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22.7124 · Fragestunde. Frage · 2022-03-02

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Sinn und Zweck des Kriegsvölkerrechts besteht darin, die Zivilbevölkerung, Verwundete, Kranke usw. zu schützen. Nicht nur die Angreifer sondern auch die Verteidiger haben somit dafür zu sorgen, dass in der Zivilbevölkerung keine Kollateralschäden entstehen. Dies gilt auch für alle jene, welche Sanktionen aussprechen, egal in welche Richtung.

Deshalb meine Frage:

Kann der Bundesrat der Schweizer Bevölkerung zusichern, dass seine beschlossenen Sanktionen keine Kollateralschäden hinterlassen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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