Lexipedia

22.4470 · Interpellation · 2022-12-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Verbrauch fossiler Energien ist die Hauptursache der Klimaerwärmung und hat unser Land, namentlich im Bereich der Heizung, in eine gefährliche Abhängigkeit geführt. Diese stellt ein sicherheitspolitisches Risiko dar.

Angesichts der Energiekrise wenden Bund und Kantone erhebliche Mittel auf, um auf den Ersatz fossiler Energien durch erneuerbare Energien hinzuarbeiten. Die meisten Kantone knüpfen die Auswechslung eines mit fossilen Brennstoffen betriebenen Wärmeerzeugers an rechtliche Vorschriften, indem sie entweder eine Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes oder die Verwendung erneuerbarer Energien verlangen. So sind das Basismodul der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) oder ähnliche Massnahmen in 19 Kantonen in Anwendung oder treten 2023 in Kraft.

Diese Strategie erweist sich als wirkungsvoll: Denn beim Ersatz von rund 90 Prozent der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Wärmeerzeuger treten Systeme mit erneuerbaren Energien an deren Stelle. Allerdings werden noch in 10 Prozent der Fälle die mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen durch ebensolche ersetzt.

Gleichzeitig gewähren alle Kantone auf dem Ersatz von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizsystemen und ihren Bestandteilen einen steuerlichen Abzug. Der Ersatz wird als Investition betrachtet und seine Kosten können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Damit wird aber ein Fehlanreiz gesetzt, der korrigiert werden muss. Er läuft nämlich den Anstrengungen der Kantone zuwider und hält die Hauseigentümerinnen und -eigentümer nicht dazu an, auf erneuerbare Energien zu setzen.

Eine auf nationaler Ebene harmonisierte Lösung ist vonnöten.

Ich bitte den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:

1. Hält es der Bundesrat für annehmbar, dass dieser steuerliche Abzug die Anstrengungen zugunsten des Klimas und der erneuerbaren Energien beeinträchtigt?

2. Hat der Bundesrat diese Frage bereits mit den Kantonen erörtert oder beabsichtigt er, dies zu tun?

3. Ist der Bundesrat bereit, namentlich durch eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes, eine gesetzliche Grundlage dafür auszuarbeiten, dass die Kantone den erwähnten steuerlichen Abzug nicht mehr gewähren können?

4. Wenn ja, innert welcher Frist?

5. Zieht der Bundesrat andere Lösungen in Betracht?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2./3./4. Bei Liegenschaften im Privatvermögen können die Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Zu diesen Aufwendungen gehören die werterhaltenden Kosten zur Instandhaltung, Instandstellung und zum gleichwertigen Ersatz. Zu Letzterem gehört auch die Neuanschaffung eines fossilen Heizungssystems (Öl- oder Gasheizung).

Solange der Eigenmietwert einkommenssteuerpflichtig ist, ist es verfassungsrechtlich zwingend, dass auch sämtliche Unterhaltskosten abzugsfähig sind. Anstelle des von der Interpellantin erwogenen Abzugsverbots ist der Weg über finanzielle Anreize ausserhalb des Steuerrechts zielführender und wird von Bund und Kantonen auch konsequent vorangetrieben (vgl. Ziff. 5).

5. Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit, im Gebäudebereich die fossilen Heizungsanlagen schneller als bisher durch klimapolitisch saubere Systeme zu ersetzen. Hierzu stehen bewährte und neue Massnahmen im Vordergrund:

Mit dem Gebäudeprogramm setzen Bund und Kantone seit 2010 auf gezielte Massnahmen, den Energieverbrauch im Schweizer Gebäudepark zu reduzieren und den CO2-Ausstoss zu senken. Seit 2010 sind in diesem Rahmen gemäss Jahresbericht 2021 insgesamt rund 2,7 Mia. Franken Förderbeiträge ausbezahlt worden. Der mit Abstand grösste Teil der Verpflichtungen im Jahr 2021 betraf die Haustechnikprojekte, wobei der Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen der wichtigste Posten war (124 Mio. Fr.).

Zusätzlich hat das Parlament in der Herbstsession 2022 im Energiegesetz die Finanzierung eines Impulsprogramms durch den Bund beschlossen. Dabei wird jährlich ein Betrag von 200 Mio. Franken zur Verfügung gestellt für den Ersatz fossil betriebener Heizungen und ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen durch eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie für weitere Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz. Das Programm ist auf zehn Jahre befristet.

Antwort des Bundesrates.