23.1032 · Anfrage · 2023-06-15
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat bekräftigte in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 das Ziel, die Teilnahme der Schweiz an der militärischen Friedensförderung weiterzuentwickeln. Im Nov. 2020 hatte das VBS dazu einen Bericht mit acht konkreten Empfehlungen vorgelegt, und der Bundesrat beauftragte das VBS und das EDA, diese Empfehlungen umzusetzen. Im Dez. 2021 nahm der Bundesrat Kenntnis vom Stand der laufenden Arbeiten und beauftragte das VBS, ihm bis Oktober 2022 eine Vernehmlassungsvorlage zu einer Teilrevision des Militärgesetzes zu unterbreiten.
1. Steht der Bundesrat nach wie vor hinter dem Ziel, die Teilnahme der Schweiz an der militärischen Friedensförderung weiterzuentwickeln und wie angekündigt auszubauen und zu stärken? Warum hat sich die Erarbeitung der angekündigten Vernehmlassungsvorlage zu einer Teilrevision des Militärgesetzes verzögert? Kann der Bundesrat die Absicht bekräftigen, neu die Kompetenz zu erhalten, bis zu zehn für Notwehr und Notwehrhilfe bewaffnete Einzelpersonen zu entsenden, wenn dies aus Sicherheitsgründen geboten ist oder die UNO es vorgibt? Wann wird er die angekündigte Vorlage in die Vernehmlassung schicken?
2. Gemäss dem Bericht vom November 2020 soll der Fokus der militärischen Friedensförderung geografisch erweitert werden. Welche Regionen stehen im Vordergrund? Wie beurteilt der Bundesrat die Bedeutung der MENA-Region und Afrikas für Frieden, Sicherheit und Stabilität in Europa? Welche Massnahmen ergreift er, damit keine Umverteilung von der zivilen und militärischen Friedensförderung sowie Internationalen Zusammenarbeit der Schweiz vom Globalen Süden auf die Ukraine stattfindet, sondern die Anstrengungen der Schweiz in allen geografischen Regionen verstärkt werden?
3. Welche der acht Empfehlungen aus dem Bericht vom November 2020 sind bisher umgesetzt? Welche noch nicht? Bis wann wird der Bundesrat diese noch umsetzen?
4. Bis wann kann die Schweiz der UNO namentlich Fähigkeiten zum Lufttransport mit Helikoptern und zur Aufklärung mit Drohnen zur Verfügung stellen?
5. Der Bundesrat will es Frauen mit der neuen Laufbahn "international" ermöglichen, vereinfacht mehrere UNO-Einsätze zu leisten. Welche weiteren Massnahmen ergreift er, um die UNO-Vorgabe umzusetzen, den Frauenanteil in PSO-Missionen bis 2028 auf 25 Prozent zu erhöhen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat will die Teilnahme der Schweiz an Einsätzen der militärischen Friedensförderung weiter ausbauen. Der Bericht des VBS zur Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderung vom 9. November 2020 formulierte acht Empfehlungen bezüglich der Beiträge der Schweizer Armee zugunsten von Friedensmissionen. Der Bericht bestätigt, dass der Schwerpunkt auf Qualität und UNO-geführte Missionen gelegt werden soll. Das VBS wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDA diese Empfehlungen umzusetzen.
Die Sicherheitsinteressen von Staaten wie der Schweiz werden immer stärker von Kriegen beeinflusst, selbst wenn diese weit entfernt sind. Gerade mit Blick auf die Instabilität im Nahen Osten und auf dem afrikanischen Kontinent wird deutlich, wie stark Konflikte ausserhalb Europas die Migrationssituation, auch in unserem Land, beeinflussen. Die Bedeutung, welche die zivile und militärische Friedensförderung sowie die internationale Zusammenarbeit diesen Regionen zumessen, wird durch die Schweizer Hilfe für die Ukraine nicht in Frage gestellt.
