22.4579 · Motion · 2022-12-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) ist eine wichtige Grundlage für eine effiziente Umsetzung der Energiewende. Der Bundesrat wird beauftragt, die zuständigen Stellen von Gemeinden und Kantonen bei der laufenden Aktualisierung des GWR zu unterstützen. Er sensibilisiert sie für ihre Pflicht, das Register nachzuführen und organisiert ein zielgerichtetes Schulungsangebot. Im Weiteren prüft der Bundesrat eine finanzielle Förderung der notwendigen Unterhaltsarbeiten im GWR auf kommunaler Ebene.
Begründung
Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) ist das massgebende nationale Informationssystem für Gebäude in der Schweiz. Es ist die zentrale Datenbank für Gebäudeenergiedaten, die das Bundesamt für Statistik in den letzten Jahren erfolgreich erweitert hat. Vor allem die Daten zur Wärmeerzeugung in den Gebäuden sind für die Koordination der Energiewende ausschlaggebend. Sie sind Grundlage für kommunale Energieplanungen, Strategien zum Netto-Null-Ziel sowie für die Energie- und Klimareportings von Bund und Kantonen. Für eine effiziente Nutzung des GWR ist eine laufende und flächendeckende Anpassung der Daten notwendig. Gemeinden und Kantone sind gemäss Artikel 10 der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister verpflichtet, Informationen zu Gebäuden, einschliesslich energetischen Sanierungen und Heizungsänderungen, zu aktualisieren. Tatsächlich sind aber die Register vieler Gemeinden unvollständig und/oder nicht aktuell. Etwa weil Heizungsänderungen nicht gemeldet werden oder weil sich Gemeindebehörden ihrer Verantwortung zu wenig bewusst sind. Die lückenhafte Informationsgrundlage erschwert eine rasche und effiziente Energiewende auf lokaler Ebene. Der Bundesrat verbessert die Informationsgrundlage, indem er die Gemeindebehörden für ihre Verantwortung beim laufenden Unterhalt des GWR sensibilisiert. Er organisiert Schulungen und Kursangebote, die die Bedeutung des GWR für die Umsetzung der Energiewende verdeutlichen. Dabei sind Zusammenarbeiten zwischen dem BFS, dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Trägerverein Energiestadt zu suchen. Ausserdem prüft der Bundesrat eine finanzielle Förderung der Unterhaltsarbeiten am GWR durch die Gemeinden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Verantwortung zur Nachführung des GWR liegt bei den Kantonen. Der Bund hat die zuständigen kommunalen und kantonalen Stellen mit Artikel 10 der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (SR 431.841) bereits verpflichtet, das GWR nachzuführen. Der Bund kann nicht an die Stelle der Kantone treten, um sicherzustellen, dass die Gemeinden ihren Pflichten nachkommen.
Das GWR ist eine wichtige Grundlage für eine effiziente Umsetzung der Klima- und Energiepolitik. Im Rahmen der laufenden Teilrevision des CO2-Gesetzes hat der Bundesrat Vorschläge gemacht, wie die Aktualisierung der Energiemerkmale im GWR verbessert werden kann (Art. 9). Gestützt auf den neuen Art. 9, muss der Bundesrat die zusätzlichen energetischen Merkmale von Gebäuden im GWR definieren (über die CO2-Verordnung).
Darüber hinaus werden ab März 2023 die Energiedaten von Gebäuden, die seit April öffentlich zugänglich sind, in grösserem Umfang auf dem Bundesgeodatenportal (map.geo.admin.ch) veröffentlicht. Es sollen zwei neue Layer, auf der Basis der GWR Daten, dargestellt werden. Der eine zeigt die Situation und den Aktualisierungsstand der Heizsysteme und der andere eine Schätzung der CO2-Emissionen pro Gebäude. Dadurch erhalten die Gebäudeeigentümer einen Anreiz, die Daten ihrer Heizsysteme durch die zuständigen Bauämter aktualisieren zu lassen. Es ist bereits geplant, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Kantone zusätzliche Prozesse einführen wird, um die Aktualisierungen flächendeckend zu beschleunigen.
Das Bundesamt für Energie (BFE), als zuständiges Amt für Gebäudeenergie prüft kontinuierlich, ob die Kantone und Gemeinden im Rahmen von EnergieSchweiz besser sensibilisiert/ausgebildet werden können.
Das BFS bietet bereits heute seine Unterstützung insbesondere durch Schulungen, die Führung einer Begleitgruppe, Kundenservice über eine Hotline und die Erstellung von Anleitungen an, um die Aktualisierung der GWR-Daten, in der definierten Qualität, durch die für die Aktualisierung zuständigen Stellen auch im Energiebereich zu ermöglichen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.