Die Stromlücke ist auch eine Effizienzlücke. Zusätzliche Effizienzmassnahmen müssen prioritär umgesetzt werden
22.4204 · Motion · 2022-09-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat trifft so rasch wie möglich die notwendigen Massnahmen auf Verordnungsstufe und schlägt rasch zusätzlich notwendige Gesetzesänderungen vor,
1. um kurz- und mittelfristige Effizienzpotentiale rasch zu realisieren
2. um das vom BfE benannte Stromsparpotenzial von 25-40 Prozent des heutigen Stromverbrauchs so schnell wie möglich auszuschöpfen.
3. um sicherzustellen, dass die durch die Effizienzeinsparungen erzielten Reserven in der Produktion nicht anderweitig eingesetzt werden und z.B. im Handel als Export abfliessen, sondern soweit nötig im Sinne der Versorgungssicherheit der Bevölkerung als günstige Reserve in den besonders kritischen Monaten dienen.
Begründung
Das Parlament hat in diesen Tagen per Dringlichkeitsrecht eine Solaroffensive in den Alpen und auf Infrastrukturen des Bundes sowie eine partielle Solarpflicht beschlossen - mit dem Ziel, die Stromproduktion um bis zu zwei Terawattstunden pro Jahr zu erhöhen. In einer Analyse über "Potenzial und Massnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz bis 2025" von Anfang 2022 hat das Bundesamt für Energie zuhanden des Bundesrats ein Einsparpotenzial von mittelfristig 14 bis 23 Terawattstunden und damit von 25-40 Prozent des heutigen Stromverbrauchs ausgewiesen - "ohne Komforteinbusse" und allein durch technische Massnahmen, wie das Amt schreibt.
Die Effizienzmassnahmen übertreffen damit das Potenzial von kurzfristig realisierbaren zusätzlichen Produktionskapazitäten; sie sind schneller umzusetzen und oft kostengünstiger als der Zubau. Zudem gibt es im Gegensatz zum Zubau keine Zielkonflikte mit dem Schutz der Biodiversität und dem Landschaftsschutz.
Der Bundesrat kann einen Teil des genannten Effizenzpotentials rasch in eigener Kompetenz umsetzen. Dabei soll er so rasch wie möglich agieren. Ein Teil der Effizienzmassnahmen erfordert allerdings auch Gesetzesänderungen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um mögliche Strommangellagen auch in den kommenden Jahren ist es deshalb wichtig, dass der Bundesrat die ihm vom BfE vorgeschlagenen Massnahmen mit geringem gesetzlichen Anpassungsbedarf mit höchster Priorität auf den Weg bringt, aber parallel dazu auch rasch zusätzliche Vorschläge zur Änderung von gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Steigerung der Effizienz und zur Verhinderung des Betriebs ohne Nutzen macht, sei dies im Rahmen der Beratung des Mantelerlasses oder mit ergänzenden Gesetzesänderungen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat unterstützt die Forderung des Motionärs, die Stromversorgungssicherheit durch die Erhöhung der Stromeffizienz zu stärken. Er will die Effizienzpotenziale deshalb mit verschiedenen kurz- und mittelfristigen Massnahmen ausschöpfen, die entweder bereits verabschiedet wurden oder deren Annahme kurz bevorsteht.
Aufgrund des Berichts "Potenzial und Massnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz bis 2025" (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/ 70290.pdf) hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 16. Februar 2022 den Auftrag erteilt, zusätzliche Effizienzmassnahmen vorzuschlagen. Dazu gehören insbesondere die Erhöhung der Fördermittel für den Ersatz von Elektroheizungen oder Auflagen für die Beleuchtung von Zweckbauten. Diese Massnahmen sind mit den Kantonen zu konkretisieren. Zudem sollen die Mindestanforderungen an die Effizienz von verschiedenen elektrischen Gerätekategorien verschärft werden. Diese Massnahmen befinden sich in der Umsetzung. Auch der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative sieht vor, den Ersatz von Elektroheizungen finanziell stärker zu fördern. Vom 30. März bis 8. Juli 2022 fand die Vernehmlassung zur Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV; SR 730.02) statt. Der Bundesrat wird die Revision demnächst verabschieden. Geplant ist eine Inkraftsetzung per 1. Januar 2023. Mit der Revision werden die Mindestanforderungen an die Effizienz diverser Geräte wie Haushaltswäschetrockner und Elektroboiler deutlich erhöht. Damit sollen Energieeinsparungen von 200 GWh pro Jahr bis 2030 erzielt werden. Auch die aktuelle Energiesparkampagne des Bundes und die Energiespar-Alliance mit der Wirtschaft leisten einen wichtigen Beitrag, damit wir haushälterischer und effizienter mit dem Strom umgehen.
Der erwähnte Bericht gibt ein mittleres Einsparpotenzial von 20 bis 45 Prozent an. Es handelt sich dabei um ein technisches Einsparpotenzial, das theoretisch möglich ist. Es ist jedoch sehr schwer auszuschöpfen, sogar wenn die mittel- und langfristigen Hemmnisse wie die fehlenden Skaleneffekte oder die Risikoaversion der Anwenderinnen und Anwender gegenüber neuen Technologien überwunden werden.
Die Aufnahme der Verbrauchssenkungen in die Energiereserve ist bereits in Artikel 8a des Entwurfs des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vorgesehen. Dazu können die an der Reservebildung teilnehmenden Grossverbraucher in kritischen Versorgungssituationen ihren Stromverbrauch gegen Entgelt reduzieren, um das System zu entlasten. Im Übrigen würde die Implementierung von Exportbarrieren für den Strom aus den Speicherwasserkraftwerken einen massiven Eingriff in den multilateralen Strommarkt bedeuten und wäre schwer durchführbar. Es ist technisch nicht möglich, nur für Strom aus Wasserkraft eine Exportbeschränkung anzuwenden. Exportrestriktionen würden wahrscheinlich auch dazu führen, dass die Nachbarstaaten ihrerseits Exportschranken gegenüber der Schweiz errichteten, was unsere Versorgungssicherheit stark in Mitleidenschaft zöge. Schliesslich wirkt sich eine solche Massnahme nicht auf die Erhöhung der Stromeffizienz aus.
Der Bundesrat hat die Rahmenbedingungen der Energiestrategie 2050 bereits weitgehend ausgestaltet und zahlreiche neue Massnahmen eingeführt. Auch das Marktumfeld hat sich verändert. Die aktuell beobachtbaren Steigerungen bei den Energiepreisen sollten die Anreize für den Ausbau der inländischen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien verstärken sowie zu einem sparsamen Verbrauchsverhalten und zu einer besseren Energieeffizienz anregen. Aus diesem Grund verzichtet der Bundesrat darauf, zum jetzigen Zeitpunkt weitere Massnahmen vorzuschlagen. Die Entwicklung der Diskussion zu den bereits eingeleiteten Massnahmen sowie zu deren weiteren Umsetzung im Rahmen des Monitorings der Energiestrategie 2050 sollte ausserdem im Auge behalten werden, damit gegebenenfalls zusätzliche Massnahmen ergriffen werden können.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.