22.3739 · Motion · 2022-06-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Verordnungsanpassungen vorzunehmen oder der Bundesversammlung Entwürfe zu gesetzlichen Anpassungen vorzulegen, welche die gezielte Strukturförderung der schweizerischen Musikwirtschaft ermöglichen.
Begründung
Die Musikwirtschaft der Schweiz ist breit aufgestellt, sehr vielfältig und hat sich in den letzten Jahren zu einem dynamischen Wachstumsmarkt entwickelt. Dies schlägt sich in erfreulichem Erfolg nieder: Einerseits verschaffen sich immer mehr Schweizer Künstlerinnen und Künstler international Gehör und andererseits hat der Anteil des einheimischen Musikschaffens gegenüber der internationalen Konkurrenz deutlich an Marktanteilen gewonnen. Ein wichtiger Treiber dieser positiven Entwicklung sind zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen (Labels, Managements, Vermittlungen, Booking-Agenturen und Musikverlage), welche die Musikerinnen und Musiker und Veranstalterinnen und Veranstalter mit professionellem Knowhow unterstützen. Sie sind damit wesentlich am kulturellen und wirtschaftlichen Erfolg der Schweizer Musik beteiligt.
Das unternehmerische Risiko dieser Kreise ist gross. Eine vom Bund getragene Strukturförderung könnte helfen, die Rahmenbedingungen zu optimieren und damit die Chancen des nationalen Musikschaffens im In- und Ausland signifikant zu verbessern.
Diese Punkte wurden bereits im Postulat Wermuth 20.3685 betont. Der Bundesrat wollte dieses Postulat mit Verweis auf die bestehenden Fördergefässe im Kulturbereich und auf dem Standpunkt, die Strukturförderung sei in der Musik nicht dringender als anderswo nicht annehmen. Seither sind wegen der aktuellen Krisen viele bestehende Strukturen weiter weggebrochen und die existenzielle Gefährdung der Schweizerischen Musikwirtschaft hat sich akzentuiert. Es ist deshalb dringender Handlungsbedarf in Form von Strukturförderung angezeigt. Mit einer gezielten Strukturförderung könnte Professionalisierung der Branche vorangetrieben die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, die Wertschöpfung der Branche erhöht die Arbeitsplätze sowie wertvolle Aus- und Weiterbildung gesichert werden. Dies würde auch der Abwanderung von erfolgreichen Künstlerinnen und Künstlern zu ausländischen Unternehmen entgegenwirken.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat verweist auf das Postulat Wermuth 20.3685 "Möglichkeiten für die Strukturförderung der schweizerischen Musikwirtschaft abklären", das mit einer praktisch gleichlautenden Begründung einen Bericht verlangt hatte, "wie die schweizerische Musikwirtschaft mit einer gezielten Strukturförderung unterstützt werden kann". Das Postulat wurde vom Nationalrat am 01.06.2022 abgelehnt.
In seiner Stellungnahme zum Postulat 20.3685 verwies der Bundesrat auf die zahlreichen bereits bestehenden Instrumente zur Musikförderung und erinnerte an die subsidiäre Rolle des Bundes in diesem Bereich. An dieser Ausgangslage hat sich seither grundsätzlich nichts geändert.
Die Covid-19-Epidemie hatte zweifellos grosse Auswirkungen auf den Musiksektor. Der Bundesrat erliess bereits im März 2020 eine Notverordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor (SR 442.15), die Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für den gesamten Kultursektor ermöglichte. Zudem halfen auch die gesamtwirtschaftlichen Unterstützungsmassnamen des Bundes (Kurzarbeit, Corona-Erwerbsersatz) die Folgen der Pandemie im Kultursektor abzufedern. Das Covid-19-Gesetz (SR 818.102) ermöglichte die Fortführung der Unterstützung des Kultursektors. Die Gültigkeitsdauer der Covid-19-Kulturverordnung (SR 442.15) wurde im Dezember 2021 vom Bundesrat um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert.
Der Bundesrat sieht aus den genannten Gründen keine Notwendigkeit für eine Strukturförderung der schweizerischen Musikwirtschaft durch den Bund.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.