, diesen Frauen in schwierigen Situationen den Zugang zu Monatshygieneartikeln zu erleichtern.

Gemäss seiner Stellungnahme zum Postulat 20.4493 ist der Bundesrat nicht bereit, Monatshygieneartikel öffentlich zu subventionieren oder gratis zur Verfügung zu stellen:

- Wie will der Bundesrat die Periodenarmut nachhaltig bekämpfen?

- Welche Massnahmen wird er neben dem reduzierten Mehrwertsteuersatz ergreifen?

- Wäre ein kostenloser Zugang für bestimmte Personen und an ausgewählten Orten, zum Beispiel in Ausbildungsstätten ein Ansatz, den der Bundesrat nach dem Vorbild vieler Schweizer Kantone verfolgen könnte?

Stellungnahme des Bundesrates

Seit der Einreichung des Postulats Porchet (20.4493 "Kampf gegen die Periodenarmut. Kostenloser Zugang zu Produkten der Monatshygiene") Ende 2020 haben unter anderem die Kantone Jura und Waadt sowie die Städte Genf, Zürich und Schaffhausen anerkannt, dass ein Problem besteht. Teilweise als Pilotprojekte haben sie Spender für kostenlose Menstruationsprodukte an Bildungseinrichtungen oder anderen öffentlichen Orten angebracht, an denen sich Jugendliche oder armutsbetroffene Personen aufhalten. Andere Kantone und Gemeinden haben parlamentarische Vorstösse mit ähnlicher Zielsetzung hingegen abgelehnt oder prüfen noch deren Stichhaltigkeit.

1. und 3. Allgemeine Massnahmen zur Armutsbekämpfung fallen in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Dies gilt sowohl für die von der Sozialhilfe vorgesehenen Beträge zur Existenzsicherung, einschliesslich Hygieneartikel, als auch für Sozialhilfeprogramme. Auch die Bildungseinrichtungen und die anderen öffentlichen Orte, in denen für die genannten Zielgruppen kostenlose Artikel der Monatshygiene bereitgestellt werden könnten, liegen in der Zuständigkeit der Kantone, Gemeinden oder privaten Akteuren. Der Bund ist in diesem Bereich nicht zuständig.

2. Auf Bundesebene hat der Erstrat am 10. Mai 2022 im Rahmen einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes beschlossen, den Mehrwertsteuersatz für Artikel der Monatshygiene auf 2,5 Prozent zu senken. Dadurch sollten die Preise für diese Artikel sinken. Über den Revisionsentwurf berät nun das Parlament. Der Bundesrat sieht daher keinen weiteren Handlungsbedarf.

Antwort des Bundesrates.