22.3758 · Motion · 2022-06-16
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine friedenspolitische Gesamtstrategie zu erarbeiten.
In der Schweiz fehlt eine friedenspolitische Gesamtstrategie. Eine solche Strategie könnte die Chance bieten, eine departementsübergreifende Vision zu entwickeln, die die verschiedenen Akteure, sowohl zivile als auch militärische, einbezieht.
Die veränderte Sicherheitslage in Europa zeigt: Unsere grösste Sicherheitsgarantie ist der stabile Frieden. Und Frieden ist keine Selbstverständlichkeit; es ist ein Dauerauftrag. Der UNO-Sicherheitsrat verabschiedete 2016 einstimmig die Resolution zum Ansatz "Sustaining Peace". Diese Resolution betont einerseits den Schwerpunkt auf der Prävention und anderseits den Auftrag, Friedenspolitik von der obersten Ebene zu führen, so dass sie in alle Politikfelder einfliesst und als dauerndes Projekt verstanden wird. Die Erarbeitung einer friedenspolitischen Gesamtstrategie könnte interdepartemental und unter Einbezug von externen Stakeholdern realisiert werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Friedensförderung ist ein Schwerpunkt der Schweizer Aussenpolitik.
Das erste Kapitel der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 des Bundesrates ist ganz dem Thema Frieden und Sicherheit gewidmet. Es widerspiegelt somit die Strategie des Bundesrates in diesem Bereich. Alle Departemente beteiligen sich an der Ausarbeitung dieser Strategie, die sowohl die zivile als auch die militärische Seite umfasst.
Diese friedenspolitische Gesamtstrategie wird anschliessend vom Bundesrat durch weitere gezielte Strategien umgesetzt, so etwa durch die Strategie Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022-2025, den Bericht zur Sicherheitspolitik der Schweiz 2021 oder die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024.
Diesen Strategien stützen sich auf verschiedene Bundesgesetze, insbesondere auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (SR 193.9) sowie auf das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (SR 510.10).
Sicherheit, Konfliktprävention und Friedensförderung sind bereits heute Schwerpunkte der Schweizer Aussenpolitik und werden dies auch weiterhin sein.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Ziel der Motion mit dem aktuellen und künftigen strategischen Rahmen sowie mit den verschiedenen departementsübergreifenden Koordinationsmechanismen bereits erfüllt ist.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.