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Bei der Umsetzung der Pflege-Initiative die Bedürfnisse von Langzeit- und Demenz-Pflegeinstitutionen berücksichtigen

22.3626 · Interpellation · 2022-06-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Teilt er die Meinung, dass mit Blick auf die steigende Zahl Demenzerkrankter bei der Umsetzung der Pflegeinitiative im Aus- und Weiterbildungsbereich neben dem Akutbereich auch die Langzeitpflege, insbesondere die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz einen Schwerpunkt bilden muss?

2. Ist er bereit, Massnahmen zu treffen oder zu unterstützen, welche rasch helfen, in Langzeitinstitutionen den Fachpersonalmangel zu lindern wie z.B. Weiterbildungsmodule oder Kurse für Wiedereinsteiger und Wiedereinsteigerinnen?

3. Besteht Bereitschaft, bei der Gestaltung der Ausbildungsgänge von Fachpersonal Gesundheit wie Betreuung EFZ und Assistenzen Gesundheit und Soziales EBA den sich verändernden Bedürfnissen der Pflegeheimbewohnenden Rechnung zu tragen?

4. Erkennt er die Notwendigkeit, besserer und einheitlicher Beschreibung der Kompetenzen der verschiedenen Bildungsabschlüsse aller Stufen, damit die Institutionen einen bedarfsgerechten Skill- und Grademix sicherstellen können?

5. Kann die Pflegefinanzierung im KVG so angepasst werden, dass die Heime das Pflegepersonal angemessen entlöhnen können?

6. Ist der der Bundesrat bereit, Netzwerke zu fördern, in welchen sich Institutionen zusammenschliessen, die sich Demenzkranken annehmen?

Begründung

Von den 152 753 Personen in einem Alters- und Pflegeheim hat die Mehrheit einen umfassenden Unterstützungsbedarf. Die Anzahl der Menschen mit Demenzerkrankung nimmt zu. Demenzkranke sind auf vermehrte Pflege, Betreuung und Strukturgebung angewiesen. Nur mit mehreren Massnahmen kann die Pflege- und Betreuungsqualität in Langzeitinstitutionen aufrechterhalten werden.

Die Ausbildungsinitiative kann den herrschenden Mangel an Pflegepersonal erst in einigen Jahren korrigieren. Deshalb sind dringend sofort weitere Massnahmen wie Wiedereinstiegsmöglichkeiten für ausgebildetes Personal umzusetzen. Auch im KVG braucht es Anpassungen.

Es braucht regionale "Netzwerke Demenz" als Partner der Behörden. Diese haben durch Kontakte mit Heimen, mit Geriatrie- und Memory-Kliniken wie auch mit der kantonalen und eidgenössischen Politik den Überblick über die Entwicklung in der Langzeitpflege.

Stellungnahme des Bundesrates

1. & 2. Der Bundesrat misst der Langzeitpflege und der Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz einen hohen Stellenwert zur. Er definiert in seiner Strategie Gesundheit2030 (www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Gesundheit2030) als Stossrichtungen "mehr Langzeitpflegepersonal" und "optimierte Finanzierung der Langzeitpflege". Mit der Nationalen Plattform Demenz soll eine gute Lebensqualität für die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen gewährleistet werden. Die Massnahmen zur Umsetzung der Pflegeinitiative zielen auf genügend gut qualifiziertes Personal in allen Versorgungsbereichen. Der am 25. Mai 2022 vom Bundesrat verabschiedete Entwurf zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege sieht vor, dass angehende Pflegefachpersonen aller Versorgungsbereiche von Ausbildungsbeiträgen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts profitieren können.

Mit den eidgenössischen Prüfungen im geriatrischen Bereich (Fachexpertin / Fachexperte in geriatrischer und psychogeriatrischer Pflege und Fachmann/-frau Langzeitpflege) sind berufsbegleitende Weiterbildungsangebote für Pflegefachkräfte in der Langzeitpflege etabliert. Der Bund übernimmt auf Basis des Berufsbildungsgesetzes (SR. 412.10) bereits seit 2018 bis zu 50 Prozent der Kursgebühren bei allen eidgenössischen Prüfungen. Um Fachkräfte für eine Tätigkeit in der Langzeitpflege zu gewinnen, unterstützt der Bund zudem seit mehreren Jahren die Durchführung einer Imagekampagne. Weiter beteiligt er sich seit 2018 mit Beiträgen an kantonalen Förderprogrammen für Wiedereinsteigende in die Langzeitpflege.

3. In der beruflichen Grundbildung werden in jeder Bildungsverordnung die Aufgaben der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) aufgeführt. Die SKBQ des jeweiligen Berufs überprüft die Verordnungen und Bildungspläne mindestens alle fünf Jahre auf aktuelle Entwicklungen. Die Inhalte der jeweiligen Grundbildungen werden von den entsprechenden Organisationen der Arbeitswelt bestimmt. Diese sind dafür verantwortlich, Änderungen im Pflege- und Betreuungsbedarf einzubringen und die Inhalte entsprechend anzupassen. Beim Beruf Fachfrau/-mann Gesundheit (FAGE) EFZ hat die 5-Jahresüberprüfung 2022 gestartet.

4. Die Berichterstattung zum Postulat 18.3602 Marchand-Balet "Wie kann die Qualität in der Pflege sichergestellt werden" vertieft die Frage nach dem bedarfsgerechten Skill-Grade-Mix in den verschiedenen Versorgungsbereichen. Der Postulatsbericht wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 durch den Bundesrat verabschiedet. Das Bundesamt für Gesundheit liess im Rahmen des Forums medizinische Grundversorgung eine Studie zu den künftig erforderlichen Kompetenzen in der Langzeitpflege durchführen. Ob eine Zuordnung derselben zu den verschiedenen Bildungsstufen die Nutzung des Skill-Grade-Mixes optimiert, wird ebenfalls geprüft.

5. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur dringlichen Interpellation 21.4006 Weichelt "Pflege stärken. Der Bundesrat muss jetzt Verantwortung übernehmen" ausgeführt hat, kann der Bund keine Lohnvorschriften für einzelne Berufsgruppen der Pflege vorsehen. Die Entlöhnung in der Langzeitpflege wird insbesondere mit Gesamtarbeitsverträgen und öffentlich-rechtlichen Personalreglementen geregelt, wobei die konkrete Lohnpolitik primär Sache der Leistungserbringer ist. Gleichzeitig sind die Kantone verpflichtet, die Gesundheitsversorgung ihrer Bevölkerung sicherzustellen. Dies bringt es insbesondere mit sich, im Rahmen der geltenden Pflegefinanzierung eine Restfinanzierung vorzusehen, die es den Leistungserbringern grundsätzlich ermöglicht, das erforderliche Pflegepersonal rekrutieren und marktgerecht entlöhnen zu können. Aus diesen Gründen ist es aus Sicht des Bundesrates angezeigt, betreffend die Entlöhnung des Pflegepersonals auf die bestehenden Instrumente (wie insbesondere Gesamtarbeitsverträge) abzustellen.

6. Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung von Netzwerken in der Gesundheitsversorgung, die auch im Expertenbericht vom 24. August 2017 "Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" (www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Kostendämpfung) hervorgehoben wurde. Deshalb prüft das EDI im Rahmen der Arbeiten zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, wie deren Verbreitung gewährleistet werden kann; darunter können auch demenzspezifische Netzwerke fallen. Der Bundesrat hat am 7. September 2022 die Botschaft über die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10) "Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2" verabschiedet.

Antwort des Bundesrates.

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