Lexipedia

22.4515 · Interpellation · 2022-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Auf meine Ip. 21.3873 schrieb der Bundesrat, das BLV stufe TFA als nicht-relevanten Metaboliten ein. Wie Recherchen von SRF vom Frühling zeigen, kann TFA im Mittelland stellenweise in Konzentrationen von über einem Mikrogramm/Liter Trinkwasser nachgewiesen werden. Weiter schreibt der Bundesrat: "Aufgrund der Ergebnisse der Risikobeurteilung bei der Zulassung von PSM erwartet das BLW keine Konzentrationen von TFA über 10 Mikrogramm pro Liter im Grund- oder Trinkwasser".

1. Kann der Bundesrat die Ergebnisse der SRF-Analyse bestätigen? Was weiss er über die Konzentration von TFA im gesamten Ackerbaugebiet der Schweiz? Kann TFA im Grundwasser als weitverbreitet bezeichnet werden?

2. Auf Grund der Ergebnisse dieser Analyse: Seit wann werden Vorläuferstoffe von TFA im Ackerbaugebiet ausgebracht und welche Prognose stellt der Bundesrat für die Konzentration von TFA im Trinkwasser im Ackerbaugebiet aus, in 10 bzw. 20 Jahren, wenn keine Massnahmen ergriffen werden? Welche Schlüsse zieht er daraus?

3. Geht er davon aus, dass die Konzentrationen von TFA im Trinkwasser da am höchsten sind, wo dies auch für Chlorothalonil-Metaboliten so ist?

4. In der EU sind - auf Grund ihrer äusserst problematischen Eigenschaften - Arbeiten für ein umfassendes Verbot von PFAS im Gange, zu denen auch TFA und deren Vorläuferstoffe zählen. Wird der Bundesrat im Sinne des Vorsorgeprinzips ebenfalls aktiv werden? Falls nicht, welche Strategie verfolgt er stattdessen?

5. Der Bundesrat unterscheidet bei der Zulassung von Wirkstoffen seit wenigen Jahren zwischen relevanten und nicht-relevanten Metaboliten. Dies, obwohl sich im Nachgang zur Zulassung sogenannte nicht-relevante Metaboliten bereits mehrmals als relevant erwiesen hatten. Plant er, diese neue und offensichtlich problematische Praxis aufzuheben? Falls nicht: Wie ist diese Unterscheidung und das Vorgehen mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar?

Begründung

Trifluoracetat (TFA) gehört zu den "forever-chemicals" und baut sich weder in der Natur noch in Lebewesen ab. Wie gefährlich es ist, ob es krebserregend ist oder wie es mit anderen chemischen Rückständen reagiert (Cocktail-Effekt), ist weitgehend unklar. Studien zeigen, dass es einen Rezeptor im Zentralnervensystem beeinflusst. Studien zu den Folgen eines jahrelangen Konsums von mit TFA belastetem Trinkwasser gibt es keine.

Stellungnahme des Bundesrates

1) Wie in der Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat 22.3790 Schneider Schüttel erwähnt, wird im Jahr 2023 durch die kantonalen Vollzugsbehörden eine schweizweite Messkampagne für Trifluoracetat (TFA) und andere per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) in Trinkwasser durchgeführt. Diese Messkampagne wird es u.a. erlauben, die Ergebnisse der SRF-Analyse einzuordnen.

Im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA findet 2022 und 2023 gemeinsam mit den kantonalen Fachstellen eine landesweite Pilotstudie zu TFA im Grundwasser statt. Die Ergebnisse werden 2024 vorliegen und Aufschluss über die verschiedenen Quellen von TFA im Grundwasser geben. TFA ist ein Abbauprodukt (Metabolit) verschiedener Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte und Medikamente. Es entsteht jedoch auch als Abbauprodukt bestimmter Kältemittel und Treibgase bei fotochemischen Prozessen in der Atmosphäre und gelangt folglich mit dem Regen in den Boden und das Grundwasser.

2) TFA kommt nicht nur in Ackerbaugebiet vor. In Ackerbaugebieten kann TFA aus verschiedenen Quellen stammen. In Bezug auf Pflanzenschutzmittel ist bekannt, dass seit mindestens 50 Jahren Wirkstoffe zugelassen sind, die Trifluormethyl als funktionelle Gruppe enthalten und potentiell TFA als Abbauprodukt in der Umwelt freisetzen. Einige dieser Wirkstoffe sind inzwischen jedoch nicht mehr zugelassen. Quellen, die zu einem Eintrag von TFA über die Atmosphäre führen können, sind seit den 1990er-Jahren relevant. Bei anderen Quellen ist nicht bekannt, seit wann Stoffe, die zu TFA abgebaut werden können, in Verkehr gebracht und verwendet werden.

Eine Prognose ist aufgrund der bisher vorliegenden Messresultate noch nicht möglich.

3) Zwischen dem Auftreten von TFA und Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser besteht kein ursächlicher Zusammenhang, weil aus Chlorothalonil kein TFA gebildet werden kann.

4) In der EU sind derzeit drei Beschränkungsvorhaben für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) im Anhang XVII der REACH-Verordnung in Vorbereitung: erstens für PFAS in Feuerlöschschäumen, zweitens für Perfluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und Vorläuferverbindungen und drittens für alle PFAS mit Ausnahme von aus gesellschaftlicher Sicht unverzichtbaren Verwendungen. Das UVEK wird diese Beschränkungen nach Vorliegen der definitiven Rechtstexte prüfen und dem Bundesrat basierend auf dem Ergebnis der Prüfung entsprechende Regelungen in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) beantragen. Weiter beantragt der Bundesrat die Annahme des Postulates 22.4585 Moser.

5) Die Relevanz von Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln wird im Zulassungsverfahren in der Schweiz seit mehr als zehn Jahren nach dem dazu entwickelten Leitfaden der EU beurteilt. Ziel ist der vorsorgliche Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Gewährleistung einer hohen Trinkwasserqualität.

Mit dem Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden (BBl 2021 665) hat das Parlament 2021 den Schutz der Gewässer generell und als Trinkwasserressource im Sinne des umweltrechtlichen Vorsorgeprinzips weiter verschärft. Neu muss die Zulassung von Pestiziden überprüft werden, wenn in Gewässern, die der Trinkwassernutzung dienen oder dafür vorgesehen sind, der Grenzwert von 0,1 Mikgrogramm/l für Pestizide oder für deren relevante und nicht relevante Metaboliten wiederholt und verbreitet überschritten wird. Die Zulassung muss dann angepasst werden, damit die Grenzwerte künftig eingehalten werden. Bei Neuzulassungen dürfen im Zuströmbereich nur noch Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, deren Verwendung nicht zu Konzentrationen von Wirkstoff oder Metaboliten über 0.1 Mikrogramm/l führen.

Antwort des Bundesrates.