Lexipedia

22.4585 · Postulat · 2022-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien (forever chemicals) wie z.B. PFAS, PCB zu prüfen. In Anlehnung an den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, könnte der AP die Beschreibung der Risiken für Mensch und Umwelt sowie Reduktionsziele und Massnahmen enthalten. Dadurch würden die laufenden Aktivitäten aufeinander abgestimmt. Zu prüfende Massnahmen wären insbesondere Einschränkungen des Einsatzes von langlebigen Chemikalien, Säuberungen und Sanierungen von "hot spots" wie Seesedimenten, Altlasten und Deponien, Festlegung von Grenz- und Sanierungswerten in Lebensmitteln, Trinkwasser und Umweltkompartimenten sowie die Verbesserung der Information der Öffentlichkeit über Risiken.

Begründung

Langlebige Chemikalien wie PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) werden seit den 1950er Jahre hergestellt und verwendet. Die Verwendung von PFAS ist in Haushalt und Industrie stark verbreitet, beispielsweise in der Papier-, Leder- und Textilindustrie, in Kältemitteln oder Feuerlöscherschaum. Die Chemikalien gelangen bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung in die Umwelt sowohl über Luft, Wasser und Boden. Kleine Mengen sind bereits schädlich (z.B. Störung des Immunsystems von Kindern, Verdacht auf Verursachung von Nierenkrebs, Erhöhung des Cholesterinspiegels). Aufgrund der Giftigkeit ist die Notwendigkeit der Belastungsreduktion von langlebigen Substanzen in Natur und Umwelt international breit anerkannt. Die Europäischen Behörden haben damit begonnen die umfassende Regulierung aller PFAS zu prüfen. In der Schweiz ist die bisherige Datenlage bescheiden. Der Kanton St. Gallen hat Anfang Dezember die Ergebnisse einer breiten Untersuchung der Fliessgewässer in "aqua und gas" publiziert. Darin wird festgehalten, dass nebst dem Bedarf an besseren Monitoringdaten und den Schwierigkeiten bei der Risikobewertung zur Beurteilung der Belastungssituation ein schweizweit ganzheitliches Konzept für den Umgang mit der PFAS Belastung über die verschiedenen betroffenen Kompartimente fehlt. Zudem würde ein Aktionsplan den kantonalen Behörden die Anordnung von regulatorischen Massnahmen zur PFAS Reduktion oder Elimination erleichtern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat nimmt die Risiken auf die Gesundheit und Umwelt ausgehend von persistenten organischen Stoffen (z. B. PCB, PFAS, Dioxine) ernst.

Die Problematik gewisser persistenter Schadstoffe wie PFAS hat sich in den vergangenen Jahren verschärft. In zahlreichen Analysen wurden überall in der Umwelt Stoffe aus der Gruppe der PFAS nachgewiesen, und zwar in teilweise gesundheitsschädigenden Konzentrationen.

PCB, Dioxine und gewisse PFAS unterstehen den Bestimmungen des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention): Ihre Produktion und Verwendung ist weltweit eingeschränkt oder verboten (PCB, gewisse PFAS) bzw. die Emissionen solcher Stoffe sind reglementiert (Dioxine). Trotzdem werden mehrere Stoffe aus der Gruppe der PFAS auch heute noch eingesetzt. In der Europäischen Union (EU) werden gegenwärtig umfassende Beschränkungen ausgearbeitet. Die zuständigen Bundesämter verfolgen die Entwicklungen in der EU und werden entsprechende Regelungen für die Schweiz prüfen.

Für die Kantone gestaltet sich der Gesetzesvollzug in den Bereichen Gewässerschutz, Altlasten und Abfälle sowie Verzehr von Wildtieren (z. B. Fischen) schwierig: Da diese Verbindungen bereits bei sehr geringen Konzentrationen toxisch sind, ist die korrekte Entsorgung von kontaminiertem Material komplex.

Am 12. Dezember 2022 hat der Ständerat die Motion 22.3929 (Maret) "Festlegung von PFAS-spezifischen Werten in Verordnungen" angenommen. Damit ist er der Empfehlung des Bundesrates gefolgt. Falls der Nationalrat die Motion ebenfalls annimmt, wird der Bundesrat zur Erfüllung des Vorstosses die Verankerung spezifischer Werte in den Verordnungen des Bundes vorschlagen. Um die Probleme im Vollzug anzugehen, ist die Umsetzung dieser Motion ein erster Schritt.

Obwohl bereits einige Massnahmen umgesetzt werden, besteht Handlungsbedarf. Die Prüfung eines Aktionsplans zur Belastungsreduktion von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien wird es erlauben, die Belastungssituation in der Schweiz aufzuzeigen. Zudem können die Herkunft und Eintragsquellen, die aktuelle Rechtslage sowie laufende Aktivitäten und allfällige Lücken identifiziert werden. Gegebenenfalls kann auch der Handlungsbedarf unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der verschiedenen staatlichen Ebenen herauskristallisiert werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.