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22.4315 · Motion · 2022-12-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Schritte für eine Kündigung der Berner Konvention zu unternehmen sowie den Wolf in der nationalen Gesetzgebung als "geschützt" einzustufen und nicht mehr als "streng geschützt", wie es heute im Zusammenhang mit der Berner Konvention der Fall ist.

Begründung

In der Schweiz leben immer mehr Wölfe. Diese Zunahme führt für den Landwirtschaftssektor und für die Tierhalterinnen und Tierhalter zu enormen Problemen. Die Zahl der gerissenen Nutztiere steigt, und in einigen Regionen der Alpen ist das Fortbestehen vieler Tätigkeiten rund um die Alpwirtschaft bedroht.

Ausgehend von zahlreichen parlamentarischen Vorstössen und aufgrund der Tatsache, dass das Problem inzwischen nicht mehr vernachlässigbare Dimensionen angenommen hat, beantragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beim Ausschuss der Berner Konvention, der Schutzstatus des Wolfs sei zurückzustufen, um den Vertragsparteien bei Nutztierrissen mehr Handlungsspielraum zu geben. Den Medien ist zu entnehmen, dass dieser Antrag abgelehnt wurde und dass es die von der Berner Konvention vorgegebenen Rahmenbedingungen faktisch verunmöglichen, griffige Lösungen zugunsten der Landwirtschaft und der Tierhalterinnen und Tierhalter zu finden.

Es bleibt damit als einzige pragmatische Lösung, dass die Berner Konvention gekündigt und der Schutz des Grossraubtiers in der nationalen Gesetzgebung der Schweiz geregelt wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Berner Konvention hat zum Ziel, wildlebende Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensraum zu schützen. Sie gilt nicht nur für den Wolf, sondern deckt den Grossteil der Arten und Lebensräume ab. Fünfzig Länder sowie die Europäischen Union sind Mitglieder der Konvention. Es ist der einzige Vertrag, der die Erhaltung der Biodiversität auf europäischer Ebene zum Gegenstand hat. Angesichts des weltweiten Rückgangs der Biodiversität würde eine Kündigung ein schlechtes Signal aussenden. Die Schweiz würde die Möglichkeit verlieren, sich mit anderen Ländern auszutauschen, insbesondere mit der Europäischen Union, Grossbritannien und Norwegen. Durch den aktiven Austausch kann die Schweiz Einfluss auf bestimmte Themen im Zusammenhang mit der Biodiversität nehmen und Synergien besser nutzen.

Das Schweizer Jagdrecht und insbesondere die aktuellen Anpassungen des Parlamentes sowie die darauf basierenden Verordnungen sind mit der Berner Konvention kompatibel. Die Konvention erlaubt bereits heute den Abschuss schadenstiftender Einzeltiere oder die präventive Regulation von Wolfsrudeln. Die Unterscheidung zwischen "streng geschützt" und "geschützt" findet in der Schweizer Gesetzgebung keine Anwendung und ist damit für die Schweiz nicht relevant. Dementsprechend ist eine Kündigung der Berner Konvention für die präventive Regulation des Wolfes, wie sie vom Parlament in der Wintersession 2022 beschlossen worden ist, nicht notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.