Informationskampagne gegen Armut aufgrund von unbezahlter Familienarbeit
23.3062 · Postulat · 2023-03-07
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen, die geeignet sind, Armutsrisiken aufgrund von unbezahlter Familienarbeit nach einer Scheidung oder bei der Trennung von Konkubinatspaaren vorzubeugen. lm Rahmen einer Informations-Kampagne sollen finanzielle Risiken familienbedingter Erwerbsunterbrüche und Kleinstpensen sowie die Absicherungsmöglichkeiten unentgeltlicher Familienarbeit aufgezeigt werden. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen soll gesucht werden.
Begründung
Mehrere letztjährige Leitentscheide des Bundesgerichts haben die Berechnungsgrundlagen des nachehelichen Unterhalts verändert. Neu wird die Selbstversorgung über Erwerbsarbeit beider Ehepartnerinnen priorisiert. Grundsätzlich geht das Bundesgericht dabei von einem progressiven, modernen Eheverständnis aus, in welchem beide Eheleute einer bezahlten Erwerbsarbeit nachgehen, sich die Care-Arbeit aufteilen und bei Bedarf auf ausserfamiliäre Betreuungsangebote für Kinder zurückgreifen können. Doch dieses partnerschaftliche Familienmodell ist längst nicht Realität. Laut Bundesamt für Statistik leisteten Frauen im Jahr 2020 wöchentlich 10 Stunden mehr unbezahlte Haus- und Familienarbeit als Männer. Bei Paaren mit Kindern ist der Unterschied noch viel deutlicher. Immer noch steigt ein grosser Teil der Frauen mit Kindern teilweise oder ganz aus dem Erwerbsleben aus. Die Folgen davon zeigen sich, wenn sich nach einer Scheidung Lücken in der Erwerbsbiografie und vor allem in der Altersvorsorge auftun. Noch grösser ist dieses Risiko für Konkubinatspaare, die keinerlei rechtliche Absicherung geniessen, sofern sie diese nicht selbständig geregelt haben.
Der Kanton Bern hat bereits reagiert und möchte einen Massnahmenplan zur verstärkten Information und Aufklärung über erwähnte Risiken und Absicherungsmöglichkeiten erarbeiten.
Dies ist ein erster und einfacher Ansatz, der auch der Umsetzung auf Bundesebene bedarf. Schweizweit sollen Ehe- und Konkubinatspaare über die neue Gerichtspraxis und die Armutsrisiken von traditionellen Familienmodellen informiert werden. So soll aufgezeigt werden, welche präventiven Massnahmen Ehe- oder Konkubinatspaare ergreifen können, um bei allfälliger Trennung nicht in die Armut abzurutschen und eine sichere Altersvorsorge aufbauen zu können. Zusätzlich wird so der Sozialstaat entlastet und bei einer höheren Erwerbsbeteiligung dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Tatsächlich wenden die Väter deutlich mehr Zeit für die bezahlte Erwerbsarbeit auf, während Mütter mehr Zeit in die unbezahlte Haus- und Familienarbeit investieren. Die Mehrheit der Familien entscheidet sich indessen nicht mehr für das traditionelle Familienmodell. In Paarhaushalten mit Kindern war 2021 das meist gewählte Modell "Partner Vollzeit/Partnerin Teilzeit" (50 %) (www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bevölkerung > Familien > Er-werbs-, Haus- und Familienarbeit > weiterführende Informationen > Erwerbsmodelle bei Paaren mit und ohne Kinder im Haushalt). Die Erwerbsquote der Mütter hat in den letzten 30 Jahren deutlich zugenommen (1991: 59,6 Prozent; 2021: 82,0 %). Der Anteil der Mütter mit kleinen Pensen (weniger als 50 %) ist über die Zeit zudem stark zurückgegangen. Zwar arbeiten die weitaus meisten erwerbstätigen Mütter nach wie vor Teilzeit (78,1 %), aber immer mehr Mütter mit einem Beschäftigungsgrad von mehr als 50 Prozent. (www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kataloge und Datenbanken > Publikationen > Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE): Mütter auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2021). Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass diese Trends sowie der gesellschaftliche Rollen- und Wertewandel mittels einer Informationskampagne des Bundes weder verändert noch beschleunigt werden können.
Die Bekämpfung von Familienarmut ist zudem primär in der Kompetenz der Kantone, Städte und Gemeinden. Wie der in der Begründung des Postulats erwähnte Massnahmenplan des Kantons Bern zeigt, haben die Kantone die Möglichkeit, Massnahmen für die Verringerung der Armutsrisiken von Familien aufgrund von unbezahlter Familienarbeit nach einer Scheidung oder Trennung zu ergreifen.
Der Bund sieht dennoch verschiedene Massnahmen vor, um die Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt zu fördern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu verbessern. In den vergangenen 20 Jahren hat der Bund die Schaffung von rund 72 000 familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen mit 451 Mio. Franken unterstützt (www.bsv.admin.ch > Finanzhilfen > Familienergänzende Kinderbetreuung > Bilanz nach 20 Jahren (2023). Die Gleichstellungsstrategie 2030 (www.gleichstellung2030.ch) soll dazu beitragen, dass Frauen und Männer von Rahmenbedingungen profitieren, welche die Vereinbarkeit von Privat-, Familien- und Erwerbsleben sowie die ausgeglichene Aufteilung von bezahlter Arbeit und unbezahlter Haus- und Familienarbeit begünstigen. In Erfüllung des Postulats Arslan (20.4327 "Massnahmenplan für den Wiedereinstieg von Frauen in die Arbeitswelt") erarbeitet der Bund eine Gesamtstrategie, um den Wiedereinstieg der Mütter ins Erwerbsleben zu erleichtern. Ein wesentliches Ziel der Vorlage für den Wechsel von der Ehepaarbesteuerung zur Individualbesteuerung ist der Abbau negativer steuerlicher Erwerbsanreize für die Mütter (www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossen > 2022 > EFD > Bundesgesetz über die Individualbesteuerung). Schliesslich liegt ein Fokus der bis Ende 2024 laufenden Nationalen Plattform gegen Armut auf der langfristigen Stabilisierung der Situation von armutsgefährdeten und -erfahrenen Familien durch gut kombinierte und abgestimmte monetäre und nicht monetäre Massnahmen in den Kantonen (www.gegenarmut.ch > Familienarmut).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.