22.3937 · Interpellation · 2022-09-20
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
OSTRAL ist die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Sie untersteht dem Bundesamt für wirtschaftlichen Landesversorgung BWL und wird auf dessen Anweisung aktiv, wenn eine Strommangellage eintritt. In Normalzeiten ist das BFE für die schweizerische Energieversorgung zuständig. Das Zusammenwirken sowie der Übergang von der Normalversorgung zur Mangellage werfen Fragen auf. Durch eine geschickt eingeleitete Übergangsphase (Phase Orange) kann unter Umständen eine Mangellage verhindert werden.
1. Ist das BWL und OSTRAL für die kommenden Aufgaben personell gerüstet? Die Vollzeitstelle für eine verantwortliche Person im BWL als Delegierte oder Delegierter wurde erst kürzlich ausgeschrieben und kann frühestens anfangs Jahr besetzt werden.
2. Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen BFE und OSTRAL?
3. Welche Massnahmen werden getroffen, damit möglichst keine Mangellage entsteht? Wer ist zuständig für die Phase Orange? Wie die Steakholder einbezogen?
4. Wie arbeitet das OSTRAL mit den Steakholdern bei einer Strommangellage zusammen. Werden die Massnahmenpläne gemeinsam erarbeitet?
5. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 das Bewirtschaftungskonzept für den Fall einer Gasmangellage zur Kenntnis genommen und Verordnungen über Verbote, Beschränkungen und Kontingentierung des Gasbezugs in die Konsultation gegeben. Warum fehlt bis jetzt ein Konzept für eine Strommangellage mit einem Bewirtschaftungskonzept und Verordnungsentwürfen? Wann sind diese zu erwarten?
6. Eine erste Information von OSTRAL zu den Energieversorgungunternehmen hat ergeben, dass die Kommunikation nicht oder nur mangelhaft funktioniert. Sind die Schwachstellen erkannt und werden sie rasch behoben?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Im Rahmen der Reorganisation und Neuausrichtung der Wirtschaftlichen Landesversorgung hat der Bundesrat beschlossen, die Ressourcen des BWL zu stärken. Daher hat er zwölf zusätzliche Stellen bewilligt, die von 2023 bis 2024 sukzessive besetzt werden. Davon sind zwei für die Geschäftsstelle Energie vorgesehen.
Zur Bewältigung einer allfälligen Energiekrise wurden die personellen Ressourcen des BWL seit diesem Sommer bereits aufgestockt: Es wurde eine interne Energie-Taskforce eingerichtet, die derzeit sechs zusätzliche befristete Stellen umfasst. Diese werden vom WBF finanziert oder wurden mit Mitarbeitenden von anderen Departementen besetzt.
Die Stelle der Delegierten resp. des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung wurde im Juni dieses Jahres in einem Vollzeitpensum ausgeschrieben. Nachdem eine Bewerbung im letzten Moment unerwartet zurückgezogen wurde, kam es zu einer Verzögerung im Rekrutierungsprozess. Die Suche ist derzeit im Gang. Ziel ist es, dem Bundesrat vor Ende Jahr einen Vorschlag zu unterbreiten. Der Bundesrat hat Kurt Rohrbach zum Delegierten ad interim ernannt. Er wird diese Funktion bis zum 31. Mai 2023 ausüben, wodurch die Kontinuität in der Geschäftsleitung des BWL gewährleistet ist.
Bei einer Strommangellage wird die Organisation OSTRAL durch ein Team von speziell geschulten Mitarbeitenden des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) unterstützt. Sollte der Umfang der im Zusammenhang mit der OSTRAL anfallenden Tätigkeiten zunehmen, werden die Mitglieder des VSE die Mitarbeitenden freistellen, die der Kommission OSTRAL (Führungsorgan der OSTRAL) angehören. Die mit der (operativen) Umsetzung allfälliger Bewirtschaftungsmassnahmen betraute Organisation OSTRAL besteht aus rund 600 Netzbetreibern und Stromproduzenten.
