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22.4316 · Motion · 2022-12-06

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen völkerrechtlichen und innerstaatlichen Massnahmen zu treffen, damit die Schweiz dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR angehören kann.

Begründung

Das EWR-Abkommen wurde Anfang der 90er Jahre von den damals sieben EFTA-Staaten, darunter auch der Schweiz, ausgehandelt. Das Abkommen wurde am 2. Mai 1992 unterzeichnet und trat am 1. Januar 1994 in Kraft. Die Schweiz ratifizierte das Abkommen jedoch nicht, da es in der Referendumsabstimmung äusserst knapp mit 50,3 Prozent der Stimmen abgelehnt wurde. Die Schweiz verfolgt seither den bilateralen Weg.

Seit dem unilateralen Abbruch der Verhandlungen zu einem institutionellen Rahmenabkommen durch den Bundesrat steckt der bilaterale Weg in der Sackgasse. Denn die EU hat wiederholt zu erkennen gegeben, dass sie ohne institutionellen Rahmen keine neuen bilateralen Abkommen mehr abschliessen und bestehende Abkommen nicht mehr aktualisieren will. Ausserdem hat der Bundesrat keine glaubwürdigen Alternativen zum ausgehandelten Rahmenabkommen vorgelegt, mit denen der bilaterale Weg sichergestellt und weiterentwickelt werden könnte.

Der EWR ist die naheliegende langfristige Zusammenarbeitsform mit der EU und bietet Stabilität für die Schweiz. Die EWR-Mitgliedschaft ist im Interesse der Schweiz, denn das EWR-Abkommen garantiert die volle Teilnahme am EU-Binnenmarkt, also am freien Verkehr von Gütern, Dienstleistungen, Kapital und Personen. Im Gegenzug übernehmen die EFTA-Staaten im EWR (EWR-EFTA-Staaten) die Binnenmarktregeln der EU, wobei sie Mitwirkungsrechte haben. Der EWR umfasst aber auch horizontale Politikbereiche, die auf den vier Freiheiten beruhen (z.B. Umwelt, Verbraucherschutz, Gesundheit, Statistik) sowie flankierende Politikbereiche, wie zum Beispiel die Teilnahme an den Kooperationsabkommen Horizon, Erasmus und Creative Europe. Damit die Schweiz möglichst rasch von der vollständigen Binnenmarktintegration und den Kooperationsabkommen profitieren kann, soll sie bis spätestens 2030 dem EWR beitreten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 9. Dezember 2022 hat der Bundesrat den Berichtsentwurf "Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz-EU" vorgelegt und den aussenpolitischen Kommissionen beider Räte zur Konsultation unterbreitet. Der Bericht analysiert die Ansätze, die der Schweiz für die Fortsetzung ihrer Beziehungen zur EU zur Verfügung stehen, darunter wie vom Postulat 21.3678 Fischer Roland verlangt auch die Mitgliedschaft im EWR. Er evaluiert die europapolitischen Handlungsoptionen anhand von vier Bewertungskriterien: der Grad der Binnenmarktbeteiligung, die Möglichkeit von Kooperationen, der politische Handlungsspielraum und die aussenpolitische Machbarkeit.

In seiner Analyse kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Vorteile des bilateralen Wegs im Vergleich zu einer Mitgliedschaft im EWR überwiegen. Der politische Handlungsspielraum der Schweiz im EWR wäre stärker eingeschränkt, da spezifische, auf die Schweiz zugeschnittene Lösungen, schwieriger oder kaum mehr zu erreichen wären. Dies gilt speziell für sensible Bereiche wie die Personenfreizügigkeit oder staatliche Beihilfen. Zudem wäre die Schweiz auch in den Bereichen an den EU-Binnenmarkt gekoppelt, in denen sie aktuell keine Beteiligung wünscht. Die zusätzlichen Pflichten würden damit deutlich weitergehen als die Mitwirkungsrechte. Des Weiteren wäre die Schweiz, wie in der Antwort auf die Interpellation 18.3763 Pardini dargelegt, als EWR-Mitglied der EFTA-Überwachungsbehörde und dem EFTA-Gerichtshof unterstellt, welche zu einer homogenen Anwendung des EWR-Abkommens mit dem EU-Recht beitragen.

Die Fortsetzung des bilateralen Wegs entspricht den Interessen der Schweiz daher weiterhin am besten. Er erlaubt die bestmögliche Beteiligung am Binnenmarkt sowie die Kooperation in ausgewählten Interessenbereichen, unter Wahrung des grösstmöglichen politischen Handlungsspielraums. Mit dem Paketansatz strebt der Bundesrat die vollständige Anwendung und Aktualisierung der bilateralen Binnenmarktabkommen, die Assoziierung der Schweiz an die EU-Programme (insb. im Bereich Forschung, Bildung und Innovation) sowie den Abschluss neuer Abkommen (Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit) an. Der Paketansatz bietet damit gute Voraussetzungen für einen ausgewogenen Interessenausgleich. Mit der Verankerung von institutionellen Elementen in den einzelnen Binnenmarktabkommen soll zudem eine für beide Seiten akzeptable Lösung gesucht werden, welche die aussenpolitische Machbarkeit des bilateralen Wegs für die Zukunft absichert. Aus Sicht des Bundesrates erscheint eine Aufnahme von Verhandlungen über einen EWR-Beitritt vor diesem Hintergrund nicht zielführend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.