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23.3059 · Postulat · 2023-03-07

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) Massnahmen zu ergreifen, damit die Forschung und Entwicklung (F&E)-Tätigkeiten von kleineren KMU und deren Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, insbesondere Fachhochschulen nicht nachlassen. Insbesondere sollen dadurch Projektanträge mit einem Förderbeitrag von bis zu etwa 150 000 Schweizer Franken gefördert werden.

Begründung

Die Schweiz ist bezüglich Innovationskraft in verschiedenen Ranking top positioniert. Es zeigt sich aber, dass die F&E-Tätigkeit der Unternehmen in den letzten Jahren tendenziell rückläufig ist. Dies ist besonders ausgeprägt bei den KMU. Ein Hauptgrund für die abnehmende F&E-Tätigkeit sind die fehlenden finanziellen Mittel zur Finanzierung dieser Projekte. Hier hat die Schweiz mit der Innosuisse ein ausgezeichnetes Instrument, welches die Zusammenarbeit eines Unternehmens mit einer Forschungseinrichtung (sog. "Innovationsprojekte mit Umsetzungspartner") mitfinanziert.

Bei kleineren KMU handelt es sich hier um Projekte, welche z.B. ein Produkt oder einen Produktionsprozess auf das nächsthöhere Level bringen. Man nennt dies "inkrementelle Innovationen".

Die Innosuisse weist in ihrem Wirkungsmonitoring aus, dass 45 Prozent der geförderten Projekte eine disruptive oder radikale Innovation betreffen. Der Anteil an Unternehmen in der Schweiz, welche solche disruptiven Innovationen entwickeln können, ist relativ klein. Trotzdem entfällt praktisch die Hälfte aller bewilligten Projekte auf diese kleine Gruppe von Unternehmen. Mit Sorge wurde in letzter Zeit beobachtet, dass vermehrt Projekte abgelehnt wurden mit der Begründung, dass der Innovationsgehalt zu wenig hoch sei. Diese Entwicklung beunruhigt, für KMU wird es so immer schwieriger eine Förderung zu erhalten.

Es sind darum Massnahmen vorzusehen, dass weiterhin inkrementelle Innovationen als förderwürdig taxiert werden und kleinere KMU nicht von der Förderung der Innosuisse abgeschnitten werden. Die kleineren Förderprojekte haben einen Umfang von bis etwa 150 000 Schweizer Franken.

Es stellt sich die Frage, ob diese im regulären Fördergefäss der "Innovationsprojekte mit Umsetzungspartner" richtig positioniert sind. Die Vergabe der Fördermittel könnte hier auch an Dritte delegiert werden, z.B. bereits bestehende überregionale oder kantonale Förderorganisationen, welche schon im Kontakt mit diesen KMU stehen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Aus Sicht des Bundesrates ist es ein Zeichen für den Erfolg der Innovationsförderung der Innosuisse, dass ein hoher Anteil geförderter Firmen radikale oder disruptive Innovationen hervorbringt. Weltweit wird ein Nachlassen grosser Innovationen beobachtet, was in Zukunft mit einem deutlich geringeren Zuwachs des Wohlstands verbunden sein wird. Ein zentrales Ziel der Innovationsförderung ist daher ein hoher Anteil solcher Innovationen. Ob eine Unternehmung eine marktseitig disruptive oder eine inhaltlich radikale Innovation hervorbringt, ist jedoch weniger eine Frage der Unternehmensgrösse als von deren Innovationskraft. Aktuelle Analysen bei den Förderklientelen von Innosuisse zeigen, dass insgesamt mehr KMU (inkl. Start-ups) als Grossunternehmen radikale Innovationen verfolgen.

Innosuisse unterstützt Firmen dabei, erfolgreiche Innovationen zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. In den Jahren 2021 und 2022 wurden rund 75 Prozent der Fördermittel für die Förderung von nationalen und internationalen Innovationsprojekten eingesetzt, die auf einer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen (insbesondere Fachhochschulen) beruhen. Die Förderung der Innosuisse steht grundsätzlich allen Firmen offen. Eine zentrale Aufgabe ist aber besonders die Förderung der KMU und junger, innovativer Firmen. Deren Anteil in den Projekten liegt bei rund 80 Prozent, wobei rund 30 Prozent der beteiligten Unternehmen Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte) sowie weitere 25 Prozent Kleinunternehmen (10 bis 50 Beschäftigte) sind. Innosuisse fördert dabei gleichermassen inkrementelle und radikale Innovationen (aktuell sind 25 Prozent der geförderten Projekte klar inkrementell, 28 Prozent klar radikal). Beide Typen können potentiell disruptive Marktwirkungen haben.

Der Bundesrat teilt die Besorgnis, dass die Abnahme des Anteils innovationsaktiver Firmen mit einer Schwächung der Innovationskraft einhergehen könnte. Das WBF beobachtet die strukturellen Entwicklungen der Schweizer Wirtschaft aufmerksam. Mit der Umsetzung der jüngsten Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation sind per 1. Januar 2023 bereits mehrere Massnahmen eingeleitet worden, um die Förderbedingungen zu flexibilisieren und für KMU attraktiver zu gestalten. So müssen diese beispielsweise nicht mehr zwingend 50 Prozent eigene Mittel in ein Investitionsprojekt mit einem Forschungspartner investieren. Neu können seitens Innosuisse zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der Projektkosten übernommen werden.

Ergänzt wird das Angebot von Innosuisse durch weitere branchenspezifische Innovationsförderinstrumente der Sektoralpolitiken (z.B. Energie, Landwirtschaft, Tourismus) und der Regionalpolitik, mit ihrem Instrument zur Innovationsförderung für KMU, den "Regionalen Innovationssystemen (RIS)", sowie durch zahlreiche kantonale und regionale Förderangebote, welche teilweise gezielt inkrementelle Innovationen fördern. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die bestehenden Angebote allen innovativen Unternehmen ausreichend zugutekommen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.