22.3674 · Interpellation · 2022-06-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im ersten Halbjahr 2022 hat sich die finanzielle Situation der AHV und der Pensionskassen des Bundes massiv verschlechtert. Für konservative Portefeuilles (bis 25 Prozent Aktienanteil) war es das schlechteste Jahr seit Bestehen der Indices 1969. Es ist damit zu rechnen, dass auch die AHV Verluste eingefahren hat. Die Pensionskassen des Bundes und der Bundesbetriebe sind massiv betroffen und möglicherweise in Unterdeckung geraten. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch ist der Verlust der AHV seit Anfang 2022 und um wie viel ist der Deckungsgrad seither gesunken?
2. Wie hoch ist der Verlust der Pensionskassen von Post, SBB und Ruag seit Anfang 2022 und um wie viel ist der Deckungsgrad bei diesen Betrieben des Bundes seither gesunken?
3. Wie hoch ist der Verlust bei der Pensionskasse Publica seit Anfang 2022 und um wie viel ist deren Deckungsgrad seither gesunken?
4. Welche Vorbereitungen hat der Bundesrat für eine allfällige Sanierung der AHV und der Pensionskassen des Bundes und der Bundesbetriebe getroffen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Gemäss den Abrechnungen der Zentralen Ausgleichsstelle beträgt der Verlust der Anlagen per 31. Mai 2022 2469 Millionen Franken. Der Betriebsverlust der AHV per 31. Mai 2022 beträgt 2437 Millionen Franken. Dadurch sind die Eigenmittel der AHV von 49 741 Millionen Franken (Stand per Ende Dezember 2021) auf 47 304 Millionen Franken (Stand per Ende Mai 2022) gesunken.
Die AHV kennt keinen Deckungsgrad, da sie im Umlageverfahren finanziert wird. Als Kenngrösse wird anstelle des Deckungsgrads der Stand des AHV-Ausgleichsfonds in Prozent einer Jahresausgabe verwendet. Der Fondsstand der AHV ist von 106 Prozent einer Jahresausgabe im Jahr 2021 auf 100 Prozent einer Jahresausgabe (Stand Ende Mai 2022) gesunken. Das Gesetz gibt vor, dass der AHV-Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe fallen darf, das heisst grundsätzlich 100 Prozent betragen muss.
2. Per Ende 2021 wies die Pensionskasse der Post einen Deckungsgrad von 109.6 Prozent, die Pensionskasse der SBB von 112.4 Prozent und das Vorsorgewerk Ruag von 113.7 Prozent auf. Der (geschätzte) Deckungsgrad ist per Ende Juli 2022 bei der Pensionskasse der Post auf 104.2 Prozent, bei der Pensionskasse der SBB auf 103.1 Prozent (1. August 2022) und beim Vorsorgewerk der Ruag auf 110.0 Prozent gefallen. Die entsprechenden Verluste sind abhängig von der Höhe der Bilanzsumme. Sie betragen schätzungsweise 2022 bis Ende Juli bei der Pensionskasse der Post 890 Millionen Franken, bei der Pensionskasse der SBB 1,5 Milliarden Franken und bei der Ruag 44 Millionen Franken.
3. Die Publica wies per Ende 2021 einen Deckungsgrad von 108 Prozent auf. Dieser ist per Ende Juli 2022 auf (geschätzt) 101 Prozent gefallen. Der geschätzte Verlust betrug 2,5 Milliarden Franken. Die Bilanzsumme der Publica betrug Ende 2021 44 Milliarden Franken.
4. Der Bundesrat hat im August 2019 dem Parlament die Reform AHV 21 überwiesen, mit der das finanzielle Gleichgewicht der AHV mittelfristig gewährleistet werden soll. Mit der Schlussabstimmung vom 17. Dezember 2021 wurde die parlamentarische Beratung der Reform abgeschlossen. Die Vorlage kommt nun am 25. September 2022 in die Volksabstimmung. Mit den Massnahmen der Reform wird die AHV bis 2032 um insgesamt 17,3 Milliarden Franken entlastet. Dadurch wird der Fondsstand im Jahr 2032 bei 99 Prozent gesichert. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, bis 2026 eine Vorlage für eine nächste Stabilisierungsreform auszuarbeiten.
Mit Ausnahme der Publica handelt es sich bei all diesen Vorsorgeeinrichtungen um privatrechtliche Stiftungen. Keine der Vorsorgeeinrichtungen hat eine Staatsgarantie. Eine Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung muss diese selbst beheben und hierfür Massnahmen ergreifen. Ein entsprechendes Gesamtkonzept inklusive Massnahmen zu Lasten des Arbeitgebers bzw. der Aktiv- und Passivversicherten (z. B. Zusatzbeiträge, Minderverzinsungen) muss der besonderen Situation der Vorsorgeeinrichtung Rechnung tragen (u.a. Struktur von Vermögen, Verpflichtungen und Versicherten; Verhältnismässigkeit). Sollten bei Pensionskassen des Bundes oder der bundesnahen Unternehmen entsprechende Massnahmen erforderlich werden, würde auch der Bund als Eigner der Unternehmen informiert. Für eine direkte finanzielle Unterstützung durch den Bund bei der öffentlich-rechtlichen Publica oder für eine entsprechende Unterstützung der privatrechtlich organisierten Pensionskassen der bundesnahen Unternehmen besteht keine gesetzliche Grundlage. Alle erwähnten Vorsorgeeinrichtungen verfügen über Sanierungskonzepte. Bei der Publica werden die Sanierungskonzepte beispielsweise regelmässig durch den externen Pensionskassenexperten und das Audit Committee der Kassenkommission auf ihre Tauglichkeit und Angemessenheit überprüft. Die Sanierungskonzepte der Publica regeln die Interventionsschwellen und die entsprechenden Massnahmen. Sie sind darauf ausgerichtet, dass Unterdeckungen innerhalb von maximal fünf Jahren behoben werden können. Die Vorsorgeeinrichtungen haben demnach Vorbereitungen für allfällige Unterdeckungen getroffen.
Antwort des Bundesrates.