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Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen. Frauen im Tieflohnsektor und Pensenreduktion

22.3834 · Interpellation · 2022-06-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Auf Basis der im März 2022 publizierten BASS-Studie "Genderspezifische Effekte der staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Covid-19" empfiehlt die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) Massnahmen, wie die Schweiz als Gesellschaft resilienter für künftige Krisen werden kann und welche Rolle die Frauen dabei spielen. Dabei wird festgehalten, dass Frauen von der Krise und auch von den gestiegenen Einkommensungleichheiten stärker betroffen waren. Besonders gespürt haben die Krise Frauen im Tieflohnsektor, da sie rund zwei Drittel der Lohnarbeitenden im Tieflohnsektor ausmachen und häufiger in Haushalten mit tiefen Einkommen leben. Laut der EKF braucht es Massnahmen, wie insbesondere Frauen aus Tieflohnbranchen in nachhaltige Erwerbssituationen geführt werden können. Als Massnahmen genannt werden Weiterbildungsoffensiven und Gewährleistung eines besseren Lohnschutzes in Krisen. Bei den Weiterbildungsmöglichkeiten sei die Digitalisierungsbranche, die durch die Pandemie noch wichtiger wurde, zentral. Diesbezüglich hält der Gender Report 2021 des World Economic Forum fest, dass in vielen zukunftsträchtigen Berufen Frauen untervertreten sind. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Covid-19-Pandemie und die Digitalisierung die Erwerbschancen von Frauen beeinträchtigt sein könnten und mit Einkommenseinbussen einher gehen.

Damit die Gesellschaft für nächste Krisen resilienter wird, empfiehlt die EKF die Einführung eines Anrechts auf eine Pensenreduktion nach der Geburt eines Kindes inklusive Rückkehrrecht aufs ursprüngliche Pensum. Diese Forderung ist nicht neu, so hat der Bundesrat in seinem 2015 publizierten Bericht "Familienpolitik: Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes" dies als vertieft zu prüfende Handlungsoption aufgeführt.

1. Inwiefern berücksichtigt die Gleichstellungsstrategie 2030 die Bedürfnisse von Frauen im Tieflohnsektor?

2. Wie gedenkt der Bundesrat, der von der EKF geforderten Massnahmen bezüglich Frauen im Tieflohnsektor nachzukommen?

3. Welche Massnahmen und Ziele verfolgt er, um die berufliche Integration von Frauen im Tieflohnsektor zu verbessern?

4. Im Hinblick auf künftige Krisen: Wie gedenkt der Bundesrat Frauen im Tieflohnsektor besser zu schützen?

5. Wie garantiert er, dass Frauen im Tieflohnsektor den Anschluss an die digitale Entwicklung nicht verlieren?

6. Wie steht er zur Einführung eines Anspruchs auf Pensenreduktion für Väter und Mütter?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Mit den Handlungsfeldern "Berufliches und öffentliches Leben" sowie "Vereinbarkeit und Familie" der Gleichstellungsstrategie 2030 und den darin enthaltenen Zielen und Massnahmen sollen die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen gestärkt, das Erwerbsvolumen zwischen Frauen und Männern besser ausgeglichen und die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden. Genauer ausgeführt sind die einzelnen Massnahmen in einem detaillierten Aktionsplan, der regelmässig aktualisiert wird (www.egalite2030.ch). Die Strategie strebt eine ausgewogene Geschlechterverteilung in der Ausbildung, in allen Berufsgruppen und auf allen Verantwortungsebenen an. Dies sollte auch Frauen mit tiefen Löhnen zugutekommen.

2. Um die Situation von Frauen im Tieflohnsektor zu verbessern, empfiehlt die EKF die Nachqualifizierung von Frauen gezielt zu fördern, die Tieflohnarbeit aufzuwerten und im Krisenfall einen besseren Lohnschutz zu gewähren. Darauf wird in den Antworten 4 und 5 eingegangen.

3. Der Bundesrat wird 2023 zusammen mit den Kantonen eine Strategie zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verabschieden. Er wird bei dieser Gelegenheit eine Auslegeordnung über die laufenden Tätigkeiten vornehmen und prüfen, wo weiterer Handlungsbedarf besteht, und welche Massnahmen seitens des Bundes ergriffen werden sollen. In Erfüllung des Postulats Arslan (20.4327) erarbeitet der Bund eine Gesamtstrategie, um den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen zu erleichtern. Zudem verfolgt eine Massnahme des Aktionsplans zur Gleichstellungsstrategie 2030 das Ziel, die Armutsfaktoren von Alleinerziehenden zu identifizieren, um eine bessere Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen.

