22.3981 · Motion · 2022-09-22
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt die notwendigen (allenfalls auch verfassungsrechtlichen) Grundlagen zu schaffen für die Einführung einer progressiven CO2-Steuer auf Bundesebene, die für natürliche Personen mit überdurchschnittlich hohen CO2-Emissionen (direkten und indirekten) gilt. Die Steuer ist so auszugestalten, dass das Ziel der Reduktion des individuellen CO2-Ausstosses erreicht wird. Die Steuer ist befristet bis zur Erreichung der Klimaziele.
Es ist ein Instrumentarium zu entwickeln mit welchem der individuelle CO2-Ausstoss von natürlichen Personen mit überdurchschnittlichen CO2-Emissionen erfasst werden kann.
Die Erträge fliessen zur Hälfte in Klimamassnahmen in einkommensschwache Länder des Südens, die besonders unter den Folgen des Klimawandels leiden und zu anderen Hälfte in Klimamassnahmen in der Schweiz.
Begründung
Unter Berücksichtigung der direkten und indirekten, d.h importierten CO2-Emissionen gehört die Schweiz zu den grössten Verursachern von CO2-Emissionen. Aktuelle Zahlen zeigen (Quelle: myclimate), dass die Schweizer Bevölkerung durch importierte Waren und Dienstleistungen viele CO2-Emissionen verursacht und mit rund 14 Tonnen CO2-Emissionen insgesamt einen überdurchschnittlich hohen Pro-Kopf-Ausstoss aufweist. Wie eine Oxfam-Studie zeigt, sind CO2-Emissionen sehr ungleich zwischen Reich und Arm verteilt. Weltweit verursachen die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung mehr als die Hälfte der CO2-Emissionen.
Dass wir so weit von unseren Klimazielen entfernt sind, liegt an den exzessiven Emissionen der reichsten Menschen auf diesem Planeten, erklärt Tim Gore, einer der Studienautoren von Oxfam. Regierungen müssen daher Massnahmen entwickeln, welche die Klimakrise und die Ungleichheitskrise gemeinsam angehen. Darum ist die Steuerpolitik ein wichtiger Hebel zur Problemlösung.
Analog der direkten Bundessteuer soll ergänzend dazu der Verbrauch von überdurchschnittlich hohen CO2-Emissionen besteuert werden und mit den Einnahmen Klimaschutzmassnahmen im In- und Ausland finanziert werden können. Personen mit unterdurchschnittlichen CO2-Emissionen sind von der Steuer ausgenommen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit der Lenkungsabgabe auf CO2-Emissionen von fossilen Brennstoffen verfügt die Schweiz bereits über ein Instrument zur Bepreisung von CO2-Emissionen. Der Abgabesatz beträgt derzeit 120 Franken pro Tonne CO2. Die Abgabelast bemisst sich allerdings nach dem Kohlenstoffgehalt des Energieträgers und steigt proportional zum Verbrauch. Eine progressive Ausgestaltung ist nicht vorgesehen.
Die Lenkungsabgabe stützt sich auf Artikel 74 der Bundesverfassung. Die Einführung einer neuen CO2-Steuer bräuchte hingegen eine neue, explizite Verfassungsgrundlage. Das vorgeschlagene Konzept einer progressiven CO2-Steuer steht zudem in Konflikt mit dem Steuergrundsatz nach Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung, wonach Steuern nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszugestalten sind. Zwischen der Einkommens- bzw. der Vermögenssituation und der Höhe des CO2-Ausstosses besteht keine direkte Korrelation. Die Schaffung eines solchen Widerspruchs ist aus Sicht des Bundesrates insbesondere aus sozialpolitischen Gründen nicht angezeigt. Aus Sicht der Sozialverträglichkeit ist zudem problematisch, dass die Steuereinnahmen (im Gegensatz zur bestehenden Lenkungsabgabe) nicht zurückverteilt werden sollen.
Daneben würden sich im Vollzug erhebliche bis unlösbare Herausforderungen stellen. Für eine Umsetzung im Sinne der Motionärin wären individuelle Angaben zu den verursachten CO2-Emissionen notwendig. Während dies für die direkten CO2-Emissionen aus dem Verbrauch von fossilen Energieträgern aus technischer Sicht theoretisch und mit grossem Aufwand noch machbar wäre, ist es für die indirekten Emissionen aus dem Konsum kaum möglich.
Es bestehen bereits zahlreiche Finanzhilfen im Energie- und Klimabereich. Ausserdem sieht der Bundesrat in seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 (am 16. September 2022 verabschiedet) zusätzliche Mittel vor. Dasselbe gilt auch für das in der Herbstsession 2022 durch das Parlament angenommene Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit. Schliesslich ist zu beachten, dass die Einführung eines neuen, über alle Kantone hinweg harmonisierten Steuersystems lange Zeit in Anspruch nähme. Es käme deshalb für die vorgeschlagenen Zwecke zu spät.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.