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23.1065 · Anfrage · 2023-12-21

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In den italienischen Nationalparks zeigt sich, dass die Prävalenz von Echinococcus granulosus durch den Wolf begünstigt wird.

Was unternimmt die Schweiz gegen die Einschleppung dieser gefährlichen Tierseuche, und welche Analysen werden durchgeführt?

Gibt es in Bezug auf diese gefährliche Tierseuche eine funktionale Zusammenarbeit mit Italien?

Müssen die Berufsverbände der Landwirtschaft, der Alpwirtschaft, der Jagd etc. über diese Seuchengefahr informiert werden?

Besteht im Falle eines Ausbruchs von Tollwut oder Echinococcus granulosus ein Ausfuhr- und Handelsverbot für bestimmte Quarantänezonen?

Sind Wölfe Überträger der Afrikanischen Schweinepest (ASP)?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Echinokokkose ist gemäss Artikel 5 Buchstabe c der Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401) eine zu überwachende Tierseuche und damit meldepflichtig. Untersuchungslaboratorien, Tierärzteschaft, Bieneninspektoren und -inspektorinnen sowie Organe der Jagd- und Fischereiaufsicht, die gemäss Artikel 291 TSV Verdacht auf Echinokokkose hegen oder deren Vorhandensein feststellen, melden dies der Kantonstierärztin bzw. dem Kantonstierarzt. Bekämpfungsmassnahmen sind gemäss TSV nicht vorgesehen. In der Schweiz wurden 2013 bis 2022 insgesamt 81 Fälle von Echinokokkose gemeldet. Die Tendenz ist leicht zunehmend. Hunde waren mit 41% am stärksten betroffen. Es gibt keine formale Kooperation zwischen Italien und der Schweiz zu Echinococcus granulosus. Berichterstattungen zu Tierseuchen und Zoonosen sind aber öffentlich zugänglich. Ausserdem werden Tollwutfälle bei Tieren an die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) gemeldet; Daten zur Schweiz sind auch über das Informationssystem der WOAH (World Animal Health Information System[WAHIS]) abrufbar.Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) informiert im Rahmen des jährlich erscheinenden Zoonoseberichts über die Entwicklung der Echinokokkose-situation. Dieser Bericht wird auch via Heimtier- und Nutztier-Newsletter (etwa 15'000 Adressaten) verteilt. Tollwut ist in der Schweiz und in Italien eine meldepflichtige und auszurottende Seuche (Art. 3 Bst. c und 142 ff TSV). Im Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren sowie bei Einfuhren von Hunden, Katzen und Frettchen müssen die Exporteure immer gewisse Garantien betreffend Freiheit von Tollwut geben. Aus Nutztierbetrieben mit Fällen von Tollwut dürfen keine Tiere verbracht werden. Zudem sind Vorschriften bezüglich einer Impfung gegen Tollwut bei Hunden und Katzen zu befolgen. In Bezug auf Echinococcus granulosus bestehen in der Schweiz wie in der EU derzeit keine Anforderung im Handel mit Tieren. Das BLV empfiehlt die Entwurmung der Hunde vor dem Import (s. Bericht vom Juli 2023 zur Überwachung von Zoonosen und lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen, Daten 2022: BLV>Tiere>Tiergesundheit>Überwachung>Überwachung von Zoonosen).Es gibt keine Hinweise darauf, dass Raubtiere und Aasfresser bei der Verbreitung der afrikanischen Schweinepest (ASP) eine besondere Rolle spielen. Eine Verschleppung virushaltiger Kadaverteile oder die Kontamination des Fells/Gefieders bei Raubtieren und Aasfressern kann zwar nicht ausgeschlossen werden, eine Vermehrung des Virus findet in diesen Tieren (eine Darmpassage überlebt es nicht) bzw. auf ihrem Fell aber nicht statt. Auch wenn der Wolf weiter wandert als andere Raubtiere, ist das Risiko einer Verschleppung daher äusserst gering.

Tierseuchen in Zusammenhang mit dem Wolf | Lexipedia | Lexipedia