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22.451 · Parlamentarische Initiative · 2022-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen oder zu ändern für ein CO2 Gesetz mit folgenden Artikeln als Eckwerten:

1. Alle Treibhausgasessmissionen auf Schweizer Staatsgebiet sowie Flüge, die in der Schweiz starten, werden gemäss dem Verursacherprinzip unabhängig ihrer Quelle gemäss ihrer Treibhausgaswirksamkeit mit einer Abgabe belegt.

2. Die Höhe der Abgabe wird periodisch angepasst, abhängig davon, ob sich die Emissionen entlang dem Absenkpfad entwickeln, der bis spätestens 2050 zur Klimaneutralität 2050 führen soll.

3. Die Einnahmen aus den Treibhausabgaben werden nach Abzug der Erfassungs- und Verwaltungskosten an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückerstattet.

4. Alle importierten Produkte werden gemäss den ihnen zugeordneten Emissionen (CO2 Fussabdruck inkl. Logistik) mit einem inländischen Abgabesatz belegt.

Begründung

Die Schweiz hat das Ziel, ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 50 Prozent zu reduzieren, bis 2050 klimaneutral zu werden. Mit dem derzeit geltenden CO2 Gesetz strebte man eine Reduktion um 20 Prozent bis 2020 an. Die Reduktion bis 2019 betrug nur 19 Prozent. Alle Aktualisierungen scheiterten im Parlament oder beim Volk. Die vom Bundesrat im Dezember 2021 in einer Vernehmlassung eröffnete Revision weist grossmehrheitlich keine wesentlich neuen Ansätze auf gegenüber dem bestehenden Gesetz.

Angesichts dieser Situation muss das Parlament die Sache selbst in die Hand nehmen. Die oben beschriebenen Eckwerte wären geeignet, dynamisch auf die Veränderungen der Emissionen reagieren zu können. Bei Zielerreichung würde das Gesetz sich selbst ausser Kraft setzen. Viele heute schon existierende Lösungen zur Emissionsreduktion würden direkt kompetitiv. Es käme zu einem eigentlichen Innovationsschub, der sowohl lokale Wertschöpfung generieren würde und über ein erhebliches Zukunfts- und Exportpotential verfügen würde. Solange Lenkungsabgaben sich nicht international durchgesetzt haben, soll auf Exporten von emissionsintensiven Produkten eine Rückerstattung erfolgen, um deren internationale Konkurrenzfähigkeit zu gewährleisten. Die Abgabe würde die Staatsquote nicht erhöhen, und müsste als reine Lenkungsabgabe konzipiert werden. Neu soll möglichst der gesamte Betrag an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt werden.

Wenn die Schweiz glaubwürdig bleiben will, muss sie neue Wege begehen als die bisherigen, um bis 2050 klimaneutral zu werden. Die Einfachheit eines solchen Vorschlags für diesen neuen Weg muss nicht gegen ihn sprechen, sondern im Gegenteil für die Bereitschaft des Parlaments, einen Beitrag zu einem breiten Konsens jenseits der Partei- und/oder Partikularinteressen zu schaffen.