22.3614 · Interpellation · 2022-06-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 9. Juni hat das Eidgenössische Finanzdepartement bekanntgegeben, dass der Kredit, der den Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise gewährt wurde, vorzeitig zurückgezahlt worden sei. Die Kreditlinie von 1,5 Milliarden hatte eine Laufzeit von fünf bis sieben Jahren, und der Bund verbürgte 85 Prozent des Ausfallrisikos mit 1,275 Milliarden Franken an öffentlichen Geldern. Wie das Finanzdepartement in seiner Mitteilung schreibt, entfallen mit der Rückzahlung auch die standortpolitischen Auflagen.
Es bestehen nun aber nicht vernachlässigbare Befürchtungen, was die Aufrechterhaltung des Angebots durch die Swiss ab dem Flughafen Genf betrifft, weil es einen Mangel an Arbeitskräften gibt; zudem hat die Swiss 2021 im Rahmen einer grossen Restrukturierung ihre Flotte um 15 Prozent reduziert und 1700 Stellen abgebaut.
Im August 2021 sagte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 21.3538, dass keinerlei zusätzlichen Bedingungen definiert werden müssten, um die Rückkehr zu einem Angebot ab den drei Landesflughäfen zu gewährleisten, das mit demjenigen vor der Pandemie vergleichbar ist.
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um Antworten auf die folgenden Fragen gebeten:
1. Wie stuft der Bundesrat die 2021 von der Swiss vorgenommene Restrukturierung ein, insbesondere den Abbau von 1700 Stellen?
2. Wie schätzt er die Lage in Bezug auf das Angebot der Swiss am Flughafen Genf ein?
3. Der Flughafen Genf stellt für das internationale Genf und für die wirtschaftliche Attraktivität des Genferseebogens eine unabdingbare Infrastruktur dar. Hat der Bundesrat von der Swiss Garantien für die Aufrechterhaltung eines Angebots erhalten, das mit demjenigen vor der Pandemie vergleichbar ist?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bund nimmt grundsätzlich weder Einfluss auf das operative Geschäft der Swiss International Air Lines noch analysiert er deren Entscheidungen. Nach der Rückzahlung der vom Bund verbürgten Darlehen im Rahmen der Covid-Hilfe sind auch die standortpolitischen Auflagen an die Lufthansa-Gruppe hinfällig. Diese Auflagen, welche dem Konzern unter anderem Verpflichtungen bezüglich Verbindungen aus der Schweiz auferlegten, wurden auch im Rahmen von Restrukturierungen der Swiss eingehalten.
2. Am Flughafen Genf ist Easyjet die marktführende Airline. Der Flughafen wird aber auch von Swiss sowie von weiteren Gesellschaften der Lufthansa-Gruppe bedient. Der Marktanteil der Swiss am Flughafen Genf lag in den vergangenen sechs Jahren zwischen 12 und 15 Prozent.
3. Grundsätzlich bestimmen die Airlines, welche Verbindungen sie auf den Schweizer Landesflughäfen anbieten. Die rund 160 Luftverkehrsabkommen, welche die Schweiz mit anderen Staaten geschlossen hat, darunter insbesondere auch das Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU, ändern daran nichts. Sie schaffen den rechtlichen Rahmen für Verbindungen, verpflichten die Fluggesellschaften aber nicht diese zu bedienen. Eine Garantie bezüglich Verbindungsangeboten durch die Swiss bzw. den Lufthansa-Konzern gibt es dementsprechend weder für Zürich noch für Genf. Es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass Swiss bzw. die Lufthansa-Gruppe das Verbindungsnetz in Genf ausdünnen könnte.
Antwort des Bundesrates.