22.4543 · Interpellation · 2022-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz hat weltweit einen der höchsten Pro-Kopf-Verbräuche an Kunststoff und Plastik. 85 bis 90 Prozent der Kunststoffe in der Schweiz werden nach kurzem Gebrauch verbrannt und nicht recycelt, geschweige denn wiederverwendet. Die politisch geforderte verstärkte Wiederverwertung ist demnach massiv eingeschränkt resp. eigentlich inexistent, wobei der Bundesrat zur Lösung des Problems "Plastik-Müll" bisher weitgehend auf Branchenlösungen setzte und keine verbindlichen Vorschriften erlassen wollte. Recycling funktioniert jedoch nur für Plastikabfälle, die gesammelt werden können. Bei jedem Recyclingprozess müssen zudem neue Rohstoffe beigemischt werden. Selbst im PET-Recycling - dem besten Kunststoffrecycling, das wir heute haben - enthalten PET-Flaschen in Europa im Durchschnitt nur 17 Prozent rPET. Was bleibt ist die Entsorgung mittels Verbrennung, wobei die Plastik-Verbrennung ist weit weniger sauber als oft behauptet.
Der Bundesrat kommt in seinem Bericht "Kunststoffe in der Umwelt" zum Schluss, dass die bisher ergriffenen Massnahmen nicht genügen, "um die Kunststoffeinträge in die Umwelt soweit zu reduzieren, dass Menschen, Tiere und Pflanzen vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen dauerhaft geschützt sind".
Das Umweltschutzgesetz bietet gemäss Bundesrat für allfällige zusätzliche Massnahmen bereits heute eine geeignete Grundlage. Die Priorisierung weiterer Massnahmen bedingt jedoch eine gute Wissenslage über die wesentlichen Emissionsquellen und über die Auswirkungen, wozu unter anderem ein entsprechendes Monitoring beitragen kann. Eine Erfolgskontrolle von durchgeführten freiwilligen Massnahmen könnte gemäss Bundesrat in einem nationalen Monitoring-System erfolgen, indem die Berichterstattungspflicht auf Verordnungsebene erweitert würde.
Angesichts des Umstandes, dass der Bundesrat das Plastik-Müll-Problem mit Branchenlösungen angeht und für zusätzliche Massnahmen ein Monitoring notwendig ist, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hat der Bund bisher die Zielerreichung bei den freiwilligen Branchenlösungen überwacht?
- Erhebt der Bund eigenständig Daten oder stützt er sich bei seiner Überwachung der Zielerreichung auf Angaben der einzelnen Branchen (z.B. Detailhändler) ab?
- Gab es diesbezüglich irgendeine Berichterstattungspflicht?
- Wie sieht das Monitoring aktuell bezüglich Kunststoffprodukte für den Unterwegkonsum aus?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und viele Branchenverbände tauschen sich regelmässig aus. Bei freiwilligen Vereinbarungen ist die Branche für die Durchführung einer Erfolgskontrolle zuständig. Ein Beispiel hierfür sind die an den Branchenvereinbarungen zur Verringerung des Verbrauchs von Einweg-Plastiksäcken und Plastiktragetaschen der Detailhandelsverbände "IG Detailhandel Schweiz" und "Swiss Retail Federation" beteiligten Unternehmen: Sie liefern ihren Verbänden jährlich Angaben zum Verbrauch der Plastiksäcke und Tragetaschen. Die Branchenverbände veröffentlichen anschliessend das Ergebnis der Erfolgskontrolle. Die Daten werden bei Bedarf vom Bund eingefordert.
Der Bund führt hingegen keine systematischen und flächendeckenden Erfolgskontrollen bei sämtlichen Branchenvereinbarungen durch. Eine umfassende, flächendeckende und regelmässige Kontrolle ist auf Verordnungsstufe nicht festgelegt. Eine Erfolgskontrolle wird aus diesem Grund derzeit nur bezüglich der erzielten Verwertungsquoten bei Getränkeverpackungen aus Glas, PET und Aluminium durchgeführt. Der Schweizerische Verein für umweltgerechte Getränkeverpackungen (SVUG) erhebt im Auftrag des BAFU jährlich Daten betreffend Getränkeverpackungen bei den Herstellern, Händlern und Importeuren. Der SVUG stützt sich dabei auf die Mitteilungspflichten gemäss Artikel 18 und 19 der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV, SR 814.621). Auf der Basis dieser Datenerhebung berechnet das BAFU die Verwertungsquoten der Getränkeverpackungen. Neben den in der VGV vorgesehenen Mitteilungspflichten existieren im Produktebereich derzeit keine weiteren Berichterstattungspflichten. Es werden beispielsweise sehr viele unterschiedliche Kunststoffverpackungen eingesetzt, weshalb eine regelmässige und systematische Berichterstattung sehr aufwändig und kostspielig wäre.
Gemäss Artikel 44 Absatz 1 Umweltschutzgesetz (USG, SR 814.01) führen Bund und Kantone jedoch Erhebungen über die Umweltbelastung durch und prüfen den Erfolg der Massnahmen des USG. Diese gesetzliche Grundlage ermöglicht beispielsweise die Erhebung der Kehrichtzusammensetzung. Diese Erhebung liefert dem BAFU wichtige Hinweise zu den einzelnen Wertstoffen, für welche die Abfalltrennung und Abfallvermeidung verbessert werden muss.
Der Bund unterhält kein umfassendes Monitoring bezüglich Kunststoffprodukte für den Unterwegskonsum: Nach Ansicht des Bundesrates wäre dies unverhältnismässig aufwändig und kostspielig.
Antwort des Bundesrates.