22.4292 · Interpellation · 2022-11-30
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Agroscope und das Bundesamt für Statistik sind Institutionen, deren Informationen wichtig und hilfreich sind. Leider stiften sie aufgrund ihrer manchmal zu vereinfachten Wiedergabe in den Medien oft Verwirrung. Ihre zwei gleichzeitig veröffentlichten Medienmitteilungen vom 4. Oktober sind ein Beispiel dafür. Wäre da eine Pflicht zur gemeinsamen Veröffentlichung nicht die Lösung?
Begründung
Am 4. Oktober 2022 hat Agroscope in einer Medienmitteilung bekannt gegeben, dass "das landwirtschaftliche Einkommen [...] 2021 1,9 Prozent höher als im Jahr davor" war. Am selben Tag meldete das Bundesamt für Statistik ebenfalls in einer Medienmitteilung, dass nach seiner Schätzung 2022 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung "das sektorale Einkommen der Landwirtschaft um 3,9 Prozent zurückging".
Die Wiedergabe dieser Mitteilungen in den Medien führte zu einer bedauerlichen Verwirrung. Einerseits wird eine Erhöhung des landwirtschaftlichen Einkommens gemeldet, wobei sich diese nur auf das Jahr 2021 bezieht. Andererseits wird gleichzeitig eine starke Verschlechterung für 2022 angekündigt...
Diese Informationen sind zwar nicht direkt widersprüchlich, können aber dazu führen, dass ein Berufsstand verunsichert wird, wie auch alle unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger - die ohnehin bereits wenig von der Komplexität der bäuerlichen Buchhaltung verstehen!
Ich frage den Bundesrat mit dieser Interpellation, ob er von beiden Institutionen nicht eine koordinierte Veröffentlichung der Resultate mit ausreichend expliziten Informationen verlangen sollte, um jegliche Verwirrung zu vermeiden, die dem Image der Landwirtschaft schadet.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesamt für Statistik (BFS) und Agroscope veröffentlichen jeweils zum gleichen Zeitpunkt zwei komplementäre Statistiken zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft. Diese Statistiken beziehen sich auf verschiedene Jahre. Die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR) des BFS ermittelt die makroökonomische Lage auf Ebene Agrarsektor. Die LGR ist eine Synthesestatistik und ermöglicht im Herbst eine erste Schätzung des Ergebnisses des laufenden Jahres. Die Ergebnisse der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten von Agroscope präsentieren die mikroökonomischen Verhältnisse für das Vorjahr auf Basis einer zufälligen Stichprobe von Landwirtschaftsbetrieben und deren Buchhaltungen.
Vor diesem Hintergrund ist es klar, dass aus den beiden verschiedenen Methoden mit differierendem Betrachtungszeitraum (Vorjahr, laufendes Jahr) unterschiedliche Entwicklungen auf Stufe des Einkommens resultieren können.
Das vom Interpellanten aufgeworfene Problem liegt vor allem in der Wahrnehmung und Aufnahme der Thematik in den Medien und der Öffentlichkeit. Die betroffenen Bundesstellen (BFS, Agroscope, Bundesamt für Landwirtschaft) haben deshalb bereits 2017 die Kommunikation überprüft und wie folgt angepasst:
- Die beiden Medienmitteilungen von BFS und Agroscope werden seither gleichzeitig anlässlich der von Agroscope veranstalteten Agrarökonomie-Tagung publiziert. Sowohl das BFS als auch Agroscope präsentieren ihre Ergebnisse an der Tagung, sodass spezifische Fragen an der Tagung beantwortet werden können.
- In beiden Medienmitteilungen werden die Besonderheiten der einzelnen Statistiken beleuchtet und es wird explizit auf die methodischen Unterschiede und die Komplementarität der beiden Statistiken hingewiesen.
- Das BFS hat eine Publikation zu den Komplementaritäten der beiden Statistiken erstellt: "Die zwei Barometer der Schweizer Landwirtschaft" (abrufbar unter: www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/land-forstwirtschaft/gesamtrechnung-satellitenkonto/landwirtschaft.assetdetail.3865383.html).
Der Bundesrat bezweifelt, dass der Vorschlag des Interpellanten - das Zusammenlegen in eine einzige Medienmitteilung - wesentliche Fortschritte hinsichtlich der aufgeworfenen Problematik bringen würde. Er befürchtet, dass dies - aufgrund (i) der methodischen Unterschiede zwischen beiden Statistiken und (ii) des unterschiedlichen betrachteten Zeitraums - sogar die Kommunikation massiv erschwert. Der Bundesrat ist sich jedoch der Notwendigkeit bewusst, die Medien bei der korrekten Vermittlung statistischer Informationen zu unterstützen. Er ist deshalb bereit, die zuständigen Stellen zu beauftragen, sich unter Beachtung der Grundsätze der öffentlichen Statistik (insbesondere Transparenz und Unabhängigkeit) noch besser zu koordinieren, um die Verständlichkeit der Kernaussagen ihrer jeweiligen Kommunikation, insbesondere bei Medienmitteilungen, weiter zu erhöhen.
Antwort des Bundesrates.