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22.3903 · Dringliche Interpellation · 2022-09-12

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz wie auch Europa stehen im kommenden Winter vor der ausserordentlichen Herausforderung einer ernsten Energiemangellage. Sowohl bei den fossilen Energieträgern als auch beim Strom ist mit Versorgungslücken zu rechnen, die sowohl für die Gesellschaft wie auch die Wirtschaft schwerwiegende Folgen haben können. Zudem führen die Verwerfungen an den Energiemärkten und die massiv steigenden Strompreise zu volkswirtschaftlichen Schäden, sollten sie noch lange anhalten. Darum fordern wir den Bundesrat dazu auf, dringlich folgende Fragen zu beantworten.

1. Wie viel der geforderten Gas-Reserven konnten bereits für den kommenden Winter beschafft werden? Wie weit ist die Schweiz in der Verhandlung mit den Nachbarländern für vertragliche Vereinbarungen, um Liefer-Garantien für die bestellten Gasreserven zu erhalten? Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die Verträge in einer Notlage eingehalten werden? Sind Gasspeicher in der Schweiz (mit privaten Anbietern) geplant und wie würde sich der Bund engagieren?

2. Als Teil der Kaskade einer Gas-Mangellage soll das Umschalten bei Zweistoffanlagen von Gas auf Öl verordnet werden. Der daraus resultierende Mehrbedarf an Öl könnte ebenfalls zu Knappheiten führen. Das untermauern auch die Pflichtlagerunterschreitungen bei Mineralölprodukten. Wo steht die Schweiz bezüglich der kurzfristigen Verfügbarkeit sowie den Reserven mit Öl?

3. Bei den verordneten Notfall-Massnahmen zugunsten der Stromversorgung sollen in einem 2. Schritt Grossverbraucher in die Pflicht genommen werden. Wie wird sichergestellt, dass die Einschränkungen mit möglichst geringen (finanziellen) Schäden z.B. dank marktwirtschaftlichen Mechanismen erfolgen?

4. Ein wichtiger Grund für die kritische Ausgangslage im europäischen Strommarkt ist u.a. die Ausserbetriebnahme diverser französischer Kernkraftwerke. Wie weit ist der Bundesrat darüber informiert, ob und welche dieser Werke wieder in Betrieb sein werden für diesen Winter?

5. Bereits ab 2025 könnte die Schweiz aufgrund der ungeklärten Ausgangslage bei den Bilateralen noch stärker aus dem europäischen Strommarkt ausgeschlossen werden. Das hätte weitreichende Konsequenzen auf die kurzfristige Verfügbarkeit von Stromimporten und die Netzstabilität. Wie weit ist der Bundesrat in den Verhandlungen, um die Integration im europäischen Strommarkt auf technischer Ebene sicherzustellen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die fünf regionalen Gasnetzbetreiber sind per Verordnung dazu verpflichtet, 15 Prozent des durchschnittlichen Schweizer Jahresverbrauchs an Erdgas im Ausland zu speichern sowie 20 Prozent des Winterverbrauchs in Form von Optionen zu erwerben. Diese Ziele wurden gemäss dem Verband der Schweizerischen Gaswirtschaft Ende August 2022 erreicht. Nach den Informationen, die der Bund direkt von den regionalen Gasnetzbetreibern erhalten hat, sind die für die Speicherung reservierten Kapazitäten weitestgehend gefüllt. Die Verhandlungen mit Deutschland über ein Solidaritätsabkommen sind im Gang. Jene mit Italien sind aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Regierungsbildung momentan ausgesetzt. Frankreich hat wenig Interesse an einem Solidaritätsabkommen bekundet. Bei den Gesprächen geht es um eine Zusammenarbeit im Falle einer Mangellage. Es gibt jedoch keine absoluten Garantien für den Zugang zu den Speicheranlagen, weder unter EU-Mitgliedstaaten noch für die Schweiz. Die Solidaritätsabkommen betreffen auch nicht den Zugang zu Speicheranlagen, sondern die Versorgung von sogenannt geschützten Kunden gemäss einem speziellen Verfahren. Was den Bau von Speicheranlagen auf Schweizer Boden betrifft, so wird dem Bundesrat ein Bericht über die verschiedenen Möglichkeiten unterbreitet. Aus technischen Gründen können diese Gasspeicher auf Schweizer Boden nicht kurzfristig realisiert werden.

2. Die Gasimporteure legen ergänzend ein Pflichtlager an Heizöl für Kunden mit Zweistoffanlagen an. Die Pflichtlagerunterschreitungen bei Mineralölprodukten wurden im Wesentlichen aufgrund des Zusammentreffens von niedrigen Rheinpegelständen, Problemen der internationalen Bahnlogistik und wegen den tiefen Lagerbeständen bei den Lieferanten in der Schweiz aufgrund des Krieges in der Ukraine bewilligt. Diese Massnahmen werden bis Ende September in Kraft sein und ab dem 3. Oktober durch die Pflichtlagerfreigabe mit Lieferpflicht abgelöst. Dadurch wird es möglich, die kurz- und mittelfristige Verfügbarkeit zu gewährleisten.

3. Die Privatwirtschaft kann eigenverantwortlich marktbasierte Massnahmen ergreifen, um den Stromverbrauch zu senken. Als äusserste Massnahme können Grossverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 MWh kontingentiert werden. Die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen OSTRAL hat ab September 2021 eine Sensibilisierungskampagne bei den rund 32 000 Grossverbrauchern durchgeführt, damit sie sich auf eine mögliche Kontingentierung vorbereiten können. Eine solche Kontingentierung, um die Stabilität des Stromnetzes im Falle einer schweren Mangellage zu gewährleisten, ist eine verhältnismässige und notwendige Massnahme, die dazu beiträgt, den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen. Diese Massnahme wird jedoch erst dann ergriffen, wenn marktbasierte Massnahmen und andere Beschränkungen ausgeschöpft sind.

4. Der Bundesrat verfolgt die Lage in Frankreich aufmerksam und tauscht sich mit den zuständigen Behörden in Frankreich aus.

5. Die EU ist zurzeit daran, die einschlägigen EU-Netzwerk-Kodizes zu revidieren. Der Bundesrat wie auch die Swissgrid und ElCom haben ihre diesbezüglichen Anliegen im Rahmen der öffentlichen Konsultation und bei Kontakten mit EU-Mitgliedsstaaten dargelegt.

Der Bundesrat ist bestrebt, eine Klausel einfügen zu lassen, die die Berücksichtigung der Schweiz in der bis 2025 geplanten Reform der Grenzkapazitätsberechnungen festhält. Eine solche Klausel würde zu mehr Rechtssicherheit in der Schweiz betreffend die Verfügbarkeit von kommerziellen Importkapazitäten bei der Weiterentwicklung des EU-Strombinnenmarktes führen.

Antwort des Bundesrates.