Die Flexibilisierung der Anstellungsbedingungen für Spezialfunktionen führte 2023 zur Unterzeichnung des ersten langfristigen Vertrags. Ebenso wurde eine Laufbahn für Frauen, die für den freiwilligen Dienst tauglich sind, geschaffen. Seit 2020 sind rund 50 Frauen, die zuvor keinen Militärdienst geleistet hatten, nach Einsätzen bei der KFOR in die Armee eingetreten. Von diesen 50 Freiwilligen hat sich ein Teil für das Weitermachen entschieden. Die ersten haben die Offiziersschule abgeschlossen und wollen eine internationale Laufbahn mit weiteren Auslandseinsätzen einschlagen. Laut den Verordnungen, die diese Punkte regeln, können sie nach drei Auslandseinsätzen aus der Armee ausscheiden. Diese Laufbahn soll dazu beitragen, den Anteil der Frauen in UNO-Missionen zu erhöhen.
Die Einmeldung militärischer Kontingente in das UNO-Bereitschaftssystem erfolgte im Jahr 2021. Im Hinblick auf die Beteiligung an den EU-Ausbildungsmissionen wurde eine rechtliche Analyse durchgeführt, die ergab, dass die Armee grundsätzlich an solchen Missionen im Zusammenhang mit UNO-Mandaten teilnehmen könnte. Eine Teilnahme wird jedoch nach Prüfung der aussen- und sicherheitspolitischen Prioritäten der Schweiz und unter Berücksichtigung des Neutralitätsrechts und der Neutralitätspolitik in Erwägung gezogen.
Zwei Empfehlungen erfordern eine Revision des Militärgesetzes (MG; SR 510.10). Angesichts der Unsicherheiten seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine und dessen möglichen Auswirkungen auf künftige Friedensoperationen hat das VBS beschlossen, die für 2024 geplante Teilrevision in die Gesamtrevision des MG von 2026 zu integrieren. Die erste Empfehlung sieht vor, dem Bundesrat die Kompetenz zu erteilen, die Bewaffnung für den Selbstschutz von Einzelpersonen, die in friedensfördernde Missionen entsandt werden, zu genehmigen. Die zweite erlaubt es uniformierten Militärexperten, einen Dienst zur Unterstützung des EDA (z. B. im Rahmen der Guten Dienste der Schweiz, wie es in Mosambik erfolgte) oder zur Unterstützung ausserhalb des UNO- oder OSZE-Mandats, aber mit Zustimmung des Gastgeberstaates (z. B. zugunsten von regionalen Organisationen wie der Afrikanischen Union oder ECOWAS) zu leisten. Diese beiden Empfehlungen werden mit der Umsetzung der Revision des MG am 1. Januar 2026 konkretisiert. Diese Frist hindert nicht daran, Militärexperten in Einsätze zu entsenden, wenn die UNO darum ersucht.
Der Einsatz von Drohnen im Rahmen der militärischen Friedensförderung wird im Bericht behandelt, den der Bundesrat als Antwort auf das Postulat 23.3209 «Beschaffung von Drohnen für den militärischen Einsatz. Besteht Handlungsbedarf?» vorlegen wird. Ein solcher Einsatz wird auf die Bedürfnisse der UNO abgestimmt werden. Diese hat kürzlich eher einen Bedarf an Spezialisten angemeldet, die in der Lage sind, die von den Drohnen gesammelten Daten zu analysieren. Die Armee prüft daher, ob Schweizer Auswertungsspezialistinnen und -spezialisten im Rahmen ihrer Beteiligung an internationalen Friedensmissionen bei anderen Streitkräften eingesetzt werden können.
Hinsichtlich Transporthelikoptern sieht die Investitionsplanung der Armee 2023–2035 vor, dass die Super Puma und Cougar ab 2032 ersetzt werden. Die von der UNO geforderte Fähigkeit zum Verwundetentransport (CASEVAC), über welche die aktuellen Schweizer Maschinen nicht verfügen, wird zum Zeitpunkt der Beschaffung der neuen Helikopter den künftigen Bedürfnissen der UNO-Operationen entsprechend geprüft.