22.471 · Parlamentarische Initiative · 2022-09-29
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Parlament wird aufgefordert, das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) dahingehend zu ändern, dass es alle Ansätze verbietet, die darauf abzielen, Einnahmen aus der Sammlung oder Abgabe von Unterschriften zu generieren, die für das Zustandekommen einer Volksinitiative oder eines Volksreferendums erforderlich sind. Von diesem Verbot nicht betroffen sind Sammlungen, die von Personen organisiert oder durchgeführt werden, die bei Organisationen angestellt sind, welche zu einem Initiativ- oder Referendumskomitee gehören.
Begründung
Eine der kostbarsten Grundlagen in unserem Land ist unsere halbdirekte Demokratie. Initiativen und Referenden sind wertvolle Mittel, um die uns viele beneiden. Leider hat sich in den letzten Jahren das bezahlte Sammeln von Unterschriften enorm verbreitet. Dies hat zu einem regelrechten Unterschriftenmarkt geführt. Gewinnorientierte Organisationen spielen sich dann als Verfechterinnen der Demokratie auf und beschäftigen Menschen, die oft in prekären Verhältnissen leben, mit der Sammlung von Unterschriften. Die Bezahlung erfolgt dabei pro Unterschrift.
Dies hat unter anderem zur Folge, dass die erwähnten freien Mitarbeitenden dazu verleitet werden, vereinfachende oder sogar falsche Argumente zu verwenden, um möglichst schnell möglichst viele Unterschriften zu sammeln. Bei mindestens zwei Kampagnen der letzten Zeit (Referendum gegen die Antihomophobie-Strafnorm und "Einmal-darüber-schlafen-Initiative") wurden in einigen Westschweizer Kantonen diese Missbräuche in den Medien thematisiert. Sammlerinnen und Sammler von Unterschriften schreckten offenbar nicht davor zurück, für Unterschriften zu lügen. Weiter ergreifen die Unternehmen oder Organisationen, die diese Söldnerinnen und Söldner neuen Typs anheuern, offenbar nicht alle erwarteten Massnahmen, um ihr Personal angemessen zu schulen und die Qualität der Informationen, die der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden, zu überprüfen.
Ausserdem untergräbt diese Praxis die eigentliche Grundlage des Initiativ- und Referendumsprinzips. Sie macht nämlich eine Volksabstimmung vor allem für jene möglich, die über genügend Geld verfügen, um die Sammlung der notwendigen Unterschriften zu bezahlen. Die Schweiz kann auf eine grosse Anzahl politischer Organisationen aller ideologischen Richtungen zählen, die sich aktiv für verschiedene Anliegen einsetzen. Jeden Tag sind in unserem Land politisch Aktive in ihrer Freizeit motiviert und entschlossen am Werk. Aus Rücksicht auf sie müssen wir Gesetze erlassen, um die Unabhängigkeit unserer Demokratie zu gewährleisten. Diese politischen Rechte müssen gepflegt und aufgewertet werden, insbesondere angesichts des wachsenden Misstrauens der Bevölkerung gegenüber unserem demokratischen System, das vor allem aufgrund der Praxis des bezahlten Unterschriftensammelns entstanden ist.
Die vorgeschlagene Lösung besteht darin, dass das Bezahlen von Personen für Unterschriftensammlungen in der Schweiz mit einer Busse belegt werden könnte (z. B. eine Busse für die Person, die eine solche Sammlung organisiert oder Dritte dafür bezahlt). Es könnten jedoch auch andere Lösungen ins Auge gefasst werden, zum Beispiel die Annullierung von bezahlten Unterschriftensammlungen für Initiativen oder Referenden. Auf jeden Fall sollten Angestellte von Organisationen mit ideellem Zweck, die sich an Initiativ- oder Referendumskomitees beteiligen oder sie unterstützen, nicht behelligt werden.