22.3944 · Postulat · 2022-09-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Elektrizitätswirtschaft darzulegen, wie die bestehenden Speicherseen besser genutzt werden können. Der Bericht soll insbesondere aufzeigen:
1. In welchem Umfang in Zukunft die Speicherseen auf den Beginn des Winterhalbjahres zuverlässiger gefüllt werden können, wenn in Anlagen investiert wird, die Wasser aus tieferliegenden Seen und anderen Gewässern hochpumpen können.
2. Welche Umweltauswirkungen entstehen, insbesondere im Vergleich mit möglichen in noch unberührten Landschaften geplanten Speicherseen (Siehe "Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches Wasserkraft vom 13. Dezember 2021")
3. Wie wirtschaftlich die nötigen Investitionen sind, ebenfalls im Vergleich mit neuen Speicherseen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass mit steigender Nutzung der Energie von Sonne und Wind der Ausgleich zwischen unregelmässiger Produktion und kontinuierlicher Nutzung auch bei normalen Verhältnissen wichtiger wird.
4. Welche Probleme für entsprechende Vorhaben durch das bevorstehende Ablaufen von Nutzungskonzessionen entstehen, und was für ein rasches Handeln nötig ist.
Begründung
Zu Beginn des Winterhalbjahres 2022/23 werden die Speicherseen der Schweiz nur leicht über 80 Prozent ihrer Kapazität von 8800 Gigawattstunden (GWh) gefüllt sein. Theoretisch hätte es somit noch Platz für das beinahe Dreifache der jetzt vorgesehenen "Wasserkraftreserve" von 500 GWh. Auch wenn dieser theoretische Wert nicht vollkommen erreicht werden kann, ist es sinnvoll, das sich nach niederschlagsarmen Sommern ergebende Speicherpotential besser auszunutzen.
Sofern auf Randbedingungen (z.B. Restwassermengen) Rücksicht genommen wird, ist das so gewonnene Speichervolumen kaum mit Umweltauswirkungen verbunden.
Können zum Hochpumpen bestehende Stollen genutzt werden, sind die Investitionen überschaubar. Mit einem immer höheren Anteil der fluktuierenden Produktion aus Wind und Sonnenenergie wird der Bedarf an Ausgleichsmöglichkeiten steigen, und so machen sich längerfristig die Investitionen auch in normalen Jahren bezahlt.
Die Umweltauswirkungen und damit auch die Verzögerungen wegen Einsprachen verglichen mit anderen Anlagen sind gering. In Kombination mit dem nahenden Konzessionsende besteht sicher ein Investitionsrisiko. Hier müssen im Landesinteresse alle Beteiligten konstruktiv Lösungen erarbeiten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Postulat verlangt unter anderem die Nutzung von Pumpen zur besseren Speicherfüllung zu evaluieren. Die unterdurchschnittlichen Füllstände der Speicherseen im Herbst 2022 sind insbesondere durch ein starkes Niederschlagsdefizit auf der Alpensüdseite bedingt. Auch mit Pumpen könnte dies nur begrenzt ausgeglichen werden. Zudem würde der bereits bestehende Wassermangel in den Fliessgewässern so weiter verstärkt werden.
Die Nutzung von Pumpen ist zur regulären Speicherfüllung bei diversen Speicherkraftwerken bereits umgesetzt. Mehrere der grossen Kopfspeicher in der Schweiz werden mittels Zubringerpumpen gefüllt. Auch durch eine zusätzliche Nutzung von Pumpen zur besseren Speicherfüllung wird der Füllstand der Speicherseen nie hundert Prozent erreichen. Das liegt zum einen am Portfolioeffekt; die Speicherseen erreichen nicht alle gleichzeitig das Maximum. Zudem lassen die Betreiber bei relativ vollen Seeständen meist noch ein Reservevolumen für allfällige Herbstniederschläge frei. Dies dient einerseits der Produktionsoptimierung, andererseits bei verschiedenen Stauseen auch zur Sicherstellung des Beitrags zum Hochwasserschutz. Diese Reserve kann vor allem durch die immer besser werdenden hydrologischen und meteorologischen Vorhersagemodelle reduziert oder der Stausee im Hochwasserfall vorabgesenkt werden. Umgekehrt wird im Frühjahr ebenso nie das Minimum von null Prozent erreicht, da die Schneeschmelze in den unterschiedlichen Einzugsgebieten zu unterschiedlichen Zeitpunkten einsetzt. Auch hier helfen bessere Vorhersagemodelle die Speicherausnutzung zu verbessern.
Der Bundesrat erachtet aus diesen Gründen die Erstellung eines Berichts als nicht notwendig. Die Faktenlage ist bereits vorhanden. Ein zusätzlicher Bericht würde keine neuen Erkenntnisse bringen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.