22.4574 · Interpellation · 2022-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Über die gesundheitsgefährdende Wirkung von Kunststoff und Plastik-Abfall bestehen noch viele offene Fragen. Dennoch ist klar, dass Menschen Kunststoffpartikel oder darin enthaltene Bestandteile vorwiegend mit der Nahrung, aber auch durch die Atmung und über die Haut aufnehmen. Es ist erwiesen, dass Kunststoffpartikel sowie die darin enthaltenen Monomere oder Additive toxische Effekte auslösen und gesundheitsgefährdend sein können, wie der Bundesrat in seinem Bericht "Kunststoffe in der Umwelt" klarstellt.
Angesichts dieser mit dem Plastik-Müll verbundenen Risiken erstaunt es nicht, dass sich eine grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung gemäss einer Umfrage von gfs.bern rasche und konsequente Massnahmen und Interventionen per Gesetz wünscht. Und auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete vor diesem Hintergrund am 28. Juli 2022 eine Resolution zur Anerkennung eines eigenständigen Menschenrechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt
Demgegenüber verzichtet der Bundesrat aktuell vor dem Hintergrund der parlamentarischen Behandlung der Revision des Umweltschutzgesetzes aufgrund der parlamentarischen Initiative der Nationalratskommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N 20.433) "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" darauf, zusätzliche Massnahmen im Bereich der Kunststoffe vorzuschlagen.
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist der Bundesrat angesichts des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf Gesundheit (BV Art. 41) sowie angesichts des Auftrags zur Achtung der Menschenrechte und zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 54 BV) bereit, das Kunststoff- und Plastik-Abfall-Problem strikter anzugehen?
- Zieht der Bundesrat in Erwägung, gegebenenfalls weitere, über die Revision des Umweltschutzgesetzes hinausgehende Massnahmen zur Entschärfung des Problems in Betracht zu ziehen?
- Wie stellt sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG), welches für die nationale Gesundheitspolitik verantwortlich ist, zur gesundheitsgefährdenden Wirkung von Kunststoff und Plastik-Abfall? Erachtet es das Fachamt als angebracht, die Problematik zu negieren?
Stellungnahme des Bundesrates
1) In der Schweiz sind bis heute zahlreiche Massnahmen auf verschiedenen Ebenen beschlossen und umgesetzt worden, um die sichere Verwendung von Kunststoffen zu gewährleisten und die Belastung der Umwelt zu reduzieren. Der Bericht "Kunststoffe in der Umwelt" in Erfüllung der Postulate Thorens Goumaz (18.3196), Munz (18.3496), Flach (19.3818) und CVP-Fraktion (19.4355) zeigt bisherige und laufende Massnahmen auf. Der Bundesrat hält im Bericht jedoch auch fest, dass trotz zahlreicher bereits umgesetzter Massnahmen weiterhin Potenzial besteht, um die aktuelle Situation in der Schweiz und weltweit zu verbessern. Das Parlament diskutiert aktuell eine Änderung des Umweltschutzgesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates UREK-N (20.433) "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken".
Auf internationaler Ebene engagiert sich die Schweiz unter anderem bei den Verhandlungen zur Ausarbeitung eines international rechtsverbindlichen Abkommens zur Eindämmung der Umweltbelastung durch Kunststoffe ("Plastikkonvention"). Die Schweiz setzt sich gemäss Mandat des Bundesrats für ein ambitioniertes Abkommen ein, das die Belastung der Umwelt durch Kunststoffe (inklusive Mikroplastik) entlang des ganzen Lebenszyklus verhindert und die Gesundheit der Menschen schützt.
2) In der EU sind chemikalienrechtliche Beschränkungen von absichtlich verwendetem Mikroplastik im Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) in Vorbereitung. Ein diesbezüglicher Regelungsentwurf der Europäischen Kommission liegt vor. Sobald die definitive REACH-Regelung für diese Beschränkungen nach Abschluss des Mitentscheidungsverfahrens vorliegt, wird das UVEK diese prüfen.
3) Der Bundesrat ist sich des Einflusses von Umweltschadstoffen auf die Gesundheit der Bevölkerung bewusst und hat deshalb in seiner Gesundheitspolitischen Strategie (Gesundheit 2030) die "Reduktion umweltbedingter Gesundheitsrisiken" zu einem wichtigen Ziel erklärt. Das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Gesundheit stehen bezüglich der erforderlichen Massnahmen - auch betreffend die Belastung durch Mikroplastik - in engem Austausch und verfolgen die Entwicklungen aufmerksam. Zu den Gesundheitsgefahren durch Mikroplastik hat der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Interpellation Wyss (22.3427) "Mikroplastik im Blut. Gefahr für die Gesundheit?" Stellung genommen. Im Fokus der Diskussion um gesundheitsschädigende Additive in Kunststoffprodukten steht insbesondere die Stoffklasse der Phthalate, die häufig als Weichmacher zugesetzt werden. Einige wichtige Vertreter dieser Stoffklasse wurden aufgrund der vorliegenden toxikologischen Befunde offiziell als fortpflanzungsgefährdend eingestuft und in der Folge im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz streng reguliert. Im beruflichen Umfeld dürfen sie nur noch mit einer verwendungsbezogenen Zulassung und unter Einhaltung entsprechender risikomindernder Massnahmen eingesetzt werden. An Privatpersonen dürfen Produkte und Gegenstände, die regulierte Phthalate enthalten, nicht mehr abgegeben werden.
Antwort des Bundesrates.