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22.4395 · Interpellation · 2022-12-14

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Im Herbst 2022 wurde zuerst aus Grossbritannien - und anschliessend aus Frankreich, den USA, Australien und Kanada - bekannt, dass China über eine südafrikanische Drittfirma versucht, Kampfjet- und Helikopterpiloten anzuwerben. Den aktiven und ehemaligen Armeeangehörigen wurden beträchtliche Summen angeboten, damit diese den Streitkräfte Chinas Beratungsdienstleistungen erbringen. Chinas Ziel sei ein Wissenstransfer insbesondere im Bereich der westlichen Luftkampftaktik, der Marinefliegerei und den technischen Eigenschaften europäischer und amerikanischer Kampfflugzeuge.

Spätestens mit der Beschaffung des Kampfjets der fünften Generation F-35A und der vom Bundesrat angedachten engeren internationalen Kooperation im Sicherheitsbereich werden auch Angehörige der Schweizer Luftwaffe ein attraktives Ziel für Rekrutierungsversuche aus Drittstaaten.

Das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS), welches im Zuständigkeitsbereich des EDA liegt, schreibt eine Meldepflicht für die beschriebenen Beratungsleistungen vor. Für die Zusammenarbeit mit ausländischen Streitkräften sieht das Gesetz zusätzlich eine besondere Prüfpflicht vor und erteilt dem EDA die Möglichkeit ein Verbot für die Tätigkeit auszusprechen.

- Haben in den letzten 10 Jahren ehemalige Schweizer Kampfjet- oder Helikopterpiloten Gesuche für die Ausbildung fremder Streitkräfte gestellt?

- Falls ja, wie viele im besagten Zeitraum? Wie viele der Gesuche wurden bewilligt? Für welche Nationen? Für welche Zeitdauer und welchen Zweck?

- Falls nein, geht das EDA davon aus, dass keine Beratungsmandate ergriffen wurden oder dass diese nicht gemeldet wurden?

- Falls dem EDA Gesuche auf Beratung der chinesischen Streitkräfte durch ehemalige Angehörige der Schweizer Armee gestellt würden, würden diese bewilligt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen (BPS, SR 935.41) und die damit verbundene Meldepflicht sind erst seit 2015 in Kraft. Dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) liegen daher nur Informationen seit Datum der Inkraftsetzung vor.

Im Zeitraum zwischen dem 1. September 2015 und dem 31. Dezember 2020 haben in der Schweiz ansässige Unternehmen insgesamt 2'215 Meldungen gemacht. Bei 278 davon handelte es sich um Beratungs- und Ausbildungstätigkeiten zugunsten ausländischer Streit- oder Sicherheitskräfte. Eine Aufschlüsselung nach Jahren kann in den öffentlich zugänglichen Tätigkeitsberichten der zuständigen Behörde eingesehen werden.

Dem EDA wurden jedoch seit 2015 keine Tätigkeiten durch aktive oder ehemalige Schweizer Kampfjet- oder Helikopterpiloten im Zusammenhang mit der Beratung oder Ausbildung von ausländischen Streitkräften gemeldet.

Das EDA hat seit Inkraftsetzung des BPS zahlreiche Unternehmen, deren Tätigkeiten potentiell von dessen Geltungsbereich erfasst sein könnten, kontaktiert und über die Meldepflicht informiert. Nichtsdestotrotz sind Meldungen gemäss BPS eine Bringschuld der betreffenden Unternehmen. Ihnen obliegt es, der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Es kann daher nicht a priori ausgeschlossen werden, dass Unternehmen oder Personen meldepflichtige Beratungs- oder Ausbildungsmandate zugunsten ausländischen Streitkräften erbracht haben, ohne diese zu melden.

Das BPS sieht eine Einzelfallprüfung der eingegangenen Meldungen vor. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die gemeldete Tätigkeit im Widerspruch zu den Zwecken nach Artikel 1 BPS stehen könnte, leitet die zuständige Behörde ein Prüfverfahren ein. Der Entscheid im Rahmen des Prüfverfahrens wird gestützt auf Art. 8b VPS durch das Staatssekretariat des EDA im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und der zuständigen Stelle des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) nach Anhörung des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) getroffen. Kommt zwischen dem Staatssekretariat EDA, dem SECO und der zuständigen Stelle des VBS keine Einigung über ein Verbot zustande oder stellen sie fest, dass die gemeldete Tätigkeit von erheblicher aussen- oder sicherheitspolitischer Tragweite ist, so legt das EDA den zu beurteilenden Fall dem Bundesrat zum Entscheid vor.

Antwort des Bundesrates.