23.3081 · Interpellation · 2023-03-08
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Zur Sicherung der Stromversorgungssicherheit im Winter 2022/2023 und darüber hinaus hat der Bundesrat unter anderem eine Reihe von Massnahmen zur kurzfristigen Erhöhung der Stromproduktion beschlossen. Zu diesen Massnahmen gehören die Gas-Reservekraftwerke, die Wasser-Winterstromreserve, die Aktivierung von Notstromgruppen, der "Rettungsschirm" für die Strombranche und einige andere. Für fast alle diese Massnahmen hat der Bundesrat jeweils eine Kostenabwälzung auf die StromendkundInnen angekündigt. Sollte es dazu kommen, würde der Netznutzungstarif und damit der Strompreis nächstes Jahr (und für die Jahre danach) erneut massiv stark steigen. Vor diesem Hintergrund stellen sich für die Bevölkerung und die Wirtschaft folgende Fragen:
1. Was ist das konkrete Ausmass (in Millionen sowie in Rappen pro Kilowattstunde) sowie die absehbare Dauer der Kostenabwälzung sämtlicher durch den Bundesrat sowie die Swissgrid vorgesehener Massnahmen auf die Netznutzungskosten bzw. den Netznutzungstarif?
2. Trotz der aktuell hohen Inflation und der damit verbundenen Kaufkraftprobleme breiter Bevölkerungsschichten hat der Bundesrat bis anhin die Umsetzung sämtlicher vorgeschlagenen Massnahmen zur Kaufkraftstützung abgelehnt. Wäre es vor diesem Hintergrund nicht das Mindeste, wenigstens auf den aktiven Beschluss staatlicher Massnahmen zu verzichten, welche diese Kaufkraftprobleme sogar noch weiter verschärfen würden?
3. Wieso folgt der Bundesrat in dieser Sache nicht der bis anhin von ihm stringent verfolgten Logik, ausserordentliche und in Anbetracht einer befürchteten Notsituation - bzw. zur Verhinderung ebendieser - beschlossene Massnahmen wie immer über den ausserordentlichen Haushalt und damit über öffentliche Gelder zu finanzieren?
4. Angesichts des im europäischen Vergleich eher hohen Abgabenanteils des Schweizer Strompreises und der gleichzeitig auf europäischer Ebene sowie in den europäischen Staaten beschlossenen Stützungsmassnahmen könnte eine massive Erhöhung des Netznutzungstarifs auch verschiedene Branchen der Schweizer Wirtschaft empfindlich treffen. Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser realen Befürchtung?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Durch den Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken zur Darlehensgewährung an die Elektrizitätswirtschaft und den Voranschlagskredit von 4 Milliarden Franken für die Axpo Holding AG im Rahmen des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft entstehen für die zurückzuzahlenden Darlehen für die Bevölkerung und die Wirtschaft keine Kosten. Die Kosten für die Bereitstellung der 10 Milliarden Franken für allfällige Darlehen werden vollumfänglich durch die systemkritischen Unternehmen getragen, welche dafür eine Bereitstellungspauschale bezahlen. Bis zum heutigen Tag sind noch keine Darlehen bezogen worden. Die Kosten der Wasserkraftreserve für den Winter 2022/23 betragen gemäss Eidgenössischer Elektrizitätskommission (ElCom) rund 300 Millionen Franken. Der Zuschlag auf dem Netznutzungsentgelt beläuft sich dafür ab 2024 und voraussichtlich bis 2026 auf rund 0,7 Rappen pro Kilowattstunde. Der Verpflichtungskredit für die Reservekraftwerke umfasst 485 Millionen Franken. 2022 hat der Bund 151 Millionen Franken aus diesem Kredit vorfinanziert. Ab 2023 sollten über den Bundeshaushalt keine weiteren Zahlungen erfolgen und die im 2022 erfolgten Zahlungen werden dem Bund über die nächsten Jahre zurückerstattet. Der Verpflichtungskredit für die Notstromgruppen umfasst 46,5 Millionen Franken. Die Aufwände des Bundes für Reservekraftwerke und Notstromgruppen sind haushaltsneutral. Die Swissgrid AG überwälzt die anrechenbaren Kosten für die Reservekraftwerke und Notstromgruppen ab 2024 über das Netznutzungsentgelt auf alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher. Die Zuschläge auf dem Netznutzungsentgelt belaufen sich hierfür ab 2024 und voraussichtlich bis 2026 auf rund 0,5 Rappen pro Kilowattstunde.
2. und 3. Diese gewählte Lösung stellt sicher, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten im Umfang ihres Strombezuges an der Finanzierung einer sicheren und resilienten Stromversorgung beteiligen. Der Bundesrat hält diese Zusatzbelastung für vertretbar. Die Teuerung ist in der Schweiz mit +2.8 Prozent im vergangenen Jahr vergleichsweise moderat ausgefallen. Durch Lohn- und Rentenerhöhungen wurde die Inflation für breite Teile der Bevölkerung zu einem grossen Teil kompensiert. Für das laufende Jahr wird eine tiefere Inflation erwartet. Eine alternative Finanzierungslösung ausserhalb der Energiesektors hätte aus Sicht des Bundesrates negative Auswirkungen, wozu beispielsweise die Senkung von Sparanreizen, ein hoher Vollzugsaufwand oder erheblicher Bedarf an Bundesmittel zählen. Dies würde letztlich die Steuerzahlenden belasten - auch ausserordentliche Ausgaben müssen in der Zukunft wieder ausgeglichen werden.
4. Im internationalen Vergleich steigende Abgaben können wettbewerbsverzerrende Effekte aufweisen, welche durch Subventionen europäischer Nachbarländer verstärkt werden können. Davon betroffen sind vor allem energieintensive Betriebe. Allerdings profitieren die Unternehmen auch von der Erhöhung der Versorgungssicherheit. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hängt von zahlreichen Faktoren ab, beispielsweise von der gewählten Absicherungsstrategie gegen schwankende Energiepreise und der Möglichkeit der Preisweitergabe an die Kundinnen und Kunden. Die Schweizer Industrie hat den Vorteil, dass die Energieintensität - gemessen als Anteil des Energieverbrauchs an der Wertschöpfung - selbst bei den energieintensiven Branchen deutlich tiefer ist als in denselben Branchen im europäischen Ausland. Daneben setzt das europäische Beihilferecht der Subventionshöhe an energieintensive Unternehmen Grenzen. So ist seit 1. September 2022 die Verbilligung von Strom und Gas für Grossverbraucher auf 70 Prozent des Verbrauchs in der gleichen Periode des Jahres 2021 beschränkt. Die subventionierbaren Kosten bemessen sich zudem an der Preisdifferenz im Vergleich zu 2021, welche dank der jüngsten Entspannungen an den Energiemärkten gesunken sind. Dies limitiert eine potenziell wettbewerbsverzerrende Wirkung.
Antwort des Bundesrates.