4. In der Covid-Krise waren einige Dienstleistungsbranchen mit überdurchschnittlichen Tieflohnanteilen, wie etwa das Gastgewerbe, die persönlichen Dienstleistungen oder der Detailhandel stärker betroffen. Mit diversen Stabilisierungsmassnahmen hat der Bund negative Auswirkungen der Covid-Krise auf die Beschäftigung und die Einkommen von Erwerbspersonen gezielt abgefedert. So wurden Arbeitnehmende aus besonders stark betroffenen Branchen am meisten durch Kurzarbeits- oder Härtefallentschädigungen unterstützt. Der Bezug von Kurzarbeit wurde auch für befristete Arbeitsverhältnisse oder für Arbeitnehmende auf Abruf ermöglicht und ab Dezember 2020 wurde die Kurzarbeitsentschädigung für Personen mit tiefen Einkommen zusätzlich aufgestockt. Daneben wurden mit dem Corona-Erwerbsersatz insbesondere Personen mit Betreuungsaufgaben unterstützt, wenn die Fremdbetreuung ihrer Kinder ausgefallen ist. In der Summe trugen die Massnahmen dazu bei, dass insbesondere auch Haushalte mit tiefen Einkommen finanziell stark unterstützt wurden. Der Bundesrat kann in künftigen Krisen bei Bedarf auf bewährte und gezielte Massnahmen zurückgreifen.

5. Mit Abstand am höchsten liegt der Tieflohnanteil bei Personen ohne nachobligatorischem Bildungsabschluss. Gemeinsam mit den Kantonen setzt sich der Bund dafür ein, dass Erwachsene bestehende Grundkompetenzen erhalten und fehlende erwerben können. Der Bund fördert diese auch am Arbeitsplatz mit dem Förderschwerpunkt "Einfach besser!... am Arbeitsplatz", wo u.a. auch die Anwendung digitaler Technologien trainiert werden kann. Erwachsene haben auch die Möglichkeit, Abschlüsse der beruflichen Grundbildung zu erwerben und damit ihre Chancen auf eine besser bezahlte Tätigkeit zu erhöhen. Gerade die Berufsausbildung zeichnet sich dank ihrem engen Bezug zu den Unternehmen dadurch aus, dass ihre Angebote auch auf den zukünftigen Bedarf der Wirtschaft abgestimmt sind. Die Digitalisierung eröffnet neue Beschäftigungsmöglichkeiten nicht nur in der Informatik, sondern auch in vielen Bereichen, die sich durch neue Technologien nicht automatisieren lassen. Zudem befassen sich aktuell die Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz SBBK, die Nationale Plattform gegen Armut sowie die Gremien der Interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ mit der Thematik Berufsabschluss für Erwachsene, Förderung der Grundkompetenzen und Erreichbarkeit von armutsgefährdeten und -betroffenen Menschen. Die geplanten Forschungspublikationen werden auch Erkenntnisse über Frauen im Tieflohnsektor generieren. Es ist vorgesehen, die Ergebnisse im Rahmen einer Nationalen Fachtagung im Frühjahr 2023 zu präsentieren.

6. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 20. Mai 2015 in Erfüllung des Postulats Tornare (13.3135) zu dieser Massnahme Stellung genommen. Er erkannte zwar einige positive Punkte der Massnahme, sah aber auch ihre Grenzen, weshalb er sie nicht weiterverfolgte. Überdies stehen die Arbeitgebenden im Wettbewerb um Fachkräfte und haben ein Interesse daran, Männer und Frauen, die sich vorübergehend stärker Familienaufgaben widmen möchten, längerfristig an sich zu binden und ihnen auf Wunsch auch eine (vorübergehende) Pensenreduktion zu gewähren. Das Anliegen eines diesbezüglichen Rechtsanspruchs wurde im Rahmen der parlamentarischen Initiative Masshardt (19.461) eingebracht und vom Nationalrat am 16. September 2020 abgelehnt. Eine neue parlamentarische Initiative Fivaz (21.413), welche ein Recht auf Reduktion des Arbeitspensums in mittleren und grossen Unternehmen verlangt, wurde am 9. März 2021 eingereicht. Die Mehrheit der RK-N empfiehlt die Ablehnung.

Antwort des Bundesrates.

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