22.4444 · Postulat · 2022-12-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob ein wissenschaftlicher Pilotversuch durchgeführt werden kann, in dem mit freiwilliger Beteiligung von Betrieben aus der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand, eruiriert werden soll, ob mittels Lohntransparenz bei den Stelleninseraten ein Beitrag zur Vermeidung von Lohndiskriminierung geleistet werden kann.
Begründung
Die Lohngleichheit ist in Artikel 8 der Bundesverfassung verankert. Dennoch ist sie noch nicht Realität. Um diese zu erreichen, müssen verschiedene Massnahmen ergriffen und geprüft werden. Eine mögliche Massnahme wäre die Lohntransparenz bei Stellenausschreibungen. Sie verhindert, dass schon beim Arbeitsbeginn diskriminierende Löhne festgesetzt werden. Einige Länder haben diesbezüglich schon Vorschriften erlassen. Mit einem Pilotversuch könnte wissenschaftlich eruiert werden, ob diese Massnahme den erwünschten Effekt hat.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund setzt sich mit verschiedenen Massnahmen für die Lohngleichheit ein: Am 1. Juli 2020 trat die Änderung vom 14. Dezember 2018 des Gleichstellungsgesetzes (GIG; SR 151.1) in Kraft, welches für Arbeitgebende mit mindestens 100 Arbeitnehmenden die Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse vorsieht. Zudem engagiert sich der Bund zusammen mit Kantonen, Städten und Gemeinden in der Charta der Lohngleichheit für die Umsetzung der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor und führt Kontrollen der Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann im öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes durch. An seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 hat der Bundesrat in Erfüllung des Postulates 20.4263 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) den Bericht zur "Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit" verabschiedet. Mithilfe von 18 Massnahmen will er das Potenzial der Charta besser ausschöpfen. Darüber hinaus stellt der Bund zur Verwirklichung der Lohngleichheit allen Arbeitgebenden ein kostenloses Standard-Analyse-Tool für Lohngleichheitsanalysen zur Verfügung und bietet hierzu auch Workshops an.
Der Bundesrat wird voraussichtlich im Jahr 2025 eine Zwischenbilanz zur Wirksamkeit des revidierten GlG ziehen (vgl. Stellungnahmen zur Mo. 21.3944 Hess Lorenz "Schluss mit den Lippenbekenntnissen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", zur Ip. 21.4315 Piller-Carrard "Wirksamere Massnahmen zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes", zur Mo. 22.3095 Porchet "Im Kampf gegen unternehmensinterne Diskriminierung braucht es eine Ombudsstelle für Gleichberechtigung").
Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die Einführung einer allgemeinen, im Gesetz festgehaltenen Pflicht, in privaten Arbeitsverhältnissen bei Ausschreibungen eine Lohntransparenz vorzuschreiben, eine erhebliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen und vertraglichen Freiheit der involvierten Parteien darstellen würde. Die Prüfung von Instrumenten, die auf eine solche Pflicht hinauslaufen könnten, sollte deshalb nur vorgenommen werden, wenn deren Nutzen klar ausgewiesen ist. Dies ist nach heutigem Wissensstand nicht der Fall.
Der Bundesrat erachtet die verschiedenen Massnahmen, die er zum Ziel der Lohngleichheit eingeführt hat, als derzeit ausreichend und sieht keinen weiteren Handlungsbedarf.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.