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Raumplanerische Bedingungen für Anlagen im Einkaufs-, Freizeit- und Tourismusbereich verbessern

22.3640 · Postulat · 2022-06-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt für verkehrsintensive Angebote und Anlagen im Einkaufs-, Freizeit- und Tourismusbereich gezielt darzulegen, mit welchen gesetzlichen Anpassungen und Anreizen der Anteil des öffentlichen Verkehrs an diesem Verkehrsaufkommen massgeblich erhöht werden kann. Ebenso sind Kriterien zu entwickeln, damit verkehrsintensive Anlagen nur an solchen Standorten erstellt werden, die mit dem öV mit verhältnismässigem Aufwand attraktiv erschlossen werden können.

Begründung

2020 belief sich der CO2-Austoss des Verkehrs auf insgesamt 13,5 Millionen Tonnen (ohne den internationalen Flugverkehr). Das entsprach beinahe 40 Prozent der Schweizer CO2-Emissionen. Statt zu sinken ist der Ausstoss von Treibhausgasen des Verkehrssektors zwischen 1990 und 2020 sogar gewachsen.

Um die öV-Nutzung schweizweit insbesondere im Freizeit- und Tourismusverkehr weiter zu erhöhen, sollen Anbieter mit verkehrsintensiven Angeboten oder Anlagen (wie Einkaufszentren, Stadien, Freizeitzentren, Tourismusregionen) passende Anreize erhalten und Vorgaben betreffend öV-Anbindung und Angebot erfüllen müssen. Nur wenn eine attraktive Anbindung an den öV erfolgt, wird der öV auch entsprechend benutzt. Zu verhindern ist eine schlechte öV-Anbindung z.B. mit einem "Alibi-Bus", der nur viel kostet und kaum benutzt wird.

Ebenso sind Kriterien zu entwickeln, damit verkehrsintensive Anlagen nur an solchen Standorten erstellt werden, die mit dem öV mit verhältnismässigem Aufwand attraktiv erschlossen werden können. Denn je besser eine verkehrsintensive Nutzung gelegen ist, desto tiefer fallen die Kosten für eine sinnvolle öV-Erschliessung aus.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Sowohl die Erreichung der Klimaziele als auch die Zielvorgaben aus dem Sachplan Verkehr, Mobilität und Raum 2050, erfordern eine effiziente Organisation der Mobili-tät. Dazu zählt unter anderem, dass Einrichtungen mit grossem Publikumsaufkom-men möglichst gut an den öffentlichen Verkehr angeschlossen sind. Ob tatsächlich gesetzliche Anpassungen nötig sein werden, um die mit dem Postulat verfolgten Ziele zu erreichen, soll im gegebenen Zeitpunkt jedoch noch offenbleiben.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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