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22.3545 · Motion · 2022-06-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen sowie die Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen, insbesondere Anhang 9, derart anzupassen, dass die Zuteilungsmengen für die "kostenlosen CO2-Emissionen" 2022 nicht wie vorgesehen gegenüber 2021 reduziert, sondern auf dem bisherigen Niveau belassen werden.

Begründung

Das Emissionshandelssystem (EHS) ist ein Mengensteuerungsinstrument nach dem "cap-and-trade"-Prinzip. Es gibt als Obergrenze eine jährlich sinkende Menge an neu verfügbaren Emissionsrechten im System ("cap"). Ein Teil der Emissionsrechte wird kostenlos zugeteilt, ein Teil wird versteigert. Die EHS-Teilnehmer, rund 100 Unternehmen (bspw. im Bereich Papier-, Chemie- und Stahlwirtschaft) in der Schweiz, müssen jedes Jahr ihre Emissionen mit Emissionsrechten decken. Die Emissionsrechte sind frei handelbar ("trade") und können zur Deckung der eigenen Emissionen verwendet werden oder an andere EHS-Teilnehmer verkauft werden.

Ausgehend von dem Ukraine-Konflikt bedingten, extrem hohen Energiepreisen, sind die EHS-Teilnehmer zu entlasten, denn der grösste Schaden droht nach Branchenmeinungen von Seite Primärenergie. Ein Paxisbeispiel einer Schweizer Unternehmung zur Veranschaulichung der gegebenen Dringlichkeit: Die Schweizer Zucker AG (SZU) als sehr energieintensives Unternehmen ist der Schweizer Zuckerproduzent. Als einziges Unternehmen in der Schweiz verarbeitet sie Zuckerrüben und versorgt den Schweizer Markt mit Zucker und den anfallenden Futtermitteln. Die Preislage der Primärenergie (insb. Erdgas) hat sich bereits in bedrohlicher Weise verschlechtert: Während unter diesen Rahmenbedingungen auf Basis der Primärenergiekosten der Kampagne 2021 ein Gesamtkostenbetrag von rund 11,5 Millionen Schweizer Franken angefallen wäre (55 CHF/MWh im Energiemix Erdgas/Heizöl EL), liegen die spezifischen Energiekosten aktuell mit über 100 Schweizer Franken/MWh für das massgebende 4. Quartal 2022 im Vergleich dazu annähernd doppelt so hoch (21 Mio. CHF). Im Vergleich dazu betrugen diese für die Kampagne 2020 zum damaligen Zeitpunkt lediglich etwa 30 Schweizer Franken/MWh (oder bei Ansatz des obigen Energiebedarfs rund 6,3 Mio. CHF). Dieses Unternehmen hat 2021 6200 Zertifikate (entsprechend der gleichen Menge nicht gedecktem CO2-Ausstoss) zu einem Preis von 540 000 Schweizer Franken zugekauft (durchschnittlicher Preis pro Zertifikat 86,5 CHF). 2022 müssen nach demselben Muster nun noch 12 500 Zertifikate zum Preis von etwa 1,1 Millionen Schweizer Franken zum EHS-Ausgleich erworben werden. Würden die Zuteilungsmengen für die "kostenlosen CO2-Emissionen" 2022 nicht wie vorgesehen gegenüber 2021 reduziert, sondern auf dem bisherigen Niveau belassen, so liessen sich bei gleichbleibenden Beschaffungskosten für die Zertifikate immerhin 1,05 Millionen Schweizer Franken einsparen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Emissionshandelssystem (EHS) der Schweiz ist seit 2020 mit dem EHS der Europäischen Union verknüpft. Das zugehörige bilaterale Abkommen basiert auf dem Äquivalenz-Prinzip: Damit keine Wettbewerbsverzerrungen auftreten, sind die beiden Systeme gleich stringent auszugestalten. Die Unternehmen erhalten in einem bestimmten Umfang kostenlose Emissionsrechte zugeteilt. Massgebend sind sogenannte Benchmarks, die daher in Bezug auf die Gleichwertigkeit ein kritisches Element darstellen. In der Schweiz sind sie in Anhang 9 zur CO2-Verordnung (SR 641.711) festgehalten. Mit der Verordnungsänderung vom 24. November 2021 hat der Bundesrat die Benchmarks auf Anfang 2022 an die Werte angepasst, die EU-weit seit Anfang 2021 gelten. Würde die Schweiz wiederum die alten Benchmarks anwenden, wäre dies nicht vereinbar mit dem Äquivalenz-Prinzip. Auch Ausnahmen für einzelne Branchen könnten nur im Gleichmass mit der EU gewährt werden. Dem Bundesrat sind gegenwärtig keine Bestrebungen der Europäischen Kommission bekannt, die Zuteilungsregeln aufgrund des Kriegs in der Ukraine aufzuweichen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.