Lexipedia

Explosion der Heizkosten. Vorübergehende Verlängerung der Zahlungsfristen für Nebenkosten bei Verzug der Mieterin oder des Mieters

22.4125 · Motion · 2022-09-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung von Artikel 257d Absatz 1 Obligationenrecht (OR) vorzulegen, die vorsieht, dass er aufgrund der explodierenden Energiekosten die Frist für die Bezahlung der Nebenkosten bei Verzug der Mieterin oder des Mieters vorübergehend von 30 Tagen auf 90 Tage verlängern kann. Da die Energiepreise seit Anfang 2022 drastisch ansteigen, muss die vorübergehende Fristverlängerung für Abrechnungen gelten, die 2023 oder sogar 2024 vorgelegt werden. Die Situation soll Ende 2023 neu bewertet werden, um zu prüfen, ob eine weitere Verlängerung notwendig ist.

Begründung

Im Laufe des Jahres 2022 stiegen die Energiepreise sehr stark an. Gas, Heizöl und auch Strom wurden teurer. Das Preisniveau hat seinen Höhepunkt wahrscheinlich noch nicht erreicht, insbesondere wenn der Angriffskrieg in der Ukraine fortgesetzt und intensiviert wird. Mieterinnen und Mieter sind von den erwähnten Preiserhöhungen direkt betroffen. Sie können auf das Heizsystem ihrer Wohnung und die Qualität der Isolierung keinen Einfluss nehmen. Über beides bestimmt die Eigentümerin oder der Eigentümer der Immobilie.

Die grosse Mehrheit der Mieterinnen und Mieter tätigt monatliche Akontozahlungen für die Heiz- und Warmwasserkosten. Am Ende des Geschäftsjahres erhalten die Mieterinnen und Mieter von der Vermieterpartei eine Nebenkostenabrechnung. Wenn die Akontozahlungen nicht ausreichen, um die effektiven Kosten zu decken, müssen sie die Differenz innerhalb von 30 Tagen begleichen. Andernfalls kann die Vermieterpartei sie in Verzug setzen und ihnen gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung des Mietvertrags drohen.

Vor diesem Hintergrund sind dringend Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Mieterinnen oder Mieter ihre Wohnung verlieren, weil sie die nötigen finanziellen Mittel nicht haben.

Es ist somit zwei Jahre lang eine vorübergehende Verlängerung der Fristen für die Zahlung der Nebenkosten notwendig, um die Mieterinnen und Mieter besser vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen. Mieterinnen und Mieter mit kleinem Budget haben aufgrund der Energiekrise Schwierigkeiten, die zusätzlichen Nebenkosten für Heizung und Warmwasser zu bezahlen. Mit der Sofortmassnahme können sie den Rechnungsbetrag über mehrere Monate verteilen oder staatliche Unterstützung erlangen.

Es wird eine dringliche Änderung des Obligationenrechts beantragt, mit der der Entscheid über die Verlängerung der Zahlungsfrist an den Bundesrat delegiert wird. Damit würde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es dem Bundesrat erlaubt einzugreifen, falls ein solcher Fall von explodierenden Nebenkosten leider länger anhält oder in den nächsten Jahren erneut eintritt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst, welche die geopolitische Lage und der Ukrainekonflikt insbesondere bei den Heiz- und Nebenkostenabrechnungen verursachen können.

Zufolge der volatilen Preisentwicklung und der weiterhin unsicheren Lage hat der Bundesrat Ende August 2022 die interdepartementale Arbeitsgruppe Energiepreise (WBF, UVEK, EDI, EFD, EJPD) beauftragt, die Betroffenheit von Haushalten, Branchen und Unternehmen von den steigenden Energiepreisen zu prüfen und die Notwendigkeit von staatlichen Abfederungsmassnahmen zu evaluieren. Auf der Basis dieser Arbeiten kam der Bundesrat anfangs November zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf für Unterstützungsmassnahmen besteht. Gemäss der Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes dürfte die Inflation 2022 im Jahresdurchschnitt 3,0 Prozent betragen. Dem jüngsten Quartalsbericht des SNB zufolge, ist im laufenden und kommenden Jahr mit einer verstärkten Lohndynamik zu rechnen. Für die meisten Haushalte dürfte dadurch ein allfälliger Kaufkraftverlust deutlich unter den aktuellen Inflationsraten zu liegen kommen. Zu beachten ist des Weiteren, dass die Kaufkraft der Löhne in den vergangenen zwanzig Jahren deutlich gestiegen ist, nicht zuletzt aufgrund der tiefen und teilweise negativen Inflation.

Die AHV/IV-Renten sowie die Beträge für den Lebensbedarf in den Ergänzungsleistungen werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dadurch steigt die minimale AHV-Rente um 30 Franken pro Monat, was einem Anstieg um 2,5 Prozent entspricht. Darüber hinaus hat der Bundesrat auch beschlossen, die Miethöchstbeträge bei den Ergänzungsleistungen angesichts der Teuerung der Wohnkosten um 7,1 Prozent zu erhöhen. Damit können soziale Härten bei EL-Beziehenden, die mit Nebenkosten-Nachzahlungen konfrontiert sind, im Normalfall, vermieden werden. Weitere bedarfsabhängige Sozialleistungen - darunter die Sozialhilfe -, die sich an finanzschwache Personen und Haushalte richten, liegen in der Regel in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden und werden auf dieser Ebene geregelt und angepasst. Die Mietnebenkosten sind Bestandteil des Grundbedarfs und werden von der Sozialhilfe übernommen. Der Bundesrat erachtet einen pauschalen und weitgehenden Eingriff in das Mietrecht aus diesen Gründen weder als zielführend noch notwendig. Eine Begrenzung der Verstärkung des Mieterschutzes auf besonders betroffene Personen oder Unternehmen wäre kaum möglich.

Zudem führt der Bundesrat eine schweizweite Sparkampagne, die in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft umgesetzt wird. Die Kampagne vermittelt für Private und Unternehmen einfach und rasch umzusetzende Energiesparmassnahmen ("Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht."). Entsprechendes Handeln führt zu Energiekosteneinsparungen, welches sich auch auf die Heiz- und Nebenkostenabrechnungen auswirkt.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Anwendung von Notrecht, wie es in der Begründung der Motion vorgeschlagen wird, zurückhaltend einzusetzen ist. Somit steht für die gewünschte Anpassung lediglich das ordentliche Rechtsetzungsverfahren zur Verfügung. In diesem Rahmen ist eine zeitnahe Umsetzung für die betroffenen Abrechnungen erfahrungsgemäss nicht möglich.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Explosion der Heizkosten. Vorübergehende Verlängerung der Zahlungsfristen für Nebenkosten bei Verzug der Mieterin oder des Mieters | Lexipedia | Lexipedia