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22.4154 · Postulat · 2022-09-29

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob es sinnvoll ist, eine Politik zur Information der Bevölkerung über die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Daten zu betreiben. Ziel ist, die Risiken zu identifizieren und relevante Informationen auf breiter Ebene anzubieten, z. B. durch Sensibilisierungskampagnen und pädagogische Massnahmen für Auszubildende.

Begründung

Der gesetzliche Rahmen für moderne Praktiken im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personendaten stellt eine grosse politische Herausforderung dar. Was das Wissen über Datenschutz und Datenbearbeitung betrifft, besteht ein echtes Ungleichgewicht zwischen der Zivilgesellschaft und den Unternehmen der digitalen Wirtschaft. Diese Unternehmen nutzen in der Regel die Undurchsichtigkeit ihrer Online-Praktiken aus, um maximalen Profit aus den bei der Bevölkerung gesammelten Daten zu schlagen. Das künftige Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft treten wird, bietet zwar eine minimale Antwort auf diese Problematik, es müssen jedoch Anstrengungen unternommen werden, um die Bevölkerung für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren und sie darüber zu informieren.

Von Kindern bis hin zu wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern sollte die gesamte Gesellschaft über Kompetenzen verfügen, die ausreichen, um die Nutzung von Daten und die damit verbundenen wirtschaftlichen und demokratischen Herausforderungen zu verstehen. Das Wissen über dieses Thema darf nicht in den Händen einiger weniger Fachleute bleiben. Eine Bevölkerung, die, wie die Schweizer Bevölkerung, zu Rate gezogen und in die Angelegenheiten des Landes eingebunden wird, sollte mit Informationen ausgestattet werden, die es ihr ermöglichen, sich eine Meinung zu bilden und entsprechend auf die Digitalpolitik, die sie betrifft, einzuwirken.

Es ist jedoch festzustellen, dass die Praktiken der Unternehmen in Bezug auf die Bearbeitung und Vermarktung von Daten in der Bevölkerung noch weitgehend unbekannt sind. Dies ist auf den undurchsichtigen und technischen Charakter dieser Fragen zurückzuführen. Auf individueller Ebene kann dieser Mangel an Wissen riskante Verhaltensweisen und einen unvorsichtigen Umgang mit digitalen Werkzeugen zur Folge haben. Auf gesellschaftlicher Ebene geht es bei der Nutzung von Daten um das Funktionieren und die Zukunft unserer Demokratie, wie der Facebook-Cambridge-Analytica-Skandal gezeigt hat.

Nach dem Vorbild der Sensibilisierungspolitik im Gesundheitswesen ist es von entscheidender Bedeutung, die Bevölkerung umfassend über diese Herausforderungen zu informieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hält es für wichtig, die Bevölkerung für Anliegen des Datenschutzes zu sensibilisieren. Zu den Aufgaben des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gehört von Gesetzes wegen, die Bevölkerung in Bezug auf den Datenschutz zu sensibilisieren (Art. 31 Abs. 1 lit. h DSG, SR 235.1). Das neue Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft treten wird (BBl 2020 7639), präzisiert, dass insbesondere besonders schutzbedürftige Personen, wie Kinder und ältere Personen, sensibilisiert werden müssen (Art. 58 Abs. 1 lit. c nDSG). Es liegt im Ermessen des EDÖB zu entscheiden, wann und wie er mit den ihm zur Verfügung gestellten Mitteln die Öffentlichkeit informiert. Im jährlichen Tätigkeitsbericht, anlässlich der Medienkonferenz im Juni und am internationalen Datenschutztag informiert der EDÖB die Öffentlichkeit über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Datenschutz. Hinzu kommen jährlich rund fünfzig öffentliche Auftritte des oder der Beauftragten sowie weitere öffentliche Anlässe und Medienauftritte, welche die Stellvertreterin oder der Stellvertreter und weitere Geschäftsleitungsmitglieder in allen Sprachregionen der Schweiz wahrnehmen. Im Geschäftsjahr 2021/22 beantwortete der EDÖB via Postweg, E-Mail und die telefonische Hotline rund 6'600 Anfragen. Zahlreiche Informationen zum Thema Datenschutz finden sich auf der Webseite des EDÖB, die gegenwärtig im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes vollständig überarbeitet wird, so beispielsweise ein Lehrmittel "Datenschutz", das von Lehrpersonen verwendet werden kann, um Schülerinnen und Schüler der Sek-Stufen I und II für den Datenschutz zu sensibilisieren oder verschiedene Musterschreiben für die Wahrnehmung des Auskunftsrechts.

Aus den oben genannten Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die erforderlichen gesetzlichen und institutionellen Instrumente vorhanden sind, um die Bevölkerung für den Datenschutz zu sensibilisieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.