Schweizer Ernährungsstrategie. Mitverantwortung von Lebensmittelzusatzstoffen und Umweltschadstoffen am Auftreten von nichtübertragbaren Krankheiten
22.4276 · Motion · 2022-11-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Schweizer Ernährungsstrategie und die entsprechenden Aktionspläne (2017-2024 und 2025 plus) so anzupassen, dass die wissenschaftlich nachgewiesene Mitverantwortung der zahlreichen Zusatzstoffe (Süssstoffe, Konservierungsstoffe usw.) und chemischen Schadstoffe (Pestizide, Weichmacher usw.) in Lebensmitteln am massiven Auftreten von nicht übertragbaren Krankheiten (Krebs, Diabetes, Fettleibigkeit usw.) berücksichtigt wird.
Eine Minderheit der Kommission (Huber, Gafner, Giacometti, Haab, Herzog Verena, Keller Peter, Kutter, Stadler, Wasserfallen Christian) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Der Bundesrat möchte mit seiner Ernährungsstrategie "Geniessen und gesund bleiben" gegen Fettleibigkeit und Diabetes vorgehen, die in der Schweiz wie in vielen anderen Ländern in den letzten Jahrzehnten insbesondere bei Kindern zunehmend auf dem Vormarsch sind. Auch das Auftreten von Krebserkrankungen bei immer jüngeren Patientinnen und Patienten bereitet ihm Sorge.
Die Strategie verfolgt sinnvollerweise das Ziel, die individuellen Kompetenzen, namentlich jener Personen, die sich um Kleinkinder kümmern, zu verbessern. Eine ausgewogene Ernährung der Gesellschaft und eine verantwortungsvolle Werbung für Nahrungsmittel sollen gefördert werden.
Es ist allerdings wissenschaftlich nachgewiesen, dass es für die massive Zunahme von nicht übertragbaren Krankheiten auch noch eine Reihe weiterer Ursachen gibt. Diese Ursachen wie die Aufnahme von chemischen Schadstoffen, sei dies aufgrund der Produktionsweise der Lebensmittel (z. B. Spuren von synthetischen Pestiziden), deren Verarbeitung (z. B. Zusatzstoffe) oder deren Verpackung (z. B. Weichmacher) bleiben in der Strategie allerdings völlig unberücksichtigt.
Es ist bekannt, dass Dutzenden dieser Moleküle eine toxische, das Hormonsystem störende oder krebserregende Wirkung haben, die sich potenziert und so massiv auf den Organismus auswirkt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Sichere Lebensmittel sind eine Grundvoraussetzung, um sich ausgewogen und abwechslungsreich zu ernähren. Die Sicherheit der Lebensmittel und somit der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten werden im Lebensmittelrecht insbesondere mittels Höchstwerten für Zusatzstoffe, Pestizidrückstände und andere Stoffe gewährleistet. Diese Höchstwerte sind mit jenen der EU harmonisiert und werden von den kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden regelmässig kontrolliert.
Die Schweizer Ernährungsempfehlungen geben den Konsumentinnen und Konsumenten Hinweise, wie eine gesunde Ernährung aussieht. So wird zum Beispiel der Konsum von fünf Portionen Früchte und Gemüse empfohlen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die auf dem Markt angebotenen Lebensmittel sicher sind. Wenn es Bedenken bezüglich der Sicherheit gibt, dann müssen Rückstandshöchstwerte revidiert oder Stoffe verboten werden. Dies wird schon heute bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen gemacht, so werden z.B. Rückstandshöchstwerte von Pflanzenschutzmitteln bei Bedarf angepasst.
Im Rahmen der Ernährungsstrategie 2017-2024 braucht es somit aus Sicht des Bundesrates keine weiteren Empfehlungen, um die Sicherheit von Lebensmitteln zu gewährleisten, die Zusatzstoffe, Pestizidrückstände und andere Stoffe enthalten. Wer sich im Übrigen gemäss den Ernährungsempfehlungen ernährt, reduziert sein Risiko, an nicht übertragbaren Krankheiten zu erkranken (www.blv.admin.ch > Das BLV > Über uns > Kommissionen > Eidgenössische Ernährungskommission > Weitere Informationen > Neubewertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Lebensmitteln aus bestimmten Lebensmittelgruppen und NCDs [2020]).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.