2. Im Normalfall besteht keine eigentliche Zusammenarbeit zwischen der OSTRAL und dem Bundesamt für Energie BFE. Allerdings gibt es im Rahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung Berührungspunkte zwischen den beiden. So sind in der Abteilung Elektrizität (AEL) des Fachbereichs Energie sowohl die OSTRAL als auch das BFE vertreten.
3. Um eine Strommangellage zu verhindern, haben das UVEK und das WBF verschiedene Massnahmen ergriffen: So wurde einerseits eine Winterreserve errichtet, um die kritische Zeit gegen Ende des Winters zu überbrücken. Andererseits steht bestimmten Wasserkraftwerken während sieben Monaten mehr Wasser für die Stromproduktion zur Verfügung. Dazu wurde die in die Wasserläufe abzugebende Restwassermenge reduziert. Schliesslich kann bei Bedarf auch die Spannung zweier Hochspannungsleitungen erhöht werden, um mehr Strom zu transportieren. Diese Massnahmen werden seit dem 31. August 2022 durch eine nationale Sparkampagne ergänzt. Bei Sparappellen im Falle einer drohenden oder eingetretenen Mangellage liegt die Zuständigkeit beim Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung.
4. Die OSTRAL erarbeitet keinen Massnahmenplan zusammen mit den Stakeholdern (Interessengruppen). Die Massnahmen sind in Verordnungen festgehalten, die gegebenenfalls vom Bundesrat verabschiedet werden und die derzeit mit den verschiedenen Stakeholdern im Hinblick auf eine öffentliche Konsultation diskutiert werden. Bei der Vorbereitung der Interventionsmassnahmen im Strombereich werden die Stakeholder im Rahmen eines Sounding Board miteinbezogen. So können sie ihre Vorschläge zu den Verordnungsentwürfen des Bundesrates vor der öffentlichen Konsultation einbringen.
Im Falle einer Strommangellage ist die OSTRAL für den Vollzug der Verordnungen des Bundesrates zuständig. Die OSTRAL hat im Herbst 2021 zu diesem Zweck eine Sensibilisierungskampagne bei den Grossverbrauchern durchgeführt und beantwortet deren Fragen hinsichtlich einer allfälligen Stromkrise. Auch die Netzbetreiber haben sich direkt an die Grossverbraucher in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet gewendet, um sie zu sensibilisieren und sie bei der Vorbereitung geeigneter Massnahmen in ihrem Betrieb zu unterstützen.
5. Die Wirtschaftliche Landesversorgung hat bereits 2019 und 2021 einen Massnahmenplan für den Strombereich entwickelt. Die OSTRAL setzte die Stromgrossverbraucher wiederholt über den Inhalt dieser Massnahmen in Kenntnis. Die Verordnungsentwürfe für den Strombereich werden derzeit im Sounding Board beraten und gehen diesen Herbst in die öffentliche Konsultation.
6. Die inzwischen innerhalb der OSTRAL eingerichteten Kommunikationskanäle werden regelmässig genutzt, um Informationen an die Netzbetreiber weiterzugeben, ihnen Aufträge zu erteilen und ihre Rückmeldungen entgegenzunehmen. Falls die OSTRAL von Kommunikationsproblemen Kenntnis hat, werden diese umgehend analysiert und Verbesserungsmassnahmen eingeleitet. So erhalten seit Oktober 2022 nicht nur die OSTRAL-Verantwortlichen der Netzbetreiber, sondern auch deren CEOs und Kommunikationsverantwortlichen Informationen zur OSTRAL.
Der im Oktober 2022 durchgeführte Test des Kontingentierungsprozesses diente auch dazu, die Robustheit der Kommunikationskanäle innerhalb der OSTRAL zu überprüfen. Gegebenenfalls werden entsprechende Verbesserungen vorgenommen.
Antwort des Bundesrates.