22.3940 · Motion · 2022-09-20
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf vorzulegen, mit dem der Bund befristet ein Entlastungspaket zur Dämpfung der Strompreise für die Konsumenten, z.B. über die Mehrwertsteuer und die KEV, einführt. Dieses soll nicht zu Lasten der gebundenen Ausgaben ausfallen, sondern aus der allgemeinen Bundeskasse gespiesen werden.
Begründung
Die Bürgerinnen und Bürger bezahlen sowohl für die gelieferte elektrische Energie (Energietarif) als auch für den Stromtransport vom Kraftwerk bis ins Haus (Netznutzungstarif). Den dritten Anteil am Strompreis bilden Abgaben ans Gemeinwesen sowie eine Abgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien - und zum Schutz der Gewässer und Fische (politische Abgaben). Zu guter Letzt wird noch die MWST fällig. Die absehbar massiv ansteigenden Strompreise gefährdet nun nicht weniger als die Existenz von Mittelständlern - der Familien sowie des Gewerbes.
Zur umgehenden, finanziellen Entlastung des Mittelstands sind sofort Massnahmen vorzusehen, welche die Preise auf einem realistischen, bezahlbaren Niveau stabilisieren. Namentlich ist beim dritten Anteil am Strompreis anzusetzen. So ist die Sistierung der MWST vordergründig, wie auch ein Verzicht auf die KEV prioritär - bis sich die abnormale Marktsituation beruhigt hat.
Pro memoria: Der Bund nimmt durch die gestiegenen Rohölpreise via MWST ohnehin bereits ca. 500 Millionen Franken mehr ein als vor der Energiekrise. Dieses Geld könnte via Steuersenkung auf Strom der Bevölkerung und der Wirtschaft zur dringend notwendigen Entlastung zurückgegeben werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Stromkosten bewusst. Er hat die interdepartementale Arbeitsgruppe Energiepreise (WBF, UVEK, EDI, EFD, EJPD) unter der Leitung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am 31. August 2022 beauftragt, die Betroffenheit von Haushalten, Branchen und Unternehmen von den steigenden Energiepreisen zu prüfen, insbesondere von solchen Unternehmen, die bisher Verträge auf dem freien Strommarkt eingegangen sind.
Der Bundesrat hat die Ergebnisse am 2. November 2022 diskutiert und gestützt darauf seine Ansicht bekräftigt, dass derzeit keine ausserordentlichen Massnahmen für die Haushalte oder Unternehmen notwendig sind. Die Energiepreise sind zuletzt deutlich unter die Höchstwerte von Ende August 2022 gesunken. Die Inflation bleibt mit 3,0 Prozent im Oktober 2022 zwar erhöht, ist aber weiterhin nur rund ein Drittel so hoch wie im Euroraum. Für die Haushalte ist neben der Inflationsentwicklung auch die Einkommensentwicklung für die Kaufkraft ausschlaggebend.
Gemäss der SNB ist im laufenden und kommenden Jahr mit einer stärkeren Lohndynamik zu rechnen als im Vorjahr. Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2022 zudem entschieden, die AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2023 um 2,5 Prozent zu erhöhen. Damit erfolgt ein fast vollständiger Teuerungsausgleich. Auch die Wirtschaftslage ist insgesamt weiterhin gut. Die Unternehmen verfügen, bspw. durch den Abschluss langfristiger Lieferverträge, über Handlungsoptionen, im Rahmen ihrer Beschaffungsstrategie auf die angestiegenen Strompreise zu reagieren.
Bei der im Motionstext erwähnten Mehrwertsteuer ist damit zu rechnen, dass zumindest ein Teil der Haushalte infolge der höheren Energiepreise ihren Konsum in anderen Bereichen reduzieren. Dementsprechend würden die Mehrwertsteuer-Einnahmen aus diesen anderen Bereichen sinken. Weiter ist zu bemerken, dass ein Aussetzen der Mehrwertsteuer auf Elektrizität den Grossteil der KMU nicht entlasten würde, da sie die Mehrwertsteuer auf ihren Leistungsbezügen in der Abrechnung mit der ESTV als Vorsteuer in Abzug bringen können.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.