Lexipedia

22.4481 · Motion · 2022-12-15

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, die bundesrätlichen Privilegien wie etwa

- zusätzliche Limousine neben dem Repräsentationsfahrzeug

- Generalabonnement der 1. Klasse

- Lufttransportdienst jeglicher Art

- lebenslange Rente von der Hälfte des Gehalts eines amtierenden Regierungsmitglieds

- Übernahme der Handy- und Abo-Kosten, Festnetz auch in Zweit- und Ferienwohnungen, sowie der Radio, TV- und Computer-Infrastrukturen

zu überprüfen wie zeitgemäss diese noch sind, wie stark sie genutzt werden und wie sie im Verhältnis stehen zu Privilegien in der Privatwirtschaft. Die bundesrätlichen Privilegien sind entsprechend zu reduzieren oder durch effizientere Alternativen zu ersetzen.

Begründung

Die zahlreichen Privilegien, die Bundesrätinnen und Bundesräte neben ihrem sehr guten Gehalt von zirka 457 000 Franken Bruttolohn im Jahr plus 30 000 Franken Spesenpauschale erhalten, erscheinen nicht mehr zeitgemäss zu sein. Es werden hierbei Kosten übernommen, die normale Angestellte aber auch leitende Manager und Unternehmer mit ihrem Einkommen berappen müssen, und nicht separat zur Verfügung gestellt werden. Dies wohl auch aus dem Grund, dass eben nur das bezahlt wird, was auch wirklich benötigt wird. Deshalb sollen auch die bundesrätlichen Privilegien überprüft werden, ob sie überhaupt genutzt werden oder nicht alternative Optionen effizienter wären. Auch bei diesen Leistungen soll wieder einmal angeschaut werden, ob sie noch nötig sind und inwiefern sie reduziert werden können, ohne selbstverständlich die Sicherheit und repräsentativen Elemente zu vernachlässigen. Aber auch die Privilegien sollen repräsentativ sein für die Bevölkerung und somit auch zeitgemäss ausgestaltet werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In seinem Bericht vom 10. Dezember 2021 "Zeitgemässe Besoldungs- und Ruhestandsregelungen für Magistratspersonen" in Erfüllung des gleichnamigen Postulats 20.4099 von Ständerat Peter Hegglin hat der Bundesrat mögliche Varianten für Anpassungen im Bereich der Ruhestandsregelung für Magistratspersonen aufgezeigt. Sowohl die Finanzdelegation als auch die Staatspolitische Kommission des Ständerates haben gestützt auf den Bericht bisher keinen Handlungsbedarf erkannt. Das System der Ruhegehälter trägt dazu bei, dass Entscheidungen im Amt unabhängig von persönlichen finanziellen Überlegungen getroffen werden können. Dieser Aspekt wurde von der EFK in ihrem Bericht "Prüfung des Vollzugs beim Ruhegehalt für Magistratspersonen" ebenfalls erwähnt. Bei hohen Erwerbs- oder Ersatzeinkommen neben dem Ruhegehalt wird dieses gekürzt.

Betreffend die weiteren vom Motionär erwähnten Leistungen für Mitglieder des Bundesrates wie das persönliche Dienstfahrzeug, das Generalabonnement, den Lufttransportdienst sowie die Kostenübernahme für Kommunikationsleistungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass es sich angesichts der mit dem Amt einhergehenden Verantwortung und Verfügbarkeitsanforderungen um angemessene Leistungen handelt. Die Mitglieder des Bundesrates müssen während ihrer Amtsausübung jederzeit erreichbar sein, eine Vielzahl von Terminen im In- und Ausland wahrnehmen und sie benötigen entsprechende Hilfsmittel für die Amtsausübung. Dazu gehören auch angemessene Transport- sowie Kommunikationsmöglichkeiten. Aus der Sicht des Bundesrates drängt sich keine Überprüfung dieser Leistungen auf